1499 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1366 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird

Der vorliegende Gesetzentwurf dient bei Umsetzung standespolitischer Anliegen, die sich aus dem Vollzug des Tierärztegesetzes in den letzen Jahren ergeben haben, der Umsetzung einer Bestimmung der Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG sowie des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses B1028/02. Weiters erfolgt eine Anpassung der Versorgungsfonds an die Verordnung (EWG) 1408/71.

Die Neuregelungen betreffen die Qualitätssicherung, aber auch den Zugang zum Fachtierarzttitel, die Schaffung eines Praxisjahres, das ab 1. Jänner 2008 Voraussetzung für die Führung einer Hausapotheke ist und dessen Notwendigkeit sich aus den komplexen Anforderungen der Arzneimittelanwendung insbesondere an lebensmittelliefernden Tieren ergeben hat, Details des Disziplinarrechtes und des Wahlrechtes, der Versorgungsfondsregelungen sowie die Festlegung, dass Tierärzte einem Gesundheitsberuf angehören.

Weiters wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auf Grund Entwicklungen der Personalsituation im öffentlichen Dienst, auch solche Personen, die zu Gebietskörperschaften in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen, hinsichtlich ihrer dienstlichen Tätigkeiten vom Geltungsbereich des Tierärztegesetzes auszunehmen sind.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kai Jan Krainer, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Brigid Weinzinger, Elmar Lichtenegger sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger und Elmar Lichtenegger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Diese Bestimmungen tragen dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis bei elektronischem Versand von Informationen Rechnung, wie es durch die letzte Novelle zum Telekommunikationsgesetz formuliert worden ist. Demnach können Massensendungen an Tierärztinnen und Tierärzte durch die Kammer nur dann ohne ihre Zustimmung vorgenommen werden, wenn es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungsbereiches handelt.

Die Bestimmungen entsprechen gleichlautend den bereits vorgenommenen Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger und Elmar Lichtenegger mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006-05-18

Karl Donabauer                 Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau