1514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag 690/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Erweiterung der Beweislastumkehr bei Gewährleistungsansprüchen
Die Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. August 2005 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Gewährleistungsansprüche von KonsumentInnen können grundsätzlich nur
wegen solcher Mängel geltend gemacht werden, die bereits zum Zeitpunkt der
Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden waren. Nach den allgemeinen
Beweislastregeln hat der/die Übernehmer/in zu behaupten und zu beweisen, dass
der Kaufgegenstand bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Vielfach
kann dieser Nachweis gerade bei komplizierten
technischen Geräten allerdings nur mit Hilfe eines Sachverständigen erbracht
werden. Wenn nun am Kaufgegenstand
ein Mangel auftritt und sich der Übergeber (Verkäufer) nicht kooperativ
zeigt, so hat der/die Übernehmer/in lediglich die Wahl, entweder auf seine/ihre
Ansprüche zu verzichten, einen Sachverständigen mit der kostenintensiven
Befundung und Begutachtung zu beauftragen
oder ein gerichtliches Verfahren mit ungewissem Prozessausgang in die
Wege zu leiten. Zwar ist seit dem 1.1.2002 durch § 924 ABGB vorgesehen, dass
die Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes
bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, wenn der Mangel innerhalb der
ersten sechs Monate auftritt. Jedoch zeigt nun bereits der Alltag in den Konsumentenberatungseinrichtungen, dass diese
Frist zu kurz bemessen ist. Diese Frist sollte daher auf 12 Monate
ausgedehnt werden, sodass der/die Käufer/in innerhalb der ersten 12 Monate, solange der Verkäufer nicht das Gegenteil
beweist, einen Anspruch auf Gewährleistung hat, da angenommen wird, dass
der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat.“
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss
fungierte Abgeordneter Mag. Johann Maier. An der anschließenden Debatte beteiligten
sich die Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Mag. Walter Tancsits,
Dr. Johannes Jarolim, Dr. Helene Partik-Pablé,
Mag. Terezija Stoisits, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Gabriela Moser sowie
die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger
und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 05 19
Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau