1526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1345 der Beilagen): Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Nach der derzeitigen Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht können dieser nur souveräne Staaten, nicht aber internationale Organisationen als Mitglieder angehören. Die Europäische Gemeinschaft hat einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Haager Konferenz gestellt. Eine solche Mitgliedschaft liegt im Interesse der Haager Konferenz, der Europäischen Gemeinschaft und besonders im Interesse der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die zugleich Mitgliedstaaten der Haager Konferenz sind. Um die Mitgliedschaft zu ermöglichen, war eine Änderung der Satzung der Haager Konferenz notwendig.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Walter Tancsits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (1345 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2006 05 19

Mag. Walter Tancsits Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau