1490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (1437 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Mai 2006 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich neben der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke Achleitner, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Astrid Stadler sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu lit a) (Z 3)

Zuletzt wurde mit dem SRÄG 2005, BGBl. I Nr. 71/2005, eine weitergehende Aufgliederung von Personengruppen und einhebenden Stellen zur Klarstellung für die Einhebung des Service-Entgelts für die e-card, erstmals im November 2005 für das Kalenderjahr 2006, vorgenommen. Hierbei wurde dem Grundsatz gefolgt, dass das Service-Entgelt im Sinne einer einfachen Administration jeweils vom Entgelt oder von einem sonstigen Bezug einzubehalten ist. Bei den krankenversicherten Bezieherinnen und Beziehern von Kinderbetreuungsgeld sind die Krankenversicherungsträger für die Einhebung des Service-Entgelts zuständig. Das Kinderbetreuungsgeld wird durch die Krankenversicherungsträger im übertragenen Wirkungsbereich für den Bund administriert und konkret durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (Kompetenzzentrum) für alle Krankenversicherungsträger ausbezahlt. Das Service-Entgelt ist eine Forderung der Krankenversicherungsträger und soll daher von den nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz auszuzahlenden Leistungen durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse für alle Träger einbehalten werden, wobei der dafür notwendige Adaptierungsaufwand von der Sozialversicherung zu tragen ist. Diese Maßnahme führt zu einer Einsparung für die Krankenversicherungsträger im administrativen Bereich, da damit die Erstellung und Versendung von Erlagscheinen weitestgehend reduziert werden kann.

 

Zu lit b) (Z 4)

Die Änderungen betreffend Service-Entgelt sollen mit 1. Juli 2006 in Kraft treten.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.

Ein von der Abgeordneten Sabine Mandak eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 05 17

Dipl.-Ing. Elke Achleitner     Ridi Steibl

    Berichterstatterin                     Obfrau