Entschließung

Die Bundesministerin für Auswärtige Angelegenheiten, die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, die Bundesministerin für Inneres, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz werden ersucht, in Fortsetzung ihrer Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels

1. einen nationalen Aktionsplan gegen den Menschenhandel vorzubereiten,

2. dem Nationalrat bis Ende 2006 einen ersten Bericht über in Aussicht genommene Maßnahmen zuzuleiten, insbesondere

         zur Aufklärung und Prävention in den Herkunftsländern des Frauen- und Kinderhandels,

         zur Praxis der Visaerteilung,

         im Bereich der Fälschungssicherheit, Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Reisedokumenten,

         im Bereich der Identifizierung von Opfern,

         über eine Verstärkung von Schutz und Hilfe für die Opfer einschließlich eingehender Information über bestehende Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten,

         über Maßnahmen zur Sicherstellung einer Erholungs- und Bedenkzeit der Opfer gemäß Art. 13 des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels,

         über die Hintanstellung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei Opfern sowie die Anwendung des § 72 Abs. 2 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (Gewährung humanitärer Aufenthaltstitel),

         im   Bereich der Schulung und Sensibilisierung von Angehörigen der Sicherheitsexekutive und der Justiz.