1456 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 737/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend demokratische SchülerInnenvertretung

Die Abgeordneten Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Rahmen des zweiten österreichischen Kinderkongresses 2005 in Wien formulierten die Teil-nehmerInnen konkrete Forderungen, die anhand von fünf Paketen vorgestellt wurden.

Des weiteren brachten sie einen Antrag auf eine demokratische SchülerInnenvertretung ein. Dieser wird damit begründet, dass derzeit in einigen Schulstufen und Schularten keine KlassensprecherInnen und SchulsprecherInnen gewählt werden. Dieser Zustand wird von den TeilnehmerInnen zu Recht als undemokratisch und nicht gerechtfertigt angesehen. Alle SchülerInnen, unabhängig ihres Alters haben das Recht auf eine einflussreiche und demokratisch gewählte Vertretung.

Die TeilnehmerInnen des Kinderkongresses forderten deshalb, dass

 

1.      in allen Schulstufen KlassensprecherInnen gewählt werden

2.      in allen Schularten ein ‚Schulparlament’ eingeführt wird, in dem die KlassensprecherInnen stimmberechtigt sind und ein Vetorecht besitzen

3.      in allen Schularten und durch alle SchülerInnen SchulsprecherInnen gewählt werden

 

Die Forderungen im Detail:

 

1) Klassensprecherlnnenwahl in allen Schulstufen

In einigen Schulstufen und Schularten werden keine KlassensprecherInnen gewählt. Dieser Zustand wird zu Recht für undemokratisch und nicht gerechtfertigt gehalten.

Jede Schulklasse, unabhängig von der Schulstufe oder der Schulart, muss am Anfang eines Schuljahres zwei KlassensprecherInnen wählen können.

 

2) KlassensprecherInnen im Schulparlament

Um jeder Klasse und allen SchülerInnen eine mitgestaltende Vertretung in der eigenen Schule zu garantieren, muss ein demokratisches Schulparlament eingeführt werden. Dieses setzt sich aus den KlassensprecherInnen und einer kleineren Anzahl an Erwachsenen (Eltern & LehrerInnen) zusammen. Das Schulparlament beschließt wichtige schulinterne Regelungen, beispielsweise die Hausordnung.

Damit keine Entscheidung ohne hoher Zustimmung bzw. Akzeptanz der SchülerInnen getroffen wird, können die KlassensprecherInnen einige Male von einem Vetorecht Gebrauch nehmen.

 

3) Wahl von SchulsprecherInnen in allen Schularten und durch alle SchülerInnen

Alle SchülerInnen haben das Recht auf eine starke schulinterne sowie bundesweite Vertretung.

Deshalb müssen in allen Schularten und durch alle SchülerInnen am Beginn eines Schuljahres SchulsprecherInnen gewählt werden. Bei dieser Wahl sind alle SchülerInnen einer Schule stimm- und kandidaturberechtigt.

Die Konsequenz daraus wäre, dass nicht nur SchülerInnen der neunten bis zwölften Schulstufe, sondern auch SchülerInnen der Pflichtschule die LandesschülerInnenvertretung und die BundesschülerInnenvertretung wählen, leiten und bestimmen würden.

Somit wäre eine bundesweite und einflussreiche Vertretung für alle SchülerInnen, insbesondere der Pflichtschule, geschaffen.

Mit der Umsetzung dieser Forderungen würden bedeutende Schritte hin zu einer demokratischen SchülerInnenvertretung gesetzt werden.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Bei der Sitzung wurden Igor Mitschka, Florentine Frantz, Istvan Deli, Stephan Steinhofer und Maximilian Kunovjanek als ExpertInnen gehört.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dieter Brosz die Abgeordneten Sabine Mandak, Mares Rossmann, Gabriele Heinisch-Hosek, Beate Schasching, Mag. Christine Muttonen, Mag. Dr. Alfred Brader, Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann und DDr. Erwin Niederwieser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Werner Amon, MBA.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Ein von den Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mares Rossmann eingebrachter Entschließungsantrag betreffend aktive Schulpartnertschaft wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Aktive Schulpartnerschaft ist ein Qualitätsmerkmal unserer Schulen und ein Vorzeigemodell in Europa. Im Rahmen des Ausbaus der Schulautonomie gewinnt die Schulpartnerschaft immer mehr an Bedeutung – und dies nicht nur auf Ebene der Schule, sondern auch im überschulischen Bereich.

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen des Bundesgesetzes über die überschulischen Schülervertretungen (SchVG) sind seit dem Jahr 1990 unverändert in Kraft. Vermehrte Aufgaben und andere Herausforderungen für die Schülervertretungen auf Landes- und Bundesebene erfordern nun aus Sicht der Bundesschülervertretung Adaptierungen.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon, MBA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und

2. die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 05 09

Werner Amon, MBA        Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann