1548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag
825/A(E) der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Manfred
Lackner, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der
ambulanten Neuro-Rehabilitation“ und
über den Antrag
706/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation
Die Abgeordneten
Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger,
Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald,
Kolleginnen und Kollegen haben den Antrag 825/A(E) am 26. April 2006 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„In den Jahren
2003 und 2004 wurde im Auftrag des (damaligen) Strukturfonds eine Studie über
„Neurorehabilitation in Österreich“ erarbeitet. Darin wurde eine umfassende
Bestandsanalyse der derzeitigen stationären und ambulanten Angebote und eine
Bedarfsschätzung vorgenommen sowie ein Konzept der ambulanten
Neurorehabilitation erarbeitet. Die Bedarfsschätzungen wurden differenziert
nach drei „Neurorehabilitations-Indikationsgruppen“ vorgenommen:
· cerebrovaskuläre
Erkrankungen,
· neurologische
Traumen/Schädel-Hirn-Traumen/spinale Traumen,
· sonstige
neurologische Erkrankungen.
Die oben angeführte
Studie erbrachte die folgenden Ergebnisse:
Im Jahr 2003
wurden insgesamt 1545 Betten für Neurorehabilitation vorgehalten:
· rund
770 Betten im stationären Akutbereich und
· insgesamt
775 Betten in Rehabilitationszentren.
Bezüglich der
ambulanten Neurorehabilitation besteht eine Heterogenität der vorhandenen
Strukturen hinsichtlich Organisationsform, Finanzierung, Leistungsumfang und
Kapazitäten.
Die
Bedarfsschätzung ergab einen Fehlbestand von rund 700 Betten sowie rund 1.600
ambulanten Plätzen.
Im Rahmen der
Studie wurden auch Vertreter/innen der Länder und der Sozialversicherung
befragt mit dem Ergebnis, dass der ambulanten Neurorehabilitation aufgrund der
erwartbaren demographischen Entwicklung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen
wird und in einzelnen Bundesländern entsprechende Konzepte bereits in
Ausarbeitung bzw. in Planung sind.
Es ist geplant,
die vorliegenden Ergebnisse der oben angeführten Studie nach deren Abstimmung
mit dem Rehabilitationsplan 2004 der Sozialversicherung in den Österreichischen
Strukturplan Gesundheit zu integrieren. Dieser Prozess findet derzeit gerade
statt.
Die Umsetzung der
Ergebnisse bzw. der Ausbau der ambulanten/stationären Rehabilitation liegt im Zuständigkeitsbereich
der Sozialversicherung und der Länder, wie schon in Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 3
der Art.15a B-VG Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des
Gesundheitswesens festgehalten worden ist.“
Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den Antrag 706/A(E) am 28. September 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Schlaganfall ist der häufigste Grund von Behinderungen im
Erwachsenen-Leben und jeder Dritte ist davon betroffen. Die Anzahl der Neuerkrankungen
pro Jahr beträgt 300 pro 100.000 Einwohner. Davon stirbt ein Drittel der
PatientInnen sofort, bei 1/3 bessert sich der Zustand innerhalb von 3-4 Wochen
spontan, ein Drittel benötigt eine Langzeit Rehabilitation.
Seit 1992 ist die
Rehabilitation eine Pflichtleistung der Krankenkassen (50.ASVG-Novelle).
Trotzdem gibt es große Defizite, vor allem in der ambulanten Rehabilitation,
die an die Rehabilitation im Krankenhaus anschließt, bzw. zwischen
Krankenhausaufenthalt und Aufenthalt in einer Rehab-Klinik und danach
stattfinden sollte. Die ambulante Rehabilitation wird nicht flächendeckend
angeboten, es gibt vielfach keine interdisziplinären Teams, Hausbesuche werden
oft nicht genehmigt, es fehlt eine Qualitätssicherung in diesem Bereich. Die
Finanzierung der Krankenkasse ist meist auf 30 Therapie-Einheiten beschränkt.
Die prinzipielle
Trennung zwischen Krankenbehandlung und Behindertenbetreuung wirkt sich
ebenfalls sehr ungünstig aus.
Ebensolche
Defizite gibt es im Bereich der Rehabilitation bei Schädel/Hirn-Verletzungen
nach Unfällen.
Ein Ausbau der
ambulanten Rehabilitation würde sich durch ein hohes „return of investment“
auszeichnen, da die derzeit bestehenden sehr hohen Folgekosten verringert
würden.“
Der
Gesundheitsausschuss hat den Antrag 706/A(E) in seiner Sitzung am
1. Februar 2006 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter im Ausschuss Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald
die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Erwin Spindelberger und die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat. Der
Antrag wurde vertagt.
In seiner Sitzung
am 7. Juni 2006 hat der Gesundheitsausschuss den Antrag 706/A(E) neuerlich und
den Antrag 825/A(E) erstmals in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin für
den Antrag 825/A(E) im Ausschuss fungierte die Abgeordnete Barbara Riener.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erika Scharer,
Dr. Gabriela Moser, Heidrun Silhavy, Maria Grander,
Anna Höllerer, Erwin Spindelberger, Renate Csörgits, Elmar
Lichtenegger, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Erwin Rasinger,
Beate Schasching, Mag. Johann Maier und die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag 825/A(E) einstimmig angenommen.
Mit dieser
Beschlussfassung gilt der Antrag 706/A(E) als miterledigt.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene
Entschließung annehmen.
Wien, 2006-06-07
Barbara
Riener Manfred Lackner
Berichterstatterin Obfraustellvertreter