1492 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Familienausschusses
über den Antrag
683/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Sabine
Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Initiative für bundeseinheitliche
Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugendschutzes
Die Abgeordneten
Silvia Fuhrmann, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Sabine Mandak, Kolleginnen und
Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2005 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Derzeit gibt es
in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze, wobei jeweils das
Recht des betreffenden Landes anwendbar ist, in welchem sich der bzw. die Jugendliche befindet
und bedeutet eine Ungleichbehandlung Jugendlicher in Österreich. Zudem ist es
für die Jugendlichen in Zeiten zunehmender Mobilität nicht zumutbar, über die
Jugendschutzbestimmungen jenes Bundeslandes Bescheid wissen, in dem sie sich
gerade aufhalten.
Das Anliegen einer bundesweit einheitlichen Gesetzgebung auf dem Gebiet des
Jugendschutzes wird auch von der Bundesjugendvertretung unterstützt.“
Der
Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 17. Mai 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sabine Mandak,
Marialuise Mittermüller, Mag. Melitta Trunk sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner
und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung
annehmen.
Wien,
2006 05 17
Silvia
Fuhrmann Ridi
Steibl
Berichterstatterin Obfrau