1531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1182 der Beilagen): Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz - EAVG)

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist bis 4. Jänner 2006 in das österreichische Recht umzusetzen. Art. 7 der Richtlinie ist zivilrechtlicher Natur; er verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden dem potentiellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen, einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Die in der Regierungsvorlage enthaltene Anordnung über das In-Kraft-Treten in Anknüpfung an die Länderregelungen über den Inhalt und die Ausstellung des Energieausweises soll durch einen datumsmäßig fixierten Termin ergänzt werden, zu dem das EAVG jedenfalls in Kraft tritt. Dadurch soll einerseits eine zumindest absehbare Teilumsetzung der Gebäuderichtlinie im zivilrechtlichen Bereich gewährleistet und andererseits den Bundesländern eine Motivation dafür gegeben werden, mit der Schaffung der entsprechenden technischen Regelungen zügig voranzuschreiten.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 05 19

Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau