1532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 294/A der Abgeordneten Doris Bures, Kurt Eder, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Doris Bures, Kurt Eder, Dr. Johannes Jarolim , Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 9. Dezember 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seitens des Justizministeriums wurde wiederholt dargelegt, dass es ein wichtiges Anliegen im Bereich des Mietrechts sei, falsch gelegte Betriebskostenabrechnungen wirkungsvoll zu sanktionieren.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Bestimmung des § 27 Abs 4 in der derzeit geltenden Fassung im Bereich der illegalen Ablösen, die auf gleiche Weise die Entgegennahme illegaler Ablösen seitens des Vermieters sanktioniert, wurde der § 27 Abs 4 MRG nunmehr dahingehend ergänzt, dass die durch die Schlichtungsstelle oder das Gericht festgestellten falsch verrechneten Betriebskostenbeträge nicht nur gemäß § 37 Abs 4 MRG an die betroffenen Mieter zurückgezahlt werden müssen, sondern dieselbe als falsch verrechnete festgestellte Betragshöhe auch als Einnahme in folgenden Jahresabrechnung auszuweisen ist. Klargestellt wurde auch, dass die Gutschrift in jener Abrechnungsperiode auszuweisen ist, die der rechtskräftigen Entscheidung folgt. Damit wird einerseits die Motivation korrekte Betriebskostenabrechnungen zu legen, um ein Vielfaches erhöht, andererseits wird gegenüber jenen schwarzen Schafen, die wiederholt das bestehende System eindeutig durch laufend falsche Abrechnungen missbrauchen, eine Sanktion eingeführt, die die „Falschabrechner" auch spürbar finanziell trifft. Als zusätzlich positiver Faktor trägt diese Regelung dazu bei, eine wirklich bemerkbare Reduzierung der Betriebskosten für die gesamte Liegenschaft zu bewirken. Es ist zudem zu erwarten, dass durch die damit ebenfalls reduzierte Gesamtmiete, die Inflation im Bereich der Mieten sich dem allgemeinen Inflationsniveau passt und damit die Kaufkraft der Mieterinnen und Mietern gestärkt wird.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte Abgeordnete Doris Bures. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits, Mag. Johann Maier, Dr. Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 19

Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau