1514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 690/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Erweiterung der Beweislastumkehr bei Gewährleistungsansprüchen

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. August 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Gewährleistungsansprüche von KonsumentInnen können grundsätzlich nur wegen solcher Mängel geltend gemacht werden, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden waren. Nach den allgemeinen Beweislastregeln hat der/die Übernehmer/in zu behaupten und zu beweisen, dass der Kaufgegenstand bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Vielfach kann dieser Nachweis gerade bei komplizierten technischen Geräten allerdings nur mit Hilfe eines Sachverständigen erbracht werden. Wenn nun am Kaufgegenstand ein Mangel auftritt und sich der Übergeber (Verkäufer) nicht kooperativ zeigt, so hat der/die Übernehmer/in lediglich die Wahl, entweder auf seine/ihre Ansprüche zu verzichten, einen Sachverständigen mit der kostenintensiven Befundung und Begutachtung zu beauftragen oder ein gerichtliches Verfahren mit ungewissem Prozessausgang in die Wege zu leiten. Zwar ist seit dem 1.1.2002 durch § 924 ABGB vorgesehen, dass die Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auftritt. Jedoch zeigt nun bereits der Alltag in den Konsumentenberatungseinrichtungen, dass diese Frist zu kurz bemessen ist. Diese Frist sollte daher auf 12 Monate ausgedehnt werden, sodass der/die Käufer/in innerhalb der ersten 12 Monate, solange der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist, einen Anspruch auf Gewährleistung hat, da angenommen wird, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Mag. Johann Maier. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Mag. Walter Tancsits, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 19

Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau