1488 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über die
Regierungsvorlage (1356 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird
(Wasserrechtsgesetznovelle 2006)
Die Kernbereiche
der Wasserrechtsgesetznovelle 2006, durch die eine Fortführung der
Verwaltungsvereinfachung erfolgen soll, betreffen folgende Themen:
- Einführung
eines Anzeigeverfahrens für gewisse Erdwärmepumpen;
- Möglichkeit
des Entfalls der Kollaudierung;
- Möglichkeit
des Entfalls der letztmaligen Überprüfung von Erlöschensvorkehrungen;
- Änderungen
bei Schutzgebieten.
Weiters beinhaltet
die Novelle noch redaktionelle Änderungen, insbesondere die Nachführung von
Verweisen.
Der Ausschuss für
Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 16. Mai 2006 in Verhandlung genommen. In der an die
Berichterstattung durch den Abgeordneten Jakob Auer
anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die
Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Dr.
Wolfgang Pirklhuber, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch,
Mag. Kurt Gaßner, Heinz Gradwohl,
Klaus Wittauer sowie der Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Josef Pröll.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Jakob Auer
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf (1356 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung
erteilen.
Wien,
2006 05 16
Jakob Auer Fritz
Grillitsch
Berichterstatter Obmann