1536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag
659/A(E) der Abgeordneten Drin. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Mietzinsobergrenzen
Die Abgeordneten
Drin. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am
6. Juli 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Aktuelle Studien
über die Höhe von Altbau-Mietzinsen bestätigen, dass gerade in Wien wegen der Undurchschaubarkeit
der Zuschläge zum Richtwertmietzins keine klar überprüfbare Mietzinsobergrenze
für derartige Wohnungen existiert. Dies nutzen viele findige VermieterInnen und
Maklerfirmen aus, indem sie Zuschläge erfinden und es daher de facto keinen
Unterschied mehr zwischen – an sich der Höhe nach begrenzten – Richtwertmieten
und frei vereinbarten Mieten, die zB in privat finanzierten Einfamilienhäusern
verlangt werden dürfen, gibt. Eine abschließende Festlegung der möglichen
Zuschläge nach dem Richtwertgesetz (RichtWG) bzw. dem Mietrechtsgesetz (MRG)
und die Verbindlichkeit der Beiratsempfehlungen für die einzelnen Bundesländer,
die die prozentuelle Höhe der einzelnen Zuschlagssätze festlegen, würde die
Mietzinse in Österreich endlich transparent und für alle MieterInnen
überprüfbar machen. Mit diesem wichtigen Schritt wäre die Einhaltung des
25%igen Befristungsabschlags gemäß § 16 Abs. 7 MRG, der derzeit weitestgehend
ignoriert wird, auch wieder kontrollierbar.“
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im
Ausschuss fungierte Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. An
der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag.
Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits,
Doris Bures, Mag. Johann Maier,
Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin
für Justiz Mag. Karin Gastinger.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 05 19
Anton Doppler Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau