1505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die
Regierungsvorlage (1423 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz
1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert
werden
Der Gesetzentwurf
setzt die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums mit
Beziehung auf Patente, Gebrauchsmuster, Ergänzende Schutzzertifikate,
Halbleiterschutzrechte, Muster, Marken und geographische Herkunftsangaben und
Ursprungsbezeichnungen um. Im Bereich des Markenschutzgesetzes dient er weiters
einiger Korrekturen aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Entwicklungen.
Der Entwurf soll
zur Rechtssicherheit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beitragen und
Unzulänglichkeiten, die sich bisher als Investitionshindernis ausgewirkt haben,
beseitigen. Dies liegt sowohl im Interesse der Beschäftigungssituation als auch
im Interesse des Wirtschaftsstandortes.
Eine finanzielle
Mehrbelastung des Bundes und der anderen Gebietskörperschaften ist nicht zu
erwarten. Die Haushalte der Länder und Gemeinden werden durch die im Entwurf
vorgesehenen Regelungen nicht belastet.
Der Verkehrsausschuss
hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Mai
2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte der Abgeordnete
Peter Haubner.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
(1423 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2006 05 19
Peter Haubner Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann