1524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1429 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden

Die Haftung des Luftbeförderers nach dem Luftfahrtgesetz soll an die völker- und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte angeglichen werden. Für Personenschäden von Fluggästen wird eine zum Teil verschuldensunabhängige Haftung vorgesehen; ausgenommen davon sollen aber einzelne Arten von Luftfahrzeugen (Hängegleiter, Paragleiter, Fallschirme) bleiben, für die auch weiterhin eine reine Verschuldenshaftung gilt. Ferner sollen die bisherigen Haftungshöchstbeträge in der so genannten „Dritthaftung“ mit den Mindestversicherungssummen nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 synchronisiert und gleichzeitig die Versicherungspflichten nach dem Luftfahrtgesetz an die Regelungen dieser Verordnung angeglichen werden. Schließlich sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Durchsetzung der aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (sog. „Überbuchungsverordnung“) zugunsten der Fluggäste resultierenden Rechte zu fördern.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Dr. Johannes Jarolim, Markus Fauland sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1429 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 05 19

Johann Ledolter Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau