1629 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Einspruch des Bundesrates (1624 der Beilagen) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle 2006)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2006 gegen den vorstehenden Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Franz Eßl die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Heinz Gradwohl, Ing. Hermann Schultes, Karl Freund und der Ausschussobmann Abgeordneter Fritz Grillitsch.

 

Bei der Abstimmung beschloss der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft auf Antrag der Abgeordneten Franz Eßl und Dipl.-Ing. Uwe Scheuch mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Fassung eines Beharrungsbeschlusses zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle 2006), wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.“.

Wien, 2006 07 12

                                       Franz Eßl                                                                       Fritz Grillitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann