1503 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
716/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sichern der Erhaltung der österreichischen Eisenbahn-Infrastruktur
durch raschestmögliche Wiedervereinigung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und
ÖBB-Infrastruktur Bau AG
Die Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 19. Oktober 2005 im Nationalrat eingebracht und
wie folgt begründet:
„Im Zuge der
ÖBB-Reform (Bundesbahnstrukturgesetz 2003) erfolgte bei der Aufspaltung der ÖBB
u.a. auch eine Trennung von Infrastruktur-Bau und Infrastruktur-Betrieb und die
Errichtung zweier getrennter Aktiengesellschaften im Rahmen der neuen
ÖBB-Holdingstruktur.
Mit der auch aus
europarechtlicher Perspektive keineswegs erforderlichen Trennung von Bau und Betrieb/Erhaltung
der Infrastruktur sind nicht nur ernste vergaberechtliche Komplikationen
verbunden. Zusammen mit anderen im Rahmen der ÖBB-Zerschlagung getroffenen
Festlegungen hatte dies vor allem zur Folge, dass bei der ÖBB-Infrastruktur
Betrieb AG fixen Ausgaben – insbesondere einer betraglich fixierten, an die ÖBB
Infrastruktur Bau AG zu entrichtende Pacht für die Nutzung der Infrastruktur –
unzureichende Einnahmen gegenüberstehen. Die gewählte Konstruktion wurde wegen
ihrer absehbaren finanziell nachteiligen Folgen für den Erhalt des
Schienennetzes bereits im Gesetzgebungsprozeß im Herbst 2003 massiv kritisiert:
„Die realen Spielräume u.a. für Infrastrukturerhaltungsinvestitionen werden
daher schrumpfen ....“ (Zitat aus der Abweichenden Stellungnahme der Grünen zur
Beschlussfassung über die ÖBB-Reform).
Die aufgrund der
fehlenden (bzw. eigentlich falsch, nämlich bei verkehrs- und
unternehmenspolitischen Prestigeprojekten, verorteten) Mittel verspätet,
unzureichend oder einstweilen gar nicht durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen sind
an einer zunehmenden Zahl von Langsamfahrstellen im Netz auch für die
BahnnutzerInnen längst erkennbar. Sie sind überdies auch schon an signifikanten
Verschlechterungen der Pünktlichkeitsrate selbst auf den wichtigsten
Hauptstrecken ablesbar.
Um die Erhaltung
des Schienennetzes im nötigen Ausmaß zu gewährleisten und damit der Bahn die
Grundlage für die regierungsseitig immer wieder beschworene Verlagerung
zusätzlicher Personen- und Güterverkehre auf die ökologisch und
sicherheitsmäßig vorteilhafte Schiene zu erhalten, ist es dringend
erforderlich, diese Fehlentscheidung im Rahmen der ÖBB-Reform zu korrigieren
und Bau und Betrieb der Infrastruktur wieder zusammenzuführen.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Petra Bayr,
Peter Marizzi, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Erika Scharer, Stefan Prähauser, Klaus Wittauer,
Heidemarie Rest-Hinterseer, Mag. Karin Hakl, Peter Haubner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka, der
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Mag. Eduard Mainoni und der Ausschussobmann
Abgeordneter Kurt Eder.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 05 19
Klaus Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann