1550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (1417 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Richterdienstgesetz geändert werden

Der Entwurf enthält insbesondere folgende Änderungen:

1.       Ausdehnung der Familienhospizfreistellung auf die Pflege von Kindern von Lebensgefährten.

2.       Ermöglichung, im Verfahren vor der Disziplinaroberkommission die Beratung und Beschlussfassung im Umlaufweg durchzuführen.

3.      Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss auch für Verwaltungspraktikanten.

4.      Schaffung der Verwendungsbezeichnung „Professor“ für Vertragslehrer.

5.       Einbeziehung vertraglich beschäftigter Aspiranten in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Fritz Neugebauer, die Abgeordneten Otto Pendl und DDr. Erwin Niederwieser.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Fritz Neugebauer und Markus Fauland einen Abänderungsantrag mit nachstehender Begründung eingebracht.

Die mit diesem Antrag bezweckten Änderungen dienen primär der besseren Übersichtlichkeit und der Vermeidung zusätzlicher Novellierungen.

Die Novellierungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Gehaltsgesetzes 1956, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes und des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes werden aus der Regierungsvorlage Deregulierungsgesetz 1410 d.B. herausgelöst und in die gegenständliche Regierungsvorlage 1417 d.B. eingebaut, um eine gleichzeitige Beschlussfassung dieser Gesetze in mehreren Novellen zu vermeiden.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Fritz Neugebauer und Markus Fauland einstimmig angenommen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 06 07

Fritz Neugebauer Dr. Peter Wittmann

       Berichterstatter                  Obmann