Entschließung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen im Rahmen der europäischen Institutionen die Durchführbarkeit einer EU-weiten Steuer wie z.B.: einer Devisentransaktionssteuer, einer Steuer im Bereich des Flugverkehrs, des Schiffsverkehrs, natürliche Ressourcen, etc. zu überprüfen und sich für einheitliche Umsetzungsschritte – ohne die Lissabon-Ziele zu gefährden - einzusetzen.

Die lukrierten Finanzmittel sollen einem EU-Fonds zugeführt werden, aus dem die Aufteilung für supranationale Aufgaben wie EU-Eigenfinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit ausgewogen erfolgt.

Die Umsetzung soll auf einer EU-Richtlinie basieren und verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten sein.

Die autonomen Eigenmittelquellen sollen unter dem Gesichtpunkt der Gleichmäßigkeit und des freien Wettbewerbes beurteilt werden.

Die Einführung einer EU-weiten Steuer muss im europäischen Kontext angedacht und so implementiert werden, dass es zu keiner Störung des Wettbewerbs kommt. Es soll zu keiner Mehrbelastung der Bürger führen, sondern durch gleichzeitige Senkung der Mitgliedsbeiträge neutral erfolgen.