Entschließung

1.      Die Bundesministerin für Justiz wird nach Einrichtung der Vollzugsdirektion ersucht, im Sinne einer dezentralen Organisation und einer damit einhergehenden Stärkung der Anstalten zu prüfen, welche Agenden den Anstalten übertragen werden können und dies in weiterer Folge konsequent umzusetzen.

2.      Die Bundesministerin für Justiz wird ferner ersucht, dem Nationalrat bis Jänner 2008 einen Fortschrittsbericht über die Erfahrungen mit der Neuorganisation und die geplanten weiteren Schritte die Organisation der Justizwache betreffend vorzulegen.