1472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1433 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen, und über die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.
Der Bundesminister
für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit hinsichtlich zweier Liegenschaften in Wien Heiligenstadt die
Ermächtigung zur Veräußerung. Diese Liegenschaften sind für Bundeszwecke
entbehrlich.
Da bei diesen
Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 2006
normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen kein Pouvoir eingeräumt
wurde, ist die Einholung einer gesetzlichen Ermächtigung erforderlich.
Es wird darauf
hingewiesen, dass gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes‑Verfassungsgesetzes
gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen
betreffen, dem Bundesrat kein Einspruchsrecht zukommt.
Die Änderung des
Marchfeldschlösser-Gesetzes ermöglicht der Republik Österreich die
Geschäftsanteile der Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und
Betriebsgesellschaft m.b.H. zu erwerben, da nach erfolgter erfolgreicher
Strukturierung der MRBG, nunmehr die Zusammenarbeit mit der Schönbrunner
Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. und der Schloß Schönbrunn Kultur- und
Betriebsgesellschaft m.b.H. auf Basis gleichrangiger Gesellschaften
zweckmäßiger ist.
Der
Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage am 16. Mai 2006
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter,
Dr. Werner Fasslabend und Mag. Werner Kogler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für
Finanzen Dr. Alfred Finz.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
und Josef Bucher einen Abänderungsantrag (Einfügung einer
neuen Z. 3 in Art. 2) eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Vor dem Hintergrund der zunehmenden
Bedeutung als Tourismusvorzeigeprojekt erscheint die Aufstockung des
Aufsichtrates im Zuge der Umstrukturierung der MRBG sinnvoll.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung
des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Josef Bucher einstimmig
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 05 16
Gabriele Tamandl Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatterin Obmann