1613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (1398 der Beilagen): Beschlüsse II/14 und III/7 zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Österreich ist Partei des VN-ECE-Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen. Auf der 2. und 3. Konferenz der Parteien wurden einige Änderungen des Übereinkommens beschlossen, deren Ratifizierung durch Österreich noch aussteht.

Inhalt der Änderung ist zum Einen eine Anpassung des Begriffes der Öffentlichkeit an die im Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltahngelegenheiten (Aarhus-Konvention) verwendete Definition und die Öffnung des Abkommens auch für Nicht-ECE-Mitglieder, zum Anderen eine Annäherung des Abkommens an die geänderte UVP-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und die formale Anpassung des Übereinkommens an neue Entwicklungen wie die Ausarbeitung von Protokollen zum Übereinkommen und die Einführung eines Einhaltungsregimes.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 06. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner die Abgeordneten Anton Heinzl, Petra Bayr, Norbert Sieber, Klaus Wittauer, Mag. Brigid Weinzinger, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kai Jan Krainer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Beschlüsse II/14 und III/7 zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (1398 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2006 07 06

                        Dipl.-Ing. Elke Achleitner                                                         Karlheinz Kopf

                                 Berichterstatterin                                                                 Obfraustellvertreter