1493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Familienausschusses
über den Antrag
688/A(E) der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sabine Mandak Kolleginnen und
Kollegen betreffend Initiative für bundeseinheitliche Bestimmungen auf dem
Gebiet des Jugendschutzes
Die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann,
Sabine Mandak, Kolleginnen und
Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2005 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Derzeit gibt es
in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze, wobei jeweils das
Recht des betreffenden Landes anwendbar ist, in welchem sich der/die
Jugendliche befindet. Dies hat sich nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen
Mobilität Jugendlicher in den letzten Jahren immer mehr als Nachteil für die
Jugendlichen herausgestellt, da diese über das Gesetz jenes Bundeslandes
Bescheid wissen müssten, in dem sie sich gerade aufhalten. Zudem ist es aus
Gerechtigkeits- und Gleichheitsüberlegungen Ziel, dass für alle sich in
Österreich aufhaltenden Jugendlichen die gleichen Bestimmungen gelten.“
Der
Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 17. Mai 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, die Abgeordneten Silvia Fuhrmann,
Sabine Mandak, Marialuise Mittermüller,
Mag. Melitta Trunk sowie die Bundesministerin für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien,
2006 05 17
Silvia Fuhrmann Ridi
Steibl
Berichterstatterin Obfrau