1528 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (1163 der Beilagen): Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Die bestehenden internationalen
Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Terrorismus behandeln das Problem des
Nuklearterrorismus nicht ausdrücklich. Mit der Ratifikation des Internationalen
Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen trägt
Österreich dazu bei, dass diese Lücke geschlossen wird. Inhaltlich geht es
dabei um die Kriminalisierung
von nuklearterroristischen Handlungen und die Zusammenarbeit bei der
Strafverfolgung von Personen, die in den Anwendungsbereich des Übereinkommens
fallende strafbare Handlungen gesetzt haben.
Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Staatsvertrag
ist in deutscher, arabischer, chinesischer, englischer, französischer,
russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen
authentisch ist.
Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag.
Walter Tancsits, Herbert Scheibner,
Heinz Gradwohl sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag.
Dr. Maria Theresia Fekter.
Bei der Abstimmung
wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des
Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Ebenso wurde mit
Stimmenmehrheit beschlossen, dass die arabische,
chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundgemacht werden sollen, dass
sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
aufliegen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Walter Tancsits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der
Abschluss des Staatsvertrages: Internationales
Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (1163 der Beilagen) wird
genehmigt.
2. Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen,
dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten aufliegen.
Wien, 2006 05 19
Mag. Walter Tancsits Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau