1499 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (1366 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird
Der vorliegende Gesetzentwurf dient bei Umsetzung standespolitischer Anliegen, die sich aus dem Vollzug des Tierärztegesetzes in den letzen Jahren ergeben haben, der Umsetzung einer Bestimmung der Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG sowie des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses B1028/02. Weiters erfolgt eine Anpassung der Versorgungsfonds an die Verordnung (EWG) 1408/71.
Die Neuregelungen betreffen die Qualitätssicherung, aber auch den Zugang zum Fachtierarzttitel, die Schaffung eines Praxisjahres, das ab 1. Jänner 2008 Voraussetzung für die Führung einer Hausapotheke ist und dessen Notwendigkeit sich aus den komplexen Anforderungen der Arzneimittelanwendung insbesondere an lebensmittelliefernden Tieren ergeben hat, Details des Disziplinarrechtes und des Wahlrechtes, der Versorgungsfondsregelungen sowie die Festlegung, dass Tierärzte einem Gesundheitsberuf angehören.
Weiters wird der Tatsache Rechnung
getragen, dass auf Grund Entwicklungen der Personalsituation im öffentlichen
Dienst, auch solche Personen, die zu Gebietskörperschaften in einem
privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen, hinsichtlich ihrer dienstlichen
Tätigkeiten vom Geltungsbereich des Tierärztegesetzes auszunehmen sind.
Der
Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 18. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kai Jan Krainer, Dr. Erwin Rasinger,
Mag. Brigid Weinzinger, Elmar Lichtenegger
sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger und
Elmar Lichtenegger einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Diese Bestimmungen tragen dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis bei elektronischem Versand von Informationen Rechnung, wie es durch die letzte Novelle zum Telekommunikationsgesetz formuliert worden ist. Demnach können Massensendungen an Tierärztinnen und Tierärzte durch die Kammer nur dann ohne ihre Zustimmung vorgenommen werden, wenn es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungsbereiches handelt.
Die Bestimmungen entsprechen gleichlautend
den bereits vorgenommenen Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr.
Erwin Rasinger und Elmar Lichtenegger mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006-05-18
Karl Donabauer Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau