1552 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Landesverteidigungsausschusses
über den Antrag
760/A der Abgeordneten Walter Murauer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnis-gesetz
geändert wird
Die Abgeordneten
Walter Murauer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 21. Dezember 2005 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Auf Grund der
umfassenden Änderungen der Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten nach
dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durch die vom Nationalrat in seiner Sitzung
am 6. Dezember 2005 beschlossenen SPG-Novelle 2006 (1188 der Beilagen
XXII. GP) sollen nunmehr die vergleichbaren Bestimmungen hinsichtlich der
Weisungsfreistellung und der Bestellungsmodalitäten des Rechtsschutzbeauftragten
nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG) entsprechend modifiziert werden. Weitere
materielle Änderungen sind damit nicht verbunden.“
Der
Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen
Sitzungen am 20. Jänner und 9. Juni 2006 in Verhandlung genommen. An
der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordenten Walter Murauer die Abgeordneten Anton Gaál,
Mag. Walter Tancsits, Rudolf Parnigoni
und Elmar Lichtenegger sowie der Bundesminister für
Landesverteidigung Günther Platter.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Walter Murauer, Anton
Gaál und Markus Fauland
einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Auf Grund der
umfassenden Änderungen der Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten nach
dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durch die SPG-Novelle 2006,
BGBl. I Nr. 158/2005, sollen nunmehr die inhaltlich vergleichbaren
Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes (MBG) materiell weitestgehend an die
nunmehr geltenden Normen im Exekutivbereich angeglichen werden. Die Verfassungsbestimmung
des § 22 Abs. 8 ist insbesondere im Hinblick auf Art. 80
Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), dem zu Folge der zuständige
Bundesminister die Befehlsgewalt über das Bundesheer ausübt, erforderlich.
Weitere Änderungen sind damit nicht verbunden.“
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages
der Abgeordneten Walter Murauer, Anton Gaál und Markus Fauland mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Ferner beschloss
der Landesverteidigungsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:
Obwohl nicht
ausdrücklich normiert ist, dass das dem Rechtsschutzbeauftragten durch den
Bundesminister für Landesverteidigung zur Bewältigung der administrativen
Tätigkeiten zur Verfügung zu stellende notwendige Personal bei Tätigkeiten in
Angelegenheiten des Rechtsschutzbeauftragten ausschließlich an Weisungen des
Rechtsschutzbeauftragten gebunden ist, wird ‑ ebenso wie hinsichtlich des
Bundesministers für Inneres nach dem Sicherheitspolizeigesetz ‑ davon
ausgegangen, dass diesbezüglich keinerlei Weisungen des Bundesministers für
Landesverteidigung erfolgen bzw. befolgt werden dürfen.
Zu § 22 Abs. 8
vorletzter Satz: Die Beendigung der Ermittlung aufgrund eines Einspruches des
Rechtsschutzbeauftragten hat in diesem Fall auch zur Folge, dass bereits
ermittelte Daten zu löschen sind.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Walter Tancsits gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 06 09
Mag. Walter Tancsits Markus
Fauland
Berichterstatter Obmann