1531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (1182 der
Beilagen): Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises
beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten
(Energieausweis-Vorlage-Gesetz - EAVG)
Die Richtlinie
2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist bis 4. Jänner 2006 in das
österreichische Recht umzusetzen. Art. 7 der Richtlinie ist zivilrechtlicher
Natur; er verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass beim Verkauf und
bei der Vermietung von Gebäuden dem potentiellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer
ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird.
Der
Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits,
Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr.
Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Helene Partik-Pablé,
Kolleginnen und Kollegen, einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt
begründet war:
„Die in der Regierungsvorlage enthaltene Anordnung über das
In-Kraft-Treten in Anknüpfung an die Länderregelungen über den Inhalt und die
Ausstellung des Energieausweises soll durch einen datumsmäßig fixierten Termin
ergänzt werden, zu dem das EAVG jedenfalls in Kraft tritt. Dadurch soll
einerseits eine zumindest absehbare Teilumsetzung der Gebäuderichtlinie im
zivilrechtlichen Bereich gewährleistet und andererseits den Bundesländern eine
Motivation dafür gegeben werden, mit der Schaffung der entsprechenden
technischen Regelungen zügig voranzuschreiten.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung
des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia
Fekter, Dr. Helene Partik-Pablé,
Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 05 19
Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau