1458 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag
814/A(E) der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé,
Kolleginnen und Kollegen betreffend die Qualitätssicherung und
Weiterentwicklung der schulischen Integration behinderter Kinder
Die Abgeordneten
Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. März 2006 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dem
Gleichstellungspaket der Bundesregierung wird die Integration von Menschen mit
Behinderungen in allen Lebensbereichen sukzessive umgesetzt. Auch der Bildungsbereich
ist davon wesentlich betroffen: im Etappenplan für die Adaptierung von
Bundesgebäuden, welche gemäß Behindertengleichstellungsgesetz bis Ende 2006
unter Einbeziehung der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
zu erstellen ist, werden auch alle Bundesschulgebäude miterfasst. Durch die
Streichung der ‚körperlichen Eignung’, wie sie das Begleitgesetz vorsieht, wird
der Berufszugang für Menschen mit Behinderungen zum Lehrerberuf geöffnet. Das
neue Gesetz für die pädagogischen Hochschulen sieht keine Aufnahmebeschränkungen
für behinderte Student/innen vor, wie es bei den pädagogischen Akademien der
Fall war.
Im Rahmen des
Schulpaketes II wurde die ‚Schulunfähigkeit’, welche von Behinderten- und
Elterninitiativen als Diskriminierung empfunden wurde, gestrichen. Die Vielfalt
der pädagogischen Möglichkeiten bis hin zur basalen Stimulation rechtfertigten
den Ausschluss behinderter Kinder von der Schulpflicht nicht mehr. Das Recht
auf Schulintegration und die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen Integrationsklasse
oder Sonderschulklasse im Pflichtschulbereich besteht seit 1993.
Um die Qualität
der schulischen Integration zu sichern bzw. schrittweise auszubauen, ist eine
umfassende Evaluierung des Ist-Zustandes erforderlich. Dabei sollten vor allem
die Entscheidungsgründe der Eltern für die eine oder andere Schulform
beleuchtet werden sowie die Zufriedenheit und die Rahmenbedingungen für Kinder,
Eltern und Pädagog/innen.
Integration muss
auch nach der Schule ihre Fortsetzung finden. Durch die ‚integrative
Berufsausbildung’ wurde für behinderte Jugendliche eine wichtige
Übergangsmöglichkeit von der Schule in den Arbeitsmarkt geschaffen. Im Jahr
2005 wurden 1.757 Lehrverträge im Rahmen der IBA abgeschlossen, das zeigt, dass
die Wirtschaft dieses Angebot sehr gut angenommen hat. In allen Bundesländern –
außer in Wien – finden die Lehrausbildungen direkt in Unternehmungen statt.
Lediglich in Wien werden die behinderten Lehrlinge nahezu ausschließlich in
überbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet. Gute Erfahrungen gibt es bei der
dualen Ausbildung auch bei der Teilqualifizierung.“
Der
Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Amon,
MBA die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr.
Franz-Joseph Huainigg, Dieter Brosz,
DDr. Erwin Niederwieser sowie die Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene
Entschließung annehmen.
Wien, 2006 05 09
Dr. Franz-Joseph Huainigg Werner
Amon, MBA
Berichterstatter Obmann