1492 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 683/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Initiative für bundeseinheitliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugendschutzes

Die Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze, wobei jeweils das Recht des betreffenden Landes anwendbar ist, in welchem sich der bzw. die Jugendliche befindet und bedeutet eine Ungleichbehandlung Jugendlicher in Österreich. Zudem ist es für die Jugendlichen in Zeiten zunehmender Mobilität nicht zumutbar, über die Jugendschutzbestimmungen jenes Bundeslandes Bescheid wissen, in dem sie sich gerade aufhalten.

Das Anliegen einer bundesweit einheitlichen Gesetzgebung auf dem Gebiet des Jugendschutzes wird auch von der Bundesjugendvertretung unterstützt.

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Mai 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sabine Mandak, Marialuise Mittermüller, Mag. Melitta Trunk sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 05 17

Silvia Fuhrmann             Ridi Steibl

    Berichterstatterin                     Obfrau