1590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 834/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Mag. Johann Maier, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines jährlichen Berichtes über die Vollziehung des Produktpirateriegesetzes 2004

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Mag. Johann Maier, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Mai 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Mit dem Produktpirateriegesetz 2004 wurden einerseits die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 (EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004) ergebenden ergänzenden Durchführungsbestimmungen erlassen und andererseits die Befugnisse der Zollorgane beim Vollzug der Bekämpfung der Produktpiraterie näher definiert. Die EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 selbst gilt in Österreich unmittelbar. Damit wird ein Instrumentarium geschaffen, das es den Zollbehörden erlaubt, schutzrechtsverletzende Waren möglichst frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.

Produktpiraterie in den verschiedensten Formen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die europäischen Volkswirtschaften dar. Der finanzielle Verlust, der den Unternehmen durch die Fälschungen entsteht, und der finanzielle Einsatz zur Bekämpfung der Produktpiraten führen zwangsläufig zu Einsparungen. Dadurch gehen nicht zuletzt auch in Österreich zahlreiche Arbeitsplätze verloren. Ganz zu schweigen von entgangenen Steuereinnahmen sowohl für die Regierungen der Herstellerländer als auch der Verbraucherländer. Ein neuer, alarmierender Aspekt dieses Phänomens ist die zunehmende Gefährdung der Konsumenten. Während sich vor zehn Jahren Produktpiraterie vornehmlich auf Luxusgüter beschränkte, werden nun immer mehr Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Mobiltelefone, Akkus, Kinderspielzeug, Autoteile und sogar (lebenswichtige) Arzneimittel gefälscht.

Gemäß Artikel 22 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission alle zweckdienlichen Angaben zur Anwendung dieser Verordnung zu übermitteln. Artikel 23 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 verpflichtet sodann die Kommission, dem Rat anhand der Angaben der Mitgliedstaaten jährlich Bericht über die Anwendung dieser Verordnung zu erstatten.

Analog dazu soll der Bundesminister für Finanzen auch dem Österreichischen Parlament einen jährlichen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 und des Produktpirateriegesetzes 2004 vorlegen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 834/A(E) einstimmig angenommen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 07 05

                               Gabriele Tamandl                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann