1535 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag
675/A(E) der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Doris Bures, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Beschränkung der Kautionen
Die Abgeordneten
Mag. Ruth Becher, Doris Bures,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am
7. Juli 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Jüngste Studien
forderten einen dramatischen Anstieg der Wohnkosten zu Tage. So haben
Untersuchungen der Arbeiterkammer eine Erhöhung der Gesamtmieten in
Altbauwohnungen zwischen 1999 und 2004 um rund 30 Prozent ergeben. Gegenüber
der in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegenen Inflationsrate sind die
Altbaumieten demnach um das Dreifache angewachsen. Aber nicht nur in den
Mietwohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, kam es zu einem starken Anstieg
der Mietkosten, auch in jenen nach 1945 erbauten Mietobjekten erhöhten sich die
Mieten um ganze 16 Prozent. Ähnlich alarmierende Ergebnisse zeitigte eine
Analyse der Mikrozensusdaten der Statistik Austria. Demzufolge ist es 2004 zu
einem „ungewöhnlich starken" Anstieg des Wohnungsaufwands pro m2 gekommen.
Im Bereich der Hauptmietwohnungen belief sich dieser auf 10,8 Prozent. Diese
explodierenden Wohnkosten stellen insbesondere Wohnungssuchende vor immer
größere finanzielle Probleme. Sehen sich selbige doch nicht nur mit den enorm
gestiegenen Mietpreisen konfrontiert, sondern darüber hinaus auch bei
Mietvertragsabschluss mit Maklerprovisionen und Kautionen. Für letztere
existiert derzeit keine gesetzliche Regelung, die eine wirksame Beschränkung
der oftmals ausufernden Kautionen möglich macht. Einzig der Oberste Gerichtshof
(OGH) hielt in einem Judikat (5 Ob 302/99v) fest, dass Kautionen ab einer Höhe
von 6 Monatsmieten, denen kein nachvollziehbares besonderes Sicherungsinteresse
gegenübersteht, als ungesetzlich zu werten und daher zurückzubezahlen sind.
Diese Bestimmung gilt aber nur bei Mietverhältnissen, die dem
Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen. Zwar hat der
OGH mit seiner Rechtsprechung einer Entwicklung Einhalt geboten, die oftmals zu
unnachvollziehbar hohen Zahlungen geführt hat, um aber dem z.T. ausufernden Kautionsunwesen
im Sinne eines leistbaren Wohnens effektiv Einhalt gebieten zu können, bedarf
es einer Regelung auf gesetzlicher Basis. Eine Regelung, ähnlich der in
Deutschland. Hier sieht § 550b Abs 1 BGB die Begrenzung der Kaution auf das
Dreifache des entfallenden Mietzinses vor.“
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im
Ausschuss fungierte Abgeordnete Doris Bures. An
der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits,
Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr.
Gabriela Moser, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 05 19
Anton Doppler Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau