1533 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 526/A(E) der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung befristeter Mietverträge

Die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 2. Februar 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Als eine der größten Errungenschaften im Mieterrecht gilt die Einführung des Kündigungsschutzes bei Mietverträgen. Dadurch wurde es möglich, die Mieter vor dem Verlust ihren Wohnungen zu schützen. Mit der in der Wohnrechtsnovelle 2000 erfolgten Liberalisierung des Befristungswesen wurde dieses mietrechtliche Grundprinzip aber zur Disposition gestellt. So avancierte der befristete Mietvertrag durch den Wegfall der Höchstbefristung von 10 Jahren und der Einführung einer Untergrenze der Befristung auf drei Jahre zum Standardmietvertrag. Die so geforderten Kettenmietverträge bedeuten für die Mieterhaushalte wiederum, dass Mieter, davor zurück schrecken, ihre Rechte geltend zu machen, solange sie auf einer Verlängerung ihres Mietvertrages angewiesen sind. Halten sich Vermieter etwa bei der Vorschreibung des Mietzinses nicht an die gesetzlichen Obergrenzen, hat dies aufgrund der Dreijahresfristverträge keine zusätzlichen Sanktionen zur Folge. Von Wohnsicherheit kann in diesen Fällen daher keine Rede sein. Dazu gesellt sich neben der prinzipiellen Unsicherheit in der Lebensplanung auch eine nicht zu unterschätzende Kostenbelastung der Wohnungssuchenden durch Übersiedlung und Maklerprovisionen. Heute, viereinhalb Jahre nach Beschluss der oben erwähnten Wohnrechtsnovelle, lässt sich feststellen, dass 40 Prozent aller Mietverträge auf dem Privatwohnungssektor befristet abgeschlossen werden, 39 Prozent dieser Kontrakte beschränken sich auf eine dreijährige Laufzeit.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte Abgeordnete Doris Bures. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 19

Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau