Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion
(Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz),
BGBl. Nr. 650/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. 59/2006, wird wie folgt geändert:
§ 17 Abs. 1 lautet:
„(1) Wenn besondere
gesetzliche Bestimmungen vorsehen, dass im Genehmigungsverfahren Gutachten oder
öffentliche Urkunden beizugeben sind, so kann der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie durch Verordnung festlegen, in welcher Weise die
Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes in den Gutachten oder öffentlichen
Urkunden zu berücksichtigen sind und deren Einhaltung nachzuweisen ist. Die
Bestimmungen des § 15 bleiben unberührt.“