1597 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Einspruch des Bundesrates (1563 der Beilagen) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Juni 2006 gegen den vorstehenden Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 5. Juli 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Ridi Steibl, Marialuise Mittermüller, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Walter Tancsits, Renate Csörgits, Mag. Elisabeth Grossmann sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete Heidrun Silhavy.

 

Vom Abgeordneten Mag. Walter Tancsits wurde der Antrag gestellt, den ursprünglichen Gesetzesbeschluss gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG zu wiederholen.

 

Bei der Abstimmung wurde der oben erwähnte Antrag des Abgeordneten Mag. Walter Tancsits mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006), wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.“.

Wien, 2006 07 05

                                      Ridi Steibl                                                                      Heidrun Silhavy

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau