1572 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1554 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, das Kraftfahrliniengesetz - KflG und das Führerscheingesetz - FSG geändert wird

Durch den vorliegenden Entwurf erfolgt die Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG, die Regelungen zur Grundqualifikation und Weiterbildung der Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personenverkehr vorgibt.

Im Güterbeförderungsgesetz 1995, im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und im Kraftfahrliniengesetz wird die Verpflichtung zum Nachweis einer Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung für Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personenkraftverkehr aufgenommen.

Die Grundqualifikation wird durch eine positiv abgelegte Prüfung vor einer Prüfungskommission erworben. Eine Verordnungsermächtigung ermöglicht die Festlegung der genauen Ausgestaltung und die Wissensgebiete der Prüfung durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie.

Ebenso wird normiert, wer eine Weiterbildung zu absolvieren hat. Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen. Bereits als Lenker Beschäftigte haben eine Weiterbildung bis spätestens 10.9.2013 im Personenkraftverkehr und bis 10.9.2014 im Güterkraftverkehr nachzuweisen. Die Weiterbildung durch Ausbildungsstätten darf nur aufgrund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden.

Verordnungsermächtigungen ermöglichen weiters die Festlegung der Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Weiterbildung und die Erlassung näherer Vorschriften über die Gegenstände, den Umfang und die Art der Ausbildung sowie die Form, den Inhalt und die Handhabung des Fahrerqualifizierungsnachweises durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie.

Im Führerscheingesetz werden die Bestimmungen über das Mindestalter zum Erwerb einer Lenkberechtigung entsprechend den Vorgaben dieser Richtlinie angepasst bzw. ergänzt.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Petra Bayr, Dr. Gabriela Moser, Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Ing. Hermann Schultes sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf  mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Anton Wattaul gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1554 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 07 04

                                  Anton Wattaul                                                                        Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann