1538 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag
661/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verjährung von Ablösen im Mietrecht
Die Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben
den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juli 2005 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Verfahren, mit
denen illegale Ablösen zurückgefordert werden können, kennt das
Mietrechtsgesetz (MRG). Solche Ablösen können sogar bis zu zehn Jahre nach
ihrer Bezahlung von den Betroffenen per Antrag bei Schlichtungsstelle und
Gericht zurückgefordert werden. Das Mietrechtsgesetz normiert hier auch eine
Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 Euro. Die zuständige Verwaltungsbehörde
muss dann aber binnen eines halben Jahres von der illegalen Ablösezahlung
Kenntnis erlangen, ansonsten ist diese Verwaltungsstrafe nach dem
Verwaltungsstrafgesetz (VStG) verjährt. Eine Angleichung der Verjährung der
Strafbarkeit an die der zivilrechtlichen Rückforderungen, nämlich auf zehn
Jahre, würde für unredliche VermieterInnen ein unrentables Risiko bedeuten,
wenn sie illegale Ablösen einkassieren. Gegenwärtig passiert den VermieterInnen
aber nichts weiter, als dass sie im schlimmsten Fall die zu unrecht erhaltenen
Beträge verzinst zurückgeben müssen. WiederholungstäterInnen sollen zusätzlich
zur Rückzahlung Geldstrafen auferlegt werden, die wiederum zur Erhaltung von
Beratungs- und Vertretungseinrichtungen und den Schlichtungsstellen
zweckgewidmet werden.“
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Walter Tancsits, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Helene Partik-Pablé, sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Doppler
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 05 19
Anton Doppler Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau