1622 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Einspruch des Bundesrates

vom 6. Juli 2006

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden

 

 

Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 7. Juli 2006 im Sinne des Art. 42 Abs. 3 B-VG folgenden Einspruch des Bundesrates übermittelt:

 

 „DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 06

                               Sissy Roth-Halvax                                                              Gottfried Kneifel

                                    Schriftführung                                                             Präsident des Bundesrates“