1484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag
776/A(E) der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Maximilian Walch, Kolleginnen und
Kollegen betreffend gesellschaftliche Anerkennung der Tätigkeit von
Freiwilligen im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse
Die Abgeordneten
Werner Amon, MBA, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Jänner 2006 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Tätigkeit von
Freiwilligen in Österreich im Rahmen der Bürgergesellschaft ist ein
unverzichtbarer Bestandteil der Lebensqualität in Österreich. Feuerwehren, Rotes Kreuz, Bergrettung,
Wasserrettung, etc. sind immer wieder in Katastrophenfällen oder im Bereich des
Zivilschutzes umfassend unentgeltlich tätig.
Aus diesem Grund ist die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von
freiwilligen Helfern wichtig, obwohl es bisher in diesem Bereich kaum zu
nennenswerten Problemen gekommen ist. Angesichts der großen
Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 wurde im Nationalrat einen
Entschließungsantrag eingebracht, der u.a. vorsah unter Einbeziehung der Sozialpartner
und der Bundesländer zu prüfen, inwieweit Personen, die als freiwillige Helfer
in Katastrophenfällen zum Einsatz gelangen, auch immaterielle oder materielle
Weise, wie z. B.durch arbeitsrechtliche Maßnahmen und sozialrechtliche
Absicherungen oder durch Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen und
Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden können.
In der Folge wurde sodann unter dem Vorsitz von Sozialminister Mag. Haupt
der ‚Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit’ eingerichtet. Dieser Rat, welchem
neben zahlreichen Freiwilligenorganisationen auch Vertreter der Sozialpartner
und der Bundesländer angehören, hat im Oktober 2004 ein umfassendes
Aktionsprogramm zur ‚Freiwilligenarbeit’ vorgelegt, das auch für die arbeits-
und sozialrechtliche Absicherung der Freiwilligen im Katastropheneinsatz
Vorschläge enthielt.
Darauf aufbauend haben die Ausschüsse des Freiwilligenrates in ihrer
Sitzung Anfang November 2005 Vorschläge zur Absicherung und Attraktivierung der
Freiwilligenarbeit erarbeitet. Ein konkretes Ergebnis ist bereits der
vorliegende Bericht ‚Nachweis zur Freiwilligenarbeit’ bzw. der
‚Freiwilligenpass’.
Dieser
Entschließungsantrag wird unbeschadet der Tatsache, dass auch die
Überschwemmungskatastrophen des letzten Sommers und andere Großeinsätze der
letzten Monate gezeigt haben, dass der Freiwilligeneinsatz in Österreich
hervorragend funktioniert - wofür allen Beteiligten Dank und Anerkennung
auszusprechen ist - und keine bedeutenden Probleme arbeits- und
sozialrechtlicher Natur in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, gestellt.“
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 16. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im
Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl. An der Debatte beteiligten
sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Karl Dobnigg, Theresia
Haidlmayr, Karl Donabauer, Ridi Steibl, Marialuise Mittermüller,
Ulrike Königsberger-Ludwig, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Werner Fasslabend,
Dr. Richard Leutner, Anton Doppler, Dr. Reinhold Mitterlehner
sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek, der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Heidrun Silhavy.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene
Entschließung annehmen.
Wien, 2006 05 16
Ridi Steibl Heidrun Silhavy
Berichterstatterin Obfrau