1456 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag
737/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen
und Kollegen betreffend demokratische SchülerInnenvertretung
Die Abgeordneten
Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am
16. November 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Rahmen des
zweiten österreichischen Kinderkongresses 2005 in Wien formulierten die Teil-nehmerInnen konkrete Forderungen, die anhand von
fünf Paketen vorgestellt wurden.
Des weiteren
brachten sie einen Antrag auf eine demokratische SchülerInnenvertretung ein.
Dieser wird damit begründet, dass derzeit in einigen Schulstufen und Schularten
keine KlassensprecherInnen und SchulsprecherInnen gewählt werden. Dieser
Zustand wird von den TeilnehmerInnen zu Recht als undemokratisch und nicht
gerechtfertigt angesehen. Alle SchülerInnen, unabhängig ihres Alters haben das
Recht auf eine einflussreiche und demokratisch gewählte Vertretung.
Die
TeilnehmerInnen des Kinderkongresses forderten deshalb, dass
1. in allen
Schulstufen KlassensprecherInnen gewählt werden
2. in allen
Schularten ein ‚Schulparlament’ eingeführt wird, in dem die
KlassensprecherInnen stimmberechtigt sind und ein Vetorecht besitzen
3. in allen
Schularten und durch alle SchülerInnen SchulsprecherInnen gewählt werden
Die Forderungen im
Detail:
1)
Klassensprecherlnnenwahl in allen Schulstufen
In einigen Schulstufen und Schularten werden keine KlassensprecherInnen
gewählt. Dieser Zustand wird
zu Recht für undemokratisch und nicht gerechtfertigt
gehalten.
Jede Schulklasse, unabhängig von der Schulstufe oder der Schulart, muss
am Anfang eines Schuljahres
zwei KlassensprecherInnen wählen können.
2)
KlassensprecherInnen im Schulparlament
Um jeder Klasse
und allen SchülerInnen eine mitgestaltende Vertretung in der eigenen Schule zu
garantieren, muss ein demokratisches Schulparlament eingeführt werden. Dieses
setzt sich aus den KlassensprecherInnen und einer kleineren Anzahl an
Erwachsenen (Eltern & LehrerInnen) zusammen. Das Schulparlament beschließt wichtige schulinterne Regelungen,
beispielsweise die Hausordnung.
Damit keine
Entscheidung ohne hoher Zustimmung bzw. Akzeptanz der SchülerInnen getroffen
wird, können die KlassensprecherInnen einige Male von einem Vetorecht Gebrauch
nehmen.
3)
Wahl von SchulsprecherInnen in allen Schularten und durch alle SchülerInnen
Alle SchülerInnen
haben das Recht auf eine starke schulinterne sowie bundesweite Vertretung.
Deshalb müssen in
allen Schularten und durch alle SchülerInnen am Beginn eines Schuljahres SchulsprecherInnen gewählt werden. Bei dieser Wahl
sind alle SchülerInnen einer Schule stimm- und kandidaturberechtigt.
Die Konsequenz
daraus wäre, dass nicht nur SchülerInnen der neunten bis zwölften Schulstufe,
sondern auch SchülerInnen der Pflichtschule die LandesschülerInnenvertretung und die BundesschülerInnenvertretung
wählen, leiten und bestimmen würden.
Somit wäre eine bundesweite und einflussreiche Vertretung für alle
SchülerInnen, insbesondere der
Pflichtschule, geschaffen.
Mit der Umsetzung dieser Forderungen würden bedeutende Schritte hin zu
einer demokratischen
SchülerInnenvertretung gesetzt werden.“
Der
Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Bei der Sitzung wurden
Igor Mitschka, Florentine Frantz, Istvan Deli, Stephan Steinhofer und
Maximilian Kunovjanek als ExpertInnen gehört.
An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dieter Brosz die Abgeordneten Sabine Mandak,
Mares Rossmann, Gabriele Heinisch-Hosek,
Beate Schasching, Mag. Christine Muttonen, Mag. Dr. Alfred Brader,
Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann und DDr. Erwin Niederwieser
sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Werner Amon,
MBA.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Ein von den
Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mares Rossmann eingebrachter Entschließungsantrag betreffend
aktive Schulpartnertschaft wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag
war folgende Begründung beigegeben:
„Aktive
Schulpartnerschaft ist ein Qualitätsmerkmal unserer Schulen und ein
Vorzeigemodell in Europa. Im Rahmen des Ausbaus der Schulautonomie gewinnt die
Schulpartnerschaft immer mehr an Bedeutung – und dies nicht nur auf Ebene der
Schule, sondern auch im überschulischen Bereich.
Die derzeitigen
gesetzlichen Regelungen des Bundesgesetzes über die überschulischen
Schülervertretungen (SchVG) sind seit dem Jahr 1990 unverändert in Kraft.
Vermehrte Aufgaben und andere Herausforderungen für die Schülervertretungen auf
Landes- und Bundesebene erfordern nun aus Sicht der Bundesschülervertretung
Adaptierungen.“
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon,
MBA gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen
Bericht zur Kenntnis nehmen und
2. die
angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2006 05 09
Werner
Amon, MBA Werner
Amon, MBA
Berichterstatter Obmann