1505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1423 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden

 

Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums mit Beziehung auf Patente, Gebrauchsmuster, Ergänzende Schutzzertifikate, Halbleiterschutzrechte, Muster, Marken und geographische Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen um. Im Bereich des Markenschutzgesetzes dient er weiters einiger Korrekturen aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Entwicklungen.

Der Entwurf soll zur Rechtssicherheit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beitragen und Unzulänglichkeiten, die sich bisher als Investitionshindernis ausgewirkt haben, beseitigen. Dies liegt sowohl im Interesse der Beschäftigungssituation als auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes.

Eine finanzielle Mehrbelastung des Bundes und der anderen Gebietskörperschaften ist nicht zu erwarten. Die Haushalte der Länder und Gemeinden werden durch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen nicht belastet.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte der Abgeordnete Peter Haubner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1423 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 05 19

Peter Haubner              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann