1454 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die
Regierungsvorlage (1431 der Beilagen): Bundesgesetz über die Standesbezeichnung
„Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2006 – IngG 2006)
Der
österreichische Ingenieur genießt nicht nur in Österreich beträchtliches
Ansehen. Primäres Anliegen dieses Gesetzesentwurfes ist es, aufgrund der in den
letzten Jahren hohen Anzahl an Verwaltungsverfahren zu einer kürzeren
Verfahrensdauer zu gelangen und gleichzeitig Bürokratie abzubauen, ohne das
Ansehen des österreichischen Ingenieurs zu schmälern.
Dieser Abbau soll
insbesondere bei der überwiegenden Anzahl von Verwaltungsverfahren stattfinden,
wo Antragsteller eine HTL- bzw. HLFL-Ausbildung vorweisen. In jenen Fällen soll
durch eine Bestätigung durch den Dienstgeber, fachbezogene Tätigkeiten ausgeübt
zu haben, ein Automatismus der Vergabe der Standesbezeichnung „Ingenieur“
institutionalisiert werden. In allen anderen Fällen wird die Glaubhaftmachung
der Ausübung „ingenieurmäßiger Tätigkeiten“ als ausreichend angesehen.
Die kompetenzmäßige
Grundlage für die vorgesehenen Regelungen ist Art. 10 Abs. 1 Z 8
B-VG mit dem Kompetenztatbestand „Ingenieurwesen“.
Durch die
Verfahrensvereinfachung soll es bei der großen Mehrzahl der Verfahren
letztendlich zu einer noch nicht abschätzbaren Reduktion der Kosten des Bundes
betreffend die Durchführung der Verwaltungsverfahren kommen.
Der
Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten
Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Werner Kogler, Dr. Christoph Matznetter,
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann sowie der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johannes Zweytick gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf (1431 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung
erteilen.
Wien,
2006-05-09
Johannes
Zweytick Dr.
Reinhold Mitterlehner
Berichterstatter Obmann