1488 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (1356 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle 2006)

Die Kernbereiche der Wasserrechtsgesetznovelle 2006, durch die eine Fortführung der Verwaltungsvereinfachung erfolgen soll, betreffen folgende Themen:

-       Einführung eines Anzeigeverfahrens für gewisse Erdwärmepumpen;

-       Möglichkeit des Entfalls der Kollaudierung;

-       Möglichkeit des Entfalls der letztmaligen Überprüfung von Erlöschensvorkehrungen;

-       Änderungen bei Schutzgebieten.

Weiters beinhaltet die Novelle noch redaktionelle Änderungen, insbesondere die Nachführung von Verweisen.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. Mai 2006 in Verhandlung genommen. In der an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Jakob Auer anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Mag. Kurt Gaßner, Heinz Gradwohl, Klaus Wittauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Jakob Auer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1356 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 05 16

Jakob Auer    Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann