1584 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Besonderen Ausschusses

zur Vorberatung des Berichtes des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-136 der Beilagen)

A. Einleitung

Die Ausarbeitung der EU-Grundrechtecharta und der Europäische Konvent mit dem Ziel, einen Entwurf für eine europäische Verfassung zu erarbeiten, gaben wichtige Impulse für die Erneuerung der österreichischen Verfassungsreformdiskussion, wie dies auch in anderen europäischen Ländern, z.B. in Finnland, Deutschland und Italien, erfolgte.

 

Das Gründungskomitee des Österreich-Konvents konstituierte sich am 2. Mai 2003 auf Einladung und unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel. Dem Gründungskomitee gehörten neben dem Bundeskanzler Vizekanzler Mag. Herbert Haupt, der Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas Khol, der 2. Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer, der 3. Präsident des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, der Präsident des Bundesrates Herwig Hösele, der Bundesparteivorsitzende der SPÖ Dr. Alfred Gusenbauer, der Bundessprecher der Grünen Dr. Alexander Van der Bellen, Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa als Vertreter der Landeshauptleutekonferenz, Landtagspräsidentin Angela Orthner als Vorsitzende der Konferenz der Landtagspräsidenten, Bürgermeister Dr. Michael Häupl als Vertreter des Österreichischen Städtebundes und Bürgermeister Helmut Mödlhammer als Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes an. Das Gründungskomitee einigte sich auf folgende Grundsätze und Zielsetzungen des Österreich-Konvents:

„Der Konvent zur Staatsreform hat die Aufgabe, Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine effizientere Verwaltung schaffen soll.

Die künftige Verfassung soll eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen.

Dabei sollen insbesondere folgende Bereiche beraten werden:

- eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben

- die Kompetenzverteilung mit dem Ziel, einen klaren, nach Aufgabenbereichen gegliederten Kompetenzkatalog zu schaffen

- das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips

- die Struktur der staatlichen Institutionen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Bürgernähe sowie der Entwicklungen des E-Government

- die Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleichs

- die Einrichtung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene und die Gestaltung des Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Entscheidungen.

Der Konvent soll zuletzt auch Textvorschläge für einen straffen Verfassungstext ausarbeiten.

Ziel des Konvents ist es somit einen neuen Verfassungstext zu schaffen, der in knapper, aber umfassender Form sämtliche Verfassungsbestimmungen enthält. Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung (also das demokratische Prinzip, das bundesstaatliche Prinzip, das rechtsstaatliche Prinzip und die republikanische Staatsform) bleiben aufrecht.“

 

B. Organisation und Arbeitsweise des Österreich-Konvents

Der Österreich-Konvent setzte sich zunächst aus 70, ab 1. Juli 2004 aus 71 Mitgliedern zusammen. Neben den 7 Mitgliedern des Präsidiums bildeten Regierungsmitglieder, die Präsidenten der Höchstgerichte, Vertreter der Volksanwaltschaft sowie des Rechnungshofes, Vertreter der 9 Landtage, Vertreter des Städte- wie des Gemeindebundes, Vertreter der Sozialpartner sowie ingesamt 18 Mitglieder, die von den parlamentarischen Fraktionen nominiert wurden, und 9 vom Gründungskomitee ernannte Virilistinnen und Virilisten den Österreich-Konvent. Das Präsidium setzte sich aus dem Vorsitzenden des Österreich-Konvents, dem Präsident des Rechnungshofes a.D. Dr. Franz Fiedler, den zwei stellvertretendenden Vorsitzenden Zweiter Präsident des Nationalrates Univ.-Prof Dr. Heinz Fischer, nach dessen Ausscheiden aus dem Präsidium übernahm Volksanwalt Dr. Peter Kostelka dessen Funktion, und Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtags Angela Orthner und weiteren Präsidiumsmitgliedern, nämlich dem Präsident des Nationalrates Univ.-Prof Dr. Andreas Khol, dem Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer, dem durch die Zurücklegung seiner Funktion der Klubobmann des Freiheitlichen Parlamentsklubs-BZÖ Herbert Scheibner nachfolgte, der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek und dem Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr zusammen.

 

Am 30. Juni 2003 trat der Österreich-Konvent unter dem Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofes a.D. Dr. Franz Fiedler zu seiner ersten Sitzung zusammen. In insgesamt 17 Sitzungen hat dieses Gremium über Vorschläge zur Verfassungsreform beraten und sich mit den Arbeitsergebnissen der 10 Ausschüsse des Österreich-Konvents auseinandergesetzt. Die Ausschüsse, die in insgesamt 179 Sitzungen getagt haben, werden im Einzelnen samt der Kurzfassung des jeweiligen Arbeitsauftrages bzw. der Beratungsthemen angeführt:

Ausschuss 1 (Staatsaufgaben und Staatsziele)

Umfassende Analyse der Staatsaufgaben und der Frage der staatlichen Kernaufgaben; Frage eines umfassenden Kataloges von Staatszielen in der Bundesverfassung.

Ausschuss 2 (Legistische Strukturfragen)

Juristische Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Inkorporierung von Verfassungsgesetzen und Verfassungsbestimmungen in die neue Bundesverfassung (einschließlich der Vorgangsweise zur Vermeidung der zahlreichen nur in der österreichischen Verfassungspraxis bekannten „Verfassungsbestimmungen“ zur Verfassungsdurchbrechung); anschließend Klärung der Frage des juristischen Schicksals jener Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen, die nicht in die neue Bundesverfassung inkorporiert werden, sowie jener Bestimmungen des geltenden Bundes-Verfassungsgesetzes (z.B. solcher operationalen Inhalts), die nicht in die neue Bundesverfassung übernommen werden.

Ausschuss 3 (Staatliche Institutionen)

Aufbau des Staates (Bund, Länder, Gemeinden, Selbstverwaltung), Wahlen, Verfassungsautonomie, Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips sowie der EU-Rechtssetzung.

Ausschuss 4 (Grundrechtskatalog)

Erarbeitung eines Grundrechtskatalogs (Grundrechte, Bürgerinnen- und Bürgerrechte, Persönlichkeitsschutz) unter Bedachtnahme aller einschlägigen nationalen, internationalen und europäischen Regelungen.

Ausschuss 5 (Aufgabenverteilung zwischen, Bund, Ländern und Gemeinden)

Schaffung eines klaren, nach abgerundeten Leistungs- und Verantwortungsbereichen gegliederten Katalogs von Gesetzgebungskompetenzen unter Berücksichtigung der Rechtslage der Europäischen Union.

Ausschuss 6 (Reform der Verwaltung)

Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Transparenz, der Bürgerinnen- und Bürgernähe (insbesondere Partizipation) sowie der Entwicklung des E-Government (Strukturen und Ressourcen einschließlich Personal).

Ausschuss 7 (Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen)

Regulatoren und sonstige unabhängige Behörden, Selbstverwaltung (exklusive Gemeinden), ausgegliederte Rechtsträger und sonstige Privatwirtschaftsverwaltung.

Ausschuss 8 (Demokratische Kontrollen)

Einrichtung einer effizienten und effektiven Kontrolle im Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden; Rechte der Parlamente einschließlich der Minderheitsrechte (z.B. Untersuchungsausschüsse), Rechnungshöfe und Volksanwaltschaften, Frage der Amtsverschwiegenheit, Instrumente der direkten Demokratie.

Ausschuss 9 (Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit)

Einrichtung eines effizienten und effektiven Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt bürgerinnen- und bürgernaher Entscheidungen: Ordentliche Gerichtsbarkeit, Gerichtshöfe öffentlichen Rechts, Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern, Sondersenate.

Ausschuss 10 (Finanzverfassung)

Reform der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleichs.

 

Neben der Arbeit in den Ausschüssen hat der Konvent in 3 Sitzungen Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Organisationen eingeladen, ihre Vorstellungen zu einer Verfassungsreform zu präsentieren. Die Vorschläge der vertetenen Organisationen wurden in der weiteren Arbeit des Konvents berücksichtigt. Ebenso war es jeder und jedem möglich, in Form von „Positionspapieren“ Vorschläge und Eingaben an den Österreich-Konvent zu machen.

 

In der letzten Sitzung des Österreich-Konvents am 28. Jänner 2005 haben die Mitglieder des Konvents über den Bericht des Österreich-Konvents diskutiert. Dieser Bericht wurde vom Präsidium des Konvents vorgelegt. In ihm sind die Grundlagen des Konvents und seiner Ausschüsse sowie die Beratungsergebnisse zusammengefasst. Daran schließen die Textvorschläge, die in den Ausschüssen und im Präsidium erarbeitet wurden, der Entwurf des Präsidenten des Österreich-Konvents für eine Bundesverfassung sowie die Länderpositionen zur Kompetenzverteilung an. Der Konvent konnte jedoch keine Einigung über einen Textentwurf für eine neue Verfassung oder eine umfassende Verfassungsreform erzielen.

 

Alle Dokumente des Österreich-Konvents, Materialien und Literatur zur Verfassung(sreform) sowie Informationen über die Arbeit des Besonderen Ausschusses wurden von der Parlamentsdirektion als „Quellensammlung Verfassungsreform“ zusammengestellt und stehen im Internet über die Adresse www.konvent.gv.at zur Verfügung.

 

C. Besonderer Ausschuss zur Vorberatung des Berichts des Österreich-Konvents

Am 23. Feber 2005 wurde der Bericht des Österreich-Konvents an den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler übergeben. Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hat diesen Bericht am 1. März 2005 der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht, und am 9. März 2005 an den Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt.

 

Zur Vorberatung des Berichts des Österreich-Konvents wurde in der 99. Sitzung des Nationalrates vom 31. März 2005 mehrstimmig die Einsetzung eines Besonderen Ausschusses beschlossen. Die Konstituierung dieses Ausschusses erfolgte am 11. Mai 2005.

 

In der Sitzung des Besonderen Ausschusses am 5. Juli 2005 wurde zunächst der Beschluss gefasst, den vorliegenden Bericht gemäß § 28b des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht endzuerledigen. Ferner wurde beschlossen, den weiteren Beratungen Experten beizuziehen.

Der Vorsitzende des Österreich-Konvents Präsident des Rechnungshofes a.D. Dr. Franz Fiedler stand dem Besonderen Ausschuss als Experte zur Verfügung. Als Vertreter der Landeshauptleutekonferenz wurden Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber und der jeweils in der Landeshauptleutekonferenz Vorsitz führende Landeshauptmann, nämlich Dr. Jörg Haider, Dr. Erwin Pröll und Dr. Josef Pühringer als Auskunftspersonen geladen. Ferner wurden als Vertreter des Städtebundes Obersenatsrat Dr. Friedrich Slovak, als Vertreter des Gemeindebundes Generalsekretär vortr. HR Dr. Robert Hink nominiert. Als weitere ständige Experten nahmen die Bundesräte Jürgen Weiss, Dr. Franz Eduard Kühnel, Karl Boden, Albrecht Konecny, Peter Mitterer und Stefan Schennach sowie der Leiter des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher an den Ausschusssitzungen teil. Als Experten der Fraktionen wurden nominiert: Dr. Theo Thanner, Salzburg, Ass.-Prof. Dr. Klaus Poier, Universität Graz, der niederösterreichische Landtagsdirektor DDr. Karl Lengheimer, Univ.-Prof.Dr. Rudolf Thienel, Universität Wien, Dr. Johannes Schnizer, Univ.-Prof. Dr. Peter Böhm, Universität Wien, Univ.-Ass. Dr. Alfred Schramm, Wirtschaftsuniversität Wien, Dr. Marlies Meyer, Mag. Thomas Sperlich und Mag. Bruno Rossmann.

 

Am 22. September 2005 einigte sich der Ausschuss über folgenden Arbeitsplan:

08. November 2005              Verfassungsbereinigung

17. Jänner 2006                    Grundrechte, Grundrechtsschutz, Staatsziele, Präambel

14. März 2006                       Verwaltungsstruktur und Landesverwaltungsgerichte

19. April 2006                       Sicherheitspolitische Grundsätze

16. Mai 2006                         Bundesrat, Finanzverfassung, Kompetenzverteilung, Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Gesetzgebung

07. Juni 2006                         Demokratische Kontrolle

04. Juli 2006                          Schlussberatungen

 

Zur Vorbereitung der angeführten Sitzungen wurden jeweils Synopsen seitens der Parlamentsdirektion erstellt, die eine Übersicht über Formulierungsvorschläge der parlamentarischen Fraktionen beinhalten. Diese werden als Anlagen zum gegenständlichen Bericht dem Nationalrat zur Information vorgelegt (Anlagen 2 bis 11).

 

In der Sitzung am 8. November 2005 haben der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. Dr. Karl Korinek, Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, Universität Salzburg und Sektionsleiter Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher einen Zwischenbericht zu Fragen der Verfassungsbereinigung auf der Basis der Beratungsergebnisse des Ausschusses 2 „Legistische Strukturfragen“ des Österreich-Konvents und Vorschläge zur Weiterführung dieser Arbeit vorgelegt. Diese Vorschläge befassen sich im Wesentlichen mit der Aktualisierung der Tabellen über die einzelnen Bestimmungen in Verfassungsrang bis zum 31. Dezember 2005, die Regelung von Staats- und Landesgrenzen, die Ermächtigung zur Übertragung von Hoheitsakten und der Erzeugungs- wie Abänderungsbedingungen für Staatsverträge. In der sich daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Peter Wittmann, Herbert Scheibner, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Walter Posch sowie die Experten der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. Dr. Karl Korinek, Univ.-Prof. Dr. Peter Böhm, Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, der Präsident des Rechnungshofes a.D. Dr. Franz Fiedler, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Dr. Johannes Schnizer und die Expertin Dr. Marlies Meyer. Auf Basis des Zwischenberichtes wurden die involvierten Experten mit der Fortführung der Arbeiten vom Ausschuss einstimmig beauftragt. Der entsprechende Beschluss gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR ist als Anlage dem gegenständlichen Bericht angeschlossen (Anlage 1). Die aktualisierte Übersicht über die einzelnen Bestimmungen in Verfassungsrang wurde dem Besonderen Ausschuss am 14. März 2006 vorgelegt. Sie kann über das Internetportal des Parlaments zur Beilagennummer des Berichts des Österreich-Konvents, nämlich III-136 d.B., abgerufen werden. Weiters steht sie auch über das Internetportal des Österreich-Konvents (www.konvent.gv.at) zur Verfügung.

 

In der Debatte am 17. Jänner 2006 ergriffen zum Themenbereich Grundrechte (Anlage 2), Grundrechtsschutz (Anlage 3), Staatsziele (Anlage 4) und Präambel (Anlage 5) die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Barbara Prammer, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Walter Posch, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Terezija Stoisits und Mag. Elisabeth Grossmann sowie die Expertin Dr. Marlies Meyer und die Experten Univ.-Prof. Dr. Peter Böhm, Ass.-Prof. Dr. Klaus Poier, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Dr. Johannes Schnizer und Landtagsdirektor DDr. Karl Lengheimer das Wort.

 

Die Sitzung am 14. März 2006 behandelte die Themen Landesverwaltungsgerichte (Anlage 6), Legalitätsprinzip, Schulbehörden, Sicherheitsbehörden, Amtshilfe/Effizienz/Partizipation (Anlage 7). An der Debatte zum Thema Verwaltungsgerichte beteiligten sich die Abgeordneten Herbert Scheibner, Dr. Peter Wittmann, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Heribert Donnerbauer, Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Peter Marizzi und Dr. Johannes Jarolim sowie die Experten Dr. Johannes Schnizer, Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher und Ass.-Prof. Dr. Klaus Poier. Einvernehmlich wurde das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ersucht, auf der Grundlage der vorliegenden Vorschläge im Bereich der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit Textentwürfe zu erarbeiten und eine Neufassung des Art. 144 B-VG (Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit) zu prüfen. Dementsprechend hat das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst dem Obmann des Besonderen Ausschusses am 31. Mai 2006 Textentwürfe und Fragen zur Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz vorgelegt. Diese sind als Anlage 12 dem gegenständlichen Bericht angeschlossen. Im Zuge der weiteren Debatte des Besonderen Ausschusses am 14. März 2006 zu den Themen Legalitätsprinzip, Schulbehörden, Sicherheitsbehörden und Amtshilfe/Effizienz/Partizipation ergriffen die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Herbert Scheibner, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Elisabeth Grossmann, Werner Amon, MBA, Christoph Kainz und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel sowie die Experten Präsident des Rechnungshofes a.D. Dr. Franz Fiedler, Univ.-Prof.Dr. Rudolf Thienel, Dr. Johannes Schnizer, Ass.-Prof. Dr. Klaus Poier, Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher und die Expertin Dr. Marlies Meyer das Wort.

 

Die Generaldebatte am 19. April 2006 über das Thema sicherheitspolitische Grundsätze (Anlage 8) wurde von den Abgeordneten Herbert Scheibner, Dr. Peter Wittmann, Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Mag. Terezija Stoisits, DDr. Erwin Niederwieser und Markus Fauland, dem Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel und dem Experten Univ.-Prof. Dr. Peter Böhm geführt.

 

Die Sitzung am 16. Mai 2006 widmete sich dem Thema Bundesrat, Finanzverfassung, Kompetenzverteilung, Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Gesetzgebung. Zum Themenbereich Kompetenzverteilung, Bundesrat, Zusammenwirken von Bund und Ländern (Anlage 9) in der Gesetzgebung ergriffen die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Herbert Scheibner, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Terezija Stoisits und Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie die Bundesräte Albrecht Konecny, Peter Mitterer, Jürgen Weiss, Stefan Schennach und die Experten Univ.-Ass.Dr. Alfred Schramm, Univ.-Prof.Dr. Rudolf Thienel, Dr. Johannes Schnizer, Univ.-Prof. Dr. Peter Böhm und Landtagsdirektor DDr. Karl Lengheimer das Wort. Mit dem Thema Finanzverfassung (Anlage 10) setzten sich die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner und Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie die Experten Mag. Bruno Rossmann, Dr. Johannes Schnizer, der Präsident des Rechnungshofes a.D. Dr. Franz Fiedler und Obersenatsrat Dr. Friedrich Slovak auseinander.

 

Der Themenbereich Demokratische Kontrolle (Anlage 11), der Kontrollrechte der Parlamente, Instrumente der direkten Demokratie, den Rechnungshof, die Volksanwaltschaft und Fragen des Auskunftsrechts bzw. der Amtsverschwiegenheit umfasst, wurde in der Sitzung am 7. Juni 2006 behandelt. An dieser Sitzung nahm auch der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser als Auskunftsperson teil. Die Diskussion führten die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Markus Fauland, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Günther Kräuter und DDr. Erwin Niederwieser, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser sowie die Expertin Dr. Marlies Meyer und die Experten Präsident des Rechnungshofes a.D. Dr. Franz Fiedler, Ass.-Prof. Dr. Klaus Poier und Obersenatsrat Dr. Friedrich Slovak.

 

Am 4. Juli 2006 setzte der Besondere Ausschuss die Beratungen über den Themenbereich Demokratische Kontrolle fort. Ebenso hat er in dieser Sitzung Schlussberatungen durchgeführt. An dieser Sitzung nahmen die Volksanwälte Rosemarie Bauer und Dr. Peter Kostelka als Auskunftspersonen teil. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Elisabeth Grossmann, Herbert Scheibner, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Terezija Stoisits und DDr. Erwin Niederwieser sowie der Experte Univ.-Prof. Dr. Peter Böhm. Im Rahmen der Schlussberatungen ergriffen die Abgeordneten Herbert Scheibner, Dr. Peter Wittmann, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und der Ausschussobmann Dr. Andreas Khol sowie Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber und der Experte Dr. Johannes Schnizer das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Kenntnisnahme des Berichts zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Besondere Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-136 der Beilagen), zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 07 04

                 Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer                                               Dr. Andreas Khol

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann