1538 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 661/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verjährung von Ablösen im Mietrecht

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juli 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Verfahren, mit denen illegale Ablösen zurückgefordert werden können, kennt das Mietrechtsgesetz (MRG). Solche Ablösen können sogar bis zu zehn Jahre nach ihrer Bezahlung von den Betroffenen per Antrag bei Schlichtungsstelle und Gericht zurückgefordert werden. Das Mietrechtsgesetz normiert hier auch eine Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 Euro. Die zuständige Verwaltungsbehörde muss dann aber binnen eines halben Jahres von der illegalen Ablösezahlung Kenntnis erlangen, ansonsten ist diese Verwaltungsstrafe nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG) verjährt. Eine Angleichung der Verjährung der Strafbarkeit an die der zivilrechtlichen Rückforderungen, nämlich auf zehn Jahre, würde für unredliche VermieterInnen ein unrentables Risiko bedeuten, wenn sie illegale Ablösen einkassieren. Gegenwärtig passiert den VermieterInnen aber nichts weiter, als dass sie im schlimmsten Fall die zu unrecht erhaltenen Beträge verzinst zurückgeben müssen. WiederholungstäterInnen sollen zusätzlich zur Rückzahlung Geldstrafen auferlegt werden, die wiederum zur Erhaltung von Beratungs- und Vertretungseinrichtungen und den Schlichtungsstellen zweckgewidmet werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 05 19

Anton Doppler Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau