1536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 659/A(E) der Abgeordneten Drin. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mietzinsobergrenzen

Die Abgeordneten Drin. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juli 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aktuelle Studien über die Höhe von Altbau-Mietzinsen bestätigen, dass gerade in Wien wegen der Undurchschaubarkeit der Zuschläge zum Richtwertmietzins keine klar überprüfbare Mietzinsobergrenze für derartige Wohnungen existiert. Dies nutzen viele findige VermieterInnen und Maklerfirmen aus, indem sie Zuschläge erfinden und es daher de facto keinen Unterschied mehr zwischen – an sich der Höhe nach begrenzten – Richtwertmieten und frei vereinbarten Mieten, die zB in privat finanzierten Einfamilienhäusern verlangt werden dürfen, gibt. Eine abschließende Festlegung der möglichen Zuschläge nach dem Richtwertgesetz (RichtWG) bzw. dem Mietrechtsgesetz (MRG) und die Verbindlichkeit der Beiratsempfehlungen für die einzelnen Bundesländer, die die prozentuelle Höhe der einzelnen Zuschlagssätze festlegen, würde die Mietzinse in Österreich endlich transparent und für alle MieterInnen überprüfbar machen. Mit diesem wichtigen Schritt wäre die Einhaltung des 25%igen Befristungsabschlags gemäß § 16 Abs. 7 MRG, der derzeit weitestgehend ignoriert wird, auch wieder kontrollierbar.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 19

Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau