1586 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1558 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden, hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 5. Juli 2006 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Josef Bucher einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Änderung des Qualitätssicherungsgesetzes stellt zusammen mit jenen Änderungen der BWG-Novelle 1558 dB, die die Bankprüfung betreffen, ein Reformpaket zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung im Allgemeinen und der Bankprüfung im Besonderen dar.

Zu § 16 Abs. 8:

Der FMA wird das Recht eingeräumt, eine externe Qualitätsprüfung anzuregen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen wesentliche Mängel bestehen. Diese Maßnahme wird sowohl von der FMA als auch vom Berufstand der Wirtschaftstreuhänder unterstützt bzw. vorgeschlagen.

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Josef Bucher, Jakob Auer, Mag. Werner Kogler, Mag. Kurt Gaßner, Gabriele Tamandl, Mag. Peter Michael Ikrath, Heinz Gradwohl, Marianne Hagenhofer, Dkfm. Dr. Hannes Bauer und Dr. Werner Fasslabend sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser sowie der Staatsekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz das Wort.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 07 05

                               Gabriele Tamandl                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann