1460 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Lapp , Kolleginnen und Kollegen betreffend „Inklusive Pädagogik an Schulen“

Die Abgeordneten Mag. Christine Lapp , Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Es gibt einen Unterschied zwischen Integration und Inklusion. Der gängige Begriff ‚Integration’ bezieht sich stärker auf den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher, die entsprechend ihrem Entwicklungsstand in offenen Unterrichtsformen individuell gefördert werden. Inklusion geht über die Definition ‚eine Mehrheit integriert unter bestimmten Umständen eine Minderheit’ hinaus. Inklusion bedeutet ein selbstverständliches Miteinander vor Ort und lässt Verschiedenheit im Gemeinsamen bestehen.

Verschiedenheit wird als bereichernder Wert erlebt und ist Ausgangspunkt für jegliches pädagogisches Handeln. Um Inklusion zu erreichen, müssen Integration flächendeckend ausgebaut und bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das bedeutet, dass Integration verstärkt werden muss, um dem großen Ziel ‚Inklusive Bildung’ näher zu kommen. Voraussetzung dafür ist auch eine Bewußtseinsänderung aller am Schulsystem beteiligten Menschen (SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und MitarbeiterInnen der Verwaltung), denn sensibel auf Verschiedenartigkeit zu reagieren und Unterschiedlichkeit als Bereicherung und nicht als Hemmschuh anzusehen, erfordert persönliche und pädagogische Stärke.

Eine moderne Schule darf Kinder nicht selektieren: alle Kinder, egal ob diese behindert, nicht behindert, lernschwach, ohne deutsche Muttersprache, mit deutscher Muttersprache, verhaltenssauffällig, schüchtern oder hoch begabt sind, haben das gleiche Recht auf eine bestmögliche Ausbildung durch individuelle Förderung. Integration in den Schulen ist die Voraussetzung, um den Kindern die optimalen Entfaltungs- und Lernmöglichkeiten anzubieten. In Integrationsklassen erwerben alle SchülerInnen besondere soziale Kompetenzen, die aufbauend sind für ein späteres gemeinsames und erfolgreiches Miteinander. Beim integrativen Unterricht muss die Schule auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder eingehen. Durch Verbesserungen im Schulsystem profitieren alle SchülerInnen, egal ob behindert, nicht behindert, begabt oder nicht begabt. Durch die Integration von Kindern mit Behinderungen, können diese sich in der Gesellschaft besser positionieren und selbstständig bzw. selbstständiger werden. Auch nicht behinderte Kinder erfahren einen enormen sozialen Nutzen für ihre spätere Aufgabe in der Gesellschaft. Deswegen brauchen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen genauso viel Angebote für das Lernen und ihre Ausbildung, wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen und zwar in allen Schulstufen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Christine Lapp die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon, MBA gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 09

Werner Amon, MBA        Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann