1552 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Antrag 760/A der Abgeordneten Walter Murauer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnis-gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Walter Murauer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. Dezember 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auf Grund der umfassenden Änderungen der Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durch die vom Nationalrat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2005 beschlossenen SPG-Novelle 2006 (1188 der Beilagen XXII. GP) sollen nunmehr die vergleichbaren Bestimmungen hinsichtlich der Weisungsfreistellung und der Bestellungsmodalitäten des Rechtsschutzbeauftragten nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG) entsprechend modifiziert werden. Weitere materielle Änderungen sind damit nicht verbunden.“

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 20. Jänner und 9. Juni 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordenten Walter Murauer die Abgeordneten Anton Gaál, Mag. Walter Tancsits, Rudolf Parnigoni und Elmar Lichtenegger sowie der Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Walter Murauer, Anton Gaál und Markus Fauland einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Auf Grund der umfassenden Änderungen der Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durch die SPG-Novelle 2006, BGBl. I Nr. 158/2005, sollen nunmehr die inhaltlich vergleichbaren Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes (MBG) materiell weitestgehend an die nunmehr geltenden Normen im Exekutivbereich angeglichen werden. Die Verfassungsbestimmung des § 22 Abs. 8 ist insbesondere im Hinblick auf Art. 80 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), dem zu Folge der zuständige Bundesminister die Befehlsgewalt über das Bundesheer ausübt, erforderlich. Weitere Änderungen sind damit nicht verbunden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Walter Murauer, Anton Gaál und Markus Fauland mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Ferner beschloss der Landesverteidigungsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

Obwohl nicht ausdrücklich normiert ist, dass das dem Rechtsschutzbeauftragten durch den Bundesminister für Landesverteidigung zur Bewältigung der administrativen Tätigkeiten zur Verfügung zu stellende notwendige Personal bei Tätigkeiten in Angelegenheiten des Rechtsschutzbeauftragten ausschließlich an Weisungen des Rechtsschutzbeauftragten gebunden ist, wird ‑ ebenso wie hinsichtlich des Bundesministers für Inneres nach dem Sicherheitspolizeigesetz ‑ davon ausgegangen, dass diesbezüglich keinerlei Weisungen des Bundesministers für Landesverteidigung erfolgen bzw. befolgt werden dürfen.

Zu § 22 Abs. 8 vorletzter Satz: Die Beendigung der Ermittlung aufgrund eines Einspruches des Rechtsschutzbeauftragten hat in diesem Fall auch zur Folge, dass bereits ermittelte Daten zu löschen sind.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Walter Tancsits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 06 09

Mag. Walter Tancsits  Markus Fauland

       Berichterstatter                  Obmann