1458 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 814/A(E) der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der schulischen Integration behinderter Kinder

Die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. März 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Gleichstellungspaket der Bundesregierung wird die Integration von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sukzessive umgesetzt. Auch der Bildungsbereich ist davon wesentlich betroffen: im Etappenplan für die Adaptierung von Bundesgebäuden, welche gemäß Behindertengleichstellungsgesetz bis Ende 2006 unter Einbeziehung der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu erstellen ist, werden auch alle Bundesschulgebäude miterfasst. Durch die Streichung der ‚körperlichen Eignung’, wie sie das Begleitgesetz vorsieht, wird der Berufszugang für Menschen mit Behinderungen zum Lehrerberuf geöffnet. Das neue Gesetz für die pädagogischen Hochschulen sieht keine Aufnahmebeschränkungen für behinderte Student/innen vor, wie es bei den pädagogischen Akademien der Fall war.

Im Rahmen des Schulpaketes II wurde die ‚Schulunfähigkeit’, welche von Behinderten- und Elterninitiativen als Diskriminierung empfunden wurde, gestrichen. Die Vielfalt der pädagogischen Möglichkeiten bis hin zur basalen Stimulation rechtfertigten den Ausschluss behinderter Kinder von der Schulpflicht nicht mehr. Das Recht auf Schulintegration und die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen Integrationsklasse oder Sonderschulklasse im Pflichtschulbereich besteht seit 1993.

Um die Qualität der schulischen Integration zu sichern bzw. schrittweise auszubauen, ist eine umfassende Evaluierung des Ist-Zustandes erforderlich. Dabei sollten vor allem die Entscheidungsgründe der Eltern für die eine oder andere Schulform beleuchtet werden sowie die Zufriedenheit und die Rahmenbedingungen für Kinder, Eltern und Pädagog/innen.

Integration muss auch nach der Schule ihre Fortsetzung finden. Durch die ‚integrative Berufsausbildung’ wurde für behinderte Jugendliche eine wichtige Übergangsmöglichkeit von der Schule in den Arbeitsmarkt geschaffen. Im Jahr 2005 wurden 1.757 Lehrverträge im Rahmen der IBA abgeschlossen, das zeigt, dass die Wirtschaft dieses Angebot sehr gut angenommen hat. In allen Bundesländern – außer in Wien – finden die Lehrausbildungen direkt in Unternehmungen statt. Lediglich in Wien werden die behinderten Lehrlinge nahezu ausschließlich in überbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet. Gute Erfahrungen gibt es bei der dualen Ausbildung auch bei der Teilqualifizierung.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Amon, MBA die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 05 09

Dr. Franz-Joseph Huainigg Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann