1582 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 841/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Juni 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bestellung des ORF-Generaldirektors / der ORF-Generaldirektorin erfolgt derzeit in Form einer offenen, nicht geheimen Abstimmung im Stiftungsrat. Dies gilt auch für die Bestellung der DirektorInnen und LandesdirektorInnen. Bislang war es zudem nicht möglich, über die DirektorInnen einzeln abzustimmen und somit über deren Qualifikation gesondert zu entscheiden. Man konnte lediglich über einen Gesamtwahlvorschlag abstimmen. Dieser Wahlmodus birgt die Gefahr, dass bei diesen wichtigen Personalentscheidungen nicht der tatsächliche Wille des Stiftungsrates zur Umsetzung gelangt.

Künftig soll daher ein verpflichtendes medienöffentliches Hearing der KandidatInnen für die notwendige Transparenz hinsichtlich ihrer Qualifikation sorgen. Die Entscheidungen im Stiftungsrat sollen künftig in geheimer Wahl erfolgen, wobei jede Funktion einzeln zu wählen sein soll. Dies soll gewährleisten, dass der wahre Wille der StiftungsrätInnen insofern zum Ausdruck kommt, als sie unbeeinflusst und entsprechend ihrer Überzeugung über die einzelnen KandidatInnen entscheiden können. Aus dem selben Grund soll künftig eine Abberufung von einer derartigen Funktion auch nur in einer geheimen Abstimmung möglich sein.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Terezija Stoisits die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Karin Hakl, Ing. Hermann Schultes, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Peter Marizzi.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Hans Langreiter gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 07 04

                           Mag. Hans Langreiter                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann