1550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über die Regierungsvorlage (1417 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Richterdienstgesetz geändert werden
Der Entwurf
enthält insbesondere folgende Änderungen:
1. Ausdehnung der Familienhospizfreistellung auf die Pflege von Kindern von Lebensgefährten.
2. Ermöglichung, im Verfahren vor der Disziplinaroberkommission die Beratung und Beschlussfassung im Umlaufweg durchzuführen.
3. Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss auch für Verwaltungspraktikanten.
4. Schaffung der Verwendungsbezeichnung „Professor“ für Vertragslehrer.
5. Einbeziehung vertraglich beschäftigter Aspiranten in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz.
Der
Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters
Abgeordneter Fritz Neugebauer, die Abgeordneten Otto Pendl und DDr. Erwin Niederwieser.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Fritz Neugebauer
und Markus Fauland einen Abänderungsantrag mit nachstehender
Begründung eingebracht.
„Die mit diesem Antrag bezweckten Änderungen dienen primär der besseren Übersichtlichkeit und der Vermeidung zusätzlicher Novellierungen.
Die Novellierungen des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Gehaltsgesetzes 1956, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes
und des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes werden aus der Regierungsvorlage
Deregulierungsgesetz 1410 d.B. herausgelöst und in die gegenständliche
Regierungsvorlage 1417 d.B. eingebaut, um eine gleichzeitige Beschlussfassung
dieser Gesetze in mehreren Novellen zu vermeiden.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Fritz Neugebauer und Markus Fauland einstimmig
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 06 07
Fritz Neugebauer Dr. Peter Wittmann
Berichterstatter Obmann