1460 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Lapp , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Inklusive Pädagogik an Schulen“
Die Abgeordneten
Mag. Christine Lapp , Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2006 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Es gibt einen Unterschied zwischen Integration und Inklusion. Der gängige Begriff ‚Integration’ bezieht sich stärker auf den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher, die entsprechend ihrem Entwicklungsstand in offenen Unterrichtsformen individuell gefördert werden. Inklusion geht über die Definition ‚eine Mehrheit integriert unter bestimmten Umständen eine Minderheit’ hinaus. Inklusion bedeutet ein selbstverständliches Miteinander vor Ort und lässt Verschiedenheit im Gemeinsamen bestehen.
Verschiedenheit wird als bereichernder Wert erlebt und ist Ausgangspunkt für jegliches pädagogisches Handeln. Um Inklusion zu erreichen, müssen Integration flächendeckend ausgebaut und bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das bedeutet, dass Integration verstärkt werden muss, um dem großen Ziel ‚Inklusive Bildung’ näher zu kommen. Voraussetzung dafür ist auch eine Bewußtseinsänderung aller am Schulsystem beteiligten Menschen (SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und MitarbeiterInnen der Verwaltung), denn sensibel auf Verschiedenartigkeit zu reagieren und Unterschiedlichkeit als Bereicherung und nicht als Hemmschuh anzusehen, erfordert persönliche und pädagogische Stärke.
Eine moderne Schule darf Kinder nicht selektieren: alle Kinder, egal ob
diese behindert, nicht behindert,
lernschwach, ohne deutsche Muttersprache, mit deutscher Muttersprache,
verhaltenssauffällig, schüchtern oder hoch begabt sind, haben das gleiche Recht
auf eine bestmögliche Ausbildung durch individuelle Förderung. Integration in
den Schulen ist die Voraussetzung, um den Kindern die optimalen Entfaltungs-
und Lernmöglichkeiten anzubieten. In Integrationsklassen erwerben alle
SchülerInnen besondere soziale Kompetenzen, die aufbauend sind für ein späteres
gemeinsames und erfolgreiches Miteinander. Beim integrativen Unterricht muss
die Schule auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder eingehen. Durch
Verbesserungen im Schulsystem profitieren alle SchülerInnen, egal ob behindert,
nicht behindert, begabt oder nicht begabt. Durch die Integration von Kindern
mit Behinderungen, können diese sich in der Gesellschaft besser positionieren
und selbstständig bzw. selbstständiger werden. Auch nicht behinderte Kinder
erfahren einen enormen sozialen Nutzen für ihre spätere Aufgabe in der
Gesellschaft. Deswegen brauchen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
genauso viel Angebote für das Lernen und
ihre Ausbildung, wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen und zwar in
allen Schulstufen.“
Der
Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Christine Lapp die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser
sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon, MBA gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 05 09
Werner Amon, MBA Werner Amon, MBA
Berichterstatter Obmann