1493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 688/A(E) der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sabine Mandak Kolleginnen und Kollegen betreffend Initiative für bundeseinheitliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugendschutzes

Die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze, wobei jeweils das Recht des betreffenden Landes anwendbar ist, in welchem sich der/die Jugendliche befindet. Dies hat sich nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen Mobilität Jugendlicher in den letzten Jahren immer mehr als Nachteil für die Jugendlichen herausgestellt, da diese über das Gesetz jenes Bundeslandes Bescheid wissen müssten, in dem sie sich gerade aufhalten. Zudem ist es aus Gerechtigkeits- und Gleichheitsüberlegungen Ziel, dass für alle sich in Österreich aufhaltenden Jugendlichen die gleichen Bestimmungen gelten.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Mai 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, die Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Sabine Mandak, Marialuise Mittermüller, Mag. Melitta Trunk sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 17

Silvia Fuhrmann             Ridi Steibl

    Berichterstatterin                     Obfrau