1490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Familienausschusses
über die Regierungsvorlage (1437 der Beilagen): Bundesgesetz, mit
dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Der
Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 17. Mai 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte
beteiligten sich neben der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke
Achleitner, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Astrid Stadler sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen einen
Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Zu lit a) (Z 3)
Zuletzt wurde mit
dem SRÄG 2005, BGBl. I Nr. 71/2005, eine weitergehende Aufgliederung von Personengruppen
und einhebenden Stellen zur Klarstellung für die Einhebung des Service-Entgelts
für die e-card, erstmals im November 2005 für das Kalenderjahr 2006,
vorgenommen. Hierbei wurde dem Grundsatz gefolgt, dass das Service-Entgelt im
Sinne einer einfachen Administration jeweils vom Entgelt oder von einem
sonstigen Bezug einzubehalten ist. Bei den krankenversicherten Bezieherinnen
und Beziehern von Kinderbetreuungsgeld sind die Krankenversicherungsträger für
die Einhebung des Service-Entgelts zuständig. Das Kinderbetreuungsgeld wird
durch die Krankenversicherungsträger im übertragenen Wirkungsbereich für den
Bund administriert und konkret durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
(Kompetenzzentrum) für alle Krankenversicherungsträger ausbezahlt. Das
Service-Entgelt ist eine Forderung der Krankenversicherungsträger und soll
daher von den nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz auszuzahlenden Leistungen
durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse für alle Träger einbehalten
werden, wobei der dafür notwendige Adaptierungsaufwand von der
Sozialversicherung zu tragen ist. Diese Maßnahme führt zu einer Einsparung für
die Krankenversicherungsträger im administrativen Bereich, da damit die
Erstellung und Versendung von Erlagscheinen weitestgehend reduziert werden
kann.
Zu lit b)
(Z 4)
Die Änderungen
betreffend Service-Entgelt sollen mit 1. Juli 2006 in Kraft treten.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Ridi Steibl, Kolleginnen
und Kollegen einstimmig angenommen.
Ein von der Abgeordneten
Sabine Mandak eingebrachter Abänderungsantrag fand
nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2006 05 17
Dipl.-Ing. Elke Achleitner Ridi
Steibl
Berichterstatterin Obfrau