1474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1355 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Verständigungsprotokoll
Das Abkommen
zwischen der Republik Österreich und Barbados zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Verständigungsprotokoll hat
gesetzesändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß
Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält
keine verfassungsändernden noch verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat
nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im
innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, so dass die Erlassung von Gesetzen
gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen
Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden,
bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50
Abs. 1 zweiter Satz B‑VG.
Mit Barbados
besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der internationalen
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu diesem Staat erfordert die
Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen durch den Abschluss eines
Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Es soll damit auch der Standort
Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem
Staat gestärkt werden.
Im Mai 2004 fanden
daher in Wien Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Republik
Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen statt. Die Verhandlungen konnten in einer Verhandlungsrunde
abgeschlossen werden und haben zur Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfes
eines Doppelbesteuerungsabkommens geführt, dessen englische Fassung am
14. Mai 2004 in Wien paraphiert wurde.
Das Abkommen folgt
im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen
Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des
OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 (idF 1997, 2000 bzw. 2003).
Mit dem
In-Kraft-Treten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen
und keine personellen Wirkungen verbunden sein.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag am 16. Mai 2006 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Verständigungsprotokoll (1355 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2006 05 16
Gabriele Tamandl Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatterin Obmann