1459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Bürgerinitiative Nr. 25 „Rechtliche Absicherung integrativer (Aus-) Bildungsangebote für Jugendliche mit Behinderung ab der 9. Schulstufe/ Sekundarstufe II“

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 25 wurde dem Nationalrat am 23. Februar 2005 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

,Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich dazu, die Gleichbehandlung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten’ (Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung)

Seit 1993, bzw. 1997 haben Kinder mit Behinderung das Wahlrecht auf integrativen Unterricht in der Volks- bzw. Hauptsschule und AHS-Unterstufe.

Nach Ablauf dieser acht Jahre besteht kein Rechtsanspruch mehr auf nichtaussondernde Bildung. Dem Artikel 7 wird ab dem neunten Schuljahr nicht mehr entsprochen. Es gibt keine Wahlmöglichkeiten und damit keine Gleichbehandlung. Eltern sind gezwungen, sich stellvertretend für die Jugendlichen als BittstellerInnen für Schulversuche einzusetzen, sie sind auf das Entgegenkommen der Schulaufsicht, DirektorInnen und LehrerInnen angewiesen. Schulversuche gelingen dadurch manchmal an Polytechnischen Schulen, in landwirtschaftlichen oder berufsbildenden  Schulen spricht man üblicherweise umsonst vor.

In jener Lebensphase, in der die Weichen für die berufliche Zukunft gestellt werden, kommen somit zu den ohnehin schon schwierigen Bedingungen noch weitere Barrieren. Durch Vorenthalten des Grundrechtes auf (Aus-)Bildung wird den Jugendlichen mit Behinderung auf brutale Weise klar gemacht, dass es für sie eben keine Perspektiven gibt.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 24. Februar 2005 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 15. März 2005 mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Der Unterrichtsausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 25 in seinen Sitzungen am 24. Februar 2006 und am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dieter Brosz die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Fritz Neugebauer, Dr. Gertrude Brinek, DDr. Erwin Niederwieser sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer und der Ausschussobmann Werner Amon, MBA.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon, MBA gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 09

Werner Amon, MBA        Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann