1472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1433 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen, und über die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.

Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich zweier Liegenschaften in Wien Heiligenstadt die Ermächtigung zur Veräußerung. Diese Liegenschaften sind für Bundeszwecke entbehrlich.

Da bei diesen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 2006 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen kein Pouvoir eingeräumt wurde, ist die Einholung einer gesetzlichen Ermächtigung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes‑Verfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, dem Bundesrat kein Einspruchsrecht zukommt.

Die Änderung des Marchfeldschlösser-Gesetzes ermöglicht der Republik Österreich die Geschäftsanteile der Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. zu erwerben, da nach erfolgter erfolgreicher Strukturierung der MRBG, nunmehr die Zusammenarbeit mit der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. und der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. auf Basis gleichrangiger Gesellschaften zweckmäßiger ist.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage am 16. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Dr. Werner Fasslabend und Mag. Werner Kogler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Josef Bucher einen Abänderungsantrag (Einfügung einer neuen Z. 3 in Art. 2) eingebracht, der wie folgt begründet war:

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung als Tourismusvorzeigeprojekt erscheint die Aufstockung des Aufsichtrates im Zuge der Umstrukturierung der MRBG sinnvoll.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Josef Bucher einstimmig angenommen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 05 16

                Gabriele Tamandl     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

    Berichterstatterin                  Obmann