1604 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (1443 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft.

Das Abkommen  ist gesetzändernd und gesetzesergänzend und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs.1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art 50 Abs.2 B-VG nicht erforderlich ist.  Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der  Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft wurde von Frau Bundesministerin Gehrer am 31. Oktober 2005 ad referendum unterzeichnet, von der Bundesregierung am 20. Dezember 2005 genehmigt (vgl. Pkt. 17 des Beschl.Prot. Nr. 117). Die Vollmacht des Herrn Bundespräsidenten wurde am 27. Dezember 2005 ausgestellt.

Ziel des Abkommens ist es, eine vertragliche Basis der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft zu schaffen.  Das neue Abkommen regelt die Zusammenarbeit von Institutionen beider Länder in den Bereichen Kultur, insbesondere Kunst, Schul-, Bildungs- und Hochschulwesen, Forschung und Wissenschaft sowie Jugend und Sport. Eine im Abkommen vorgesehene Gemischte Kommission soll Kulturarbeitsprogramme zu diesen Themen festlegen.

Die aus der Durchführung des Abkommens zu erwartenden Kosten finden im Budget des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ihre Bedeckung.  Es ist im einzelnen für die Durchführung des neuen Abkommens mit jährlichen Kosten in einer Größenordnung von ca. € 15.800,--.zu rechnen, von denen € 5.800,--.vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und € 10.000,-- vom Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Zuständigkeit für Kunstangelegenheiten getragen werden.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 05. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Marianne Hagenhofer sowie der Staatssekretär des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Außenpolitische Ausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (1443 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2006 07 05

                          Mag. Dr. Alfred Brader                                                    Dr. h.c. Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann