1628 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Einspruch des Bundesrates (1623 der Beilagen) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2006 gegen den vorstehenden Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Detlev Neudeck, Dr. Johannes Jarolim, Sabine Mandak, Mag. Johann Maier und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung beschloss der Justizausschuss auf Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Detlev Neudeck mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Fassung eines Beharrungsbeschlusses zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006), wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.“.

Wien, 2006 07 12

                             Wolfgang Großruck                                              Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau