1534 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag
542/A(E) der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Doris Bures, Kolleginnen und
Kollegen betreffend klare und nachvollziehbare Mietzinsbegrenzungen
Die Abgeordneten
Mag. Ruth Becher, Doris Bures,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am
2. Februar 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Neben dem
Kündigungs- stellt der Preisschutz einen der konstitutiven Grundpfeiler im
Mietrecht dar. Aufgrund der in den letzten Jahren zu verzeichnenden stetig
ansteigenden Mieten auf dem Privatwohnungssektor gerät letzteres Prinzip immer
mehr ins Wanken. So förderte eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer (AK) zu
Tage, dass die Nettomieten in den Jahren 2003 und 2004 mit 7,8 Prozent um mehr
als das Doppelte gegenüber der Teuerungsrate mit 3,4 Prozent anstiegen. Allein
zwischen Dezember 2003 und 2004 erhöhte sich der Nettomietindex um 10 Prozent.
Ein Ende des Preisschubes in Bezug auf die Wohnkosten scheint nicht in Sicht zu
sein. Laut Prognose der AK sollen die Mieten auch in den nächsten Jahren um 3,4
Prozent ansteigen. Als eine Hauptursache für diese das leistbare Wohnen
gefährdende Entwicklung lässt sich das Mitte der 1990er Jahre geschaffene
Richtwertsystems festmachen. Nach § 16 Abs. 2 MRG wurden die Richtwerte
erstmals am 1. April 1994 in unterschiedlicher Höhe nach Bundesländer
eingeführt und seitdem jährlich, an die allgemeine Teuerungsrate angepasst, vom
Bundesministerium für Justiz per Verordnung kundgemacht. Wurden die
Richtwertmieten 1994 für Wien mit 3,66 Euro bzw. Vorarlberg mit 5,62 Euro pro
m2 festgelegt, erhöhten sich dieselben bis 1. März 2005 um dramatische 23
Prozent auf 4,50 resp. 6,91 Euro pro m2. Aufgrund
der Möglichkeit des Vermieters, zusätzlich zum Richtwert Zu- und Abschläge für
Ausstattung und Lage der Mietwohnung in Rechnung zu stellen, stellt dieses im
Zuge des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes 1994 geschaffene Richtwertsystem ein unwirksames
und ineffizientes Instrument zur Mietzinsbegrenzung dar. Dies deswegen, weil
klare gesetzliche Richtlinien für Zu- und Abschläge im Richtwertsystem fehlen
und der Vermieter nicht verpflichtet ist, dem Mieter Einblick über die
Zusammensetzung und Berechnung des Mietzinses zu gewähren. Die Folge ist ein
Wildwuchs an Zu- und Abschlägen, der die Beurteilung der Mietzinsobergrenzen
erheblich erschwert. Insbesondere der sich an die Grundstückspreise und an der
Bebaubarkeit des Grundstücks sowie an die Attraktivität der Wohngegend
orientierende Lagezuschlag übt in der derzeit erlaubten Höhe einen
unverhältnismäßig hohen Einfluss auf die Gesamthöhe der Miete aus. Als Beispiel
sei hier Wien mit einem Zuschlag zwischen 0,44 und 4,14 Euro pro m angeführt.
Dieser 30-prozentige Anteil am Nettomietzins hat wiederum zur Folge, dass auch
schlecht ausgestattete Mietwohnungen unverhältnismäßig teuer werden. Laut der
oben erwähnten AK-Studie hätten die intransparenten Zu- und Abschläge somit
dazu geführt, dass das Richtwertmieten „zumindest als marktnahe Mieten,
wahrscheinlich aber sogar als Marktmieten zu qualifizieren" seien. Zum
Zwecke der Regulierung der Mietzinse erscheine das Richtwertsystem in seiner
gegenwärtigen Ausgestaltung daher nicht geeignet. Daraus folgern die Studienautoren,
dass die Mietenentwicklung nicht durch das Mietrecht, sondern vielmehr durch
die vom Staat gesteuerte Wohnbauforderung beeinflusst wurde. Zusammen mit der
durch die Koppelung der Inflationsrate an die Mieten in Gang gesetzten
Kostenspirale trägt das intransparente System der Richtwertmieten dazu bei,
dass die Schere zwischen Wohnkosten und Einkommen immer weiter
auseinanderklafft.“
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im
Ausschuss fungierte Abgeordnete Doris Bures. An
der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits,
Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr.
Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 05 19
Anton Doppler Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau