1600 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 502/A(E) der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Zuweisung an eine Mitarbeitervorsorgekasse

Die Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Jänner 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz regelt in Abschnitt 3 (§§ 9 und 10) die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekassen ohne eine verbindliche Frist festzulegen, innerhalb welcher sich die Dienstgeber für eine solche Kasse entscheiden müssen. Durch diese Regelungslücke wurde bis zum 31.Oktober 2004 – 1,5 Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes – laut einer Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit  für 176.054 ArbeitnehmerInnen noch immer keine Abfertigungskasse ausgewählt. Was bedeutet, dass deren Abfertigungsbeiträge nicht entsprechend langfristig veranlagt werden können.

Zur Zeit werden rund 12 Mio. Euro an Beiträgen, für die noch keine Mitarbeitervorsorgekasse ausgewählt wurde, von den Krankenkassen vorübergehend „zwischengeparkt“. Da diese Gelder aber jederzeit verfügbar sein müssen, ist eine längerfristige Veranlagung nicht möglich und der Zinssatz daher relativ niedrig.

Das heißt, dass zur Zeit die Abfertigungsbeiträge von tausenden ArbeitnehmerInnen nicht so veranlagt werden können, wie das den Ertragserwartungen der bestehenden Mitarbeitervorsorgekassen entsprechen würde, die bei einer längerfristigen Veranlagung einen Ertrag zwischen 5 und 6 % brutto in Aussicht stellen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Juli 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war die Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Ulrike Königsberger-Ludwig, Maximilian Walch, Franz Riepl sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein .

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 07 05

                Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler                                                Heidrun Silhavy

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau