1454 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1431 der Beilagen): Bundesgesetz über die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2006 – IngG 2006)

Der österreichische Ingenieur genießt nicht nur in Österreich beträchtliches Ansehen. Primäres Anliegen dieses Gesetzesentwurfes ist es, aufgrund der in den letzten Jahren hohen Anzahl an Verwaltungsverfahren zu einer kürzeren Verfahrensdauer zu gelangen und gleichzeitig Bürokratie abzubauen, ohne das Ansehen des österreichischen Ingenieurs zu schmälern.

Dieser Abbau soll insbesondere bei der überwiegenden Anzahl von Verwaltungsverfahren stattfinden, wo Antragsteller eine HTL- bzw. HLFL-Ausbildung vorweisen. In jenen Fällen soll durch eine Bestätigung durch den Dienstgeber, fachbezogene Tätigkeiten ausgeübt zu haben, ein Automatismus der Vergabe der Standesbezeichnung „Ingenieur“ institutionalisiert werden. In allen anderen Fällen wird die Glaubhaftmachung der Ausübung „ingenieurmäßiger Tätigkeiten“ als ausreichend angesehen.

Die kompetenzmäßige Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG mit dem Kompetenztatbestand „Ingenieurwesen“.

Durch die Verfahrensvereinfachung soll es bei der großen Mehrzahl der Verfahren letztendlich zu einer noch nicht abschätzbaren Reduktion der Kosten des Bundes betreffend die Durchführung der Verwaltungsverfahren kommen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Werner Kogler, Dr. Christoph Matznetter, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johannes Zweytick gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1431 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006-05-09

               Johannes Zweytick         Dr. Reinhold Mitterlehner

       Berichterstatter                  Obmann