1459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über die
Bürgerinitiative Nr. 25 „Rechtliche Absicherung integrativer (Aus-)
Bildungsangebote für Jugendliche mit Behinderung ab der 9. Schulstufe/
Sekundarstufe II“
Die
gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 25 wurde dem Nationalrat am 23. Februar
2005 zugeleitet.
Zu
den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
„ ,Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich dazu, die
Gleichbehandlung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen zu
gewährleisten’ (Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung)
Seit 1993, bzw. 1997 haben Kinder mit Behinderung das Wahlrecht auf
integrativen Unterricht in der
Volks- bzw. Hauptsschule und AHS-Unterstufe.
Nach Ablauf dieser acht Jahre besteht kein Rechtsanspruch mehr auf
nichtaussondernde
Bildung. Dem Artikel 7 wird ab dem neunten Schuljahr nicht mehr entsprochen. Es gibt keine Wahlmöglichkeiten und
damit keine Gleichbehandlung. Eltern sind
gezwungen, sich stellvertretend für die Jugendlichen als BittstellerInnen für Schulversuche
einzusetzen, sie sind auf das Entgegenkommen der Schulaufsicht, DirektorInnen und LehrerInnen angewiesen.
Schulversuche gelingen dadurch manchmal an Polytechnischen Schulen, in
landwirtschaftlichen oder berufsbildenden
Schulen spricht man üblicherweise umsonst vor.
In jener Lebensphase, in der die Weichen für die berufliche Zukunft
gestellt werden, kommen somit
zu den ohnehin schon schwierigen Bedingungen noch weitere Barrieren. Durch Vorenthalten des Grundrechtes auf
(Aus-)Bildung wird den Jugendlichen mit Behinderung auf brutale Weise
klar gemacht, dass es für sie eben keine Perspektiven gibt.“
Der Ausschuss für
Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am
24. Februar 2005 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 15. März 2005
mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen,
diese zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der
Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.
Der
Unterrichtsausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 25 in seinen
Sitzungen am 24. Februar 2006 und am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dieter Brosz die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp,
Fritz Neugebauer, Dr. Gertrude Brinek,
DDr. Erwin Niederwieser sowie die Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer
und der Ausschussobmann Werner Amon, MBA.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon,
MBA gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien,
2006 05 09
Werner Amon, MBA Werner
Amon, MBA
Berichterstatter Obmann