Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht,

1. das Protokoll V der Convention on Conventional Weapons (CCW) umgehend dem Nationalrat zur Genehmigung zuzuleiten, sobald die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und alle für die Ratifizierung erforderlichen authentischen Sprachfassungen vorliegen;

2. die Vorbereitung eines CCW-Protokolls betreffend Streumunition und Streubomben bzw. eines anderen geeigneten völkerrechtlichen Instruments weiterhin aktiv zu unterstützen, weil Streubomben und Streumunition mit hoher Blindgängerrate ähnliche Wirkungen und humanitäre Folgen haben können wie Anti-Personen-Minen;

3. durch Ausarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung oder sonst auf geeignete Weise – wenn nötig auch unilateral – zu erklären, dass Österreich Streubomben und Streumunition mit hoher Blindgängerrate weder entwickelt noch produziert noch damit handelt und solche Munition auch nicht lagert oder einsetzt.