Entschließung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in
Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen im Rahmen der europäischen
Institutionen die Durchführbarkeit einer EU-weiten Steuer wie z.B.: einer
Devisentransaktionssteuer, einer Steuer im Bereich des Flugverkehrs, des
Schiffsverkehrs, natürliche Ressourcen, etc. zu überprüfen und sich für
einheitliche Umsetzungsschritte – ohne die Lissabon-Ziele zu gefährden -
einzusetzen.
Die lukrierten Finanzmittel sollen einem EU-Fonds
zugeführt werden, aus dem die Aufteilung für supranationale Aufgaben wie
EU-Eigenfinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit ausgewogen erfolgt.
Die Umsetzung soll auf einer EU-Richtlinie basieren
und verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten sein.
Die autonomen Eigenmittelquellen sollen unter dem
Gesichtpunkt der Gleichmäßigkeit und des freien Wettbewerbes beurteilt werden.
Die Einführung einer EU-weiten Steuer muss im
europäischen Kontext angedacht und so implementiert werden, dass es zu keiner
Störung des Wettbewerbs kommt. Es soll zu keiner Mehrbelastung der Bürger
führen, sondern durch gleichzeitige Senkung der Mitgliedsbeiträge neutral
erfolgen.