1632 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 856/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Juli 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG spätestens mit 20. Dezember 2006. Dies bedeutet, dass die nächste Nationalratswahl am 26. November 2006 stattfinden müsste. Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu beschließen.

Um noch im Jahre 2006 eine neue Regierung bilden zu können und einen kurzen und sparsamen Wahlkampf zu ermöglichen, soll die Nationalratswahl bereits am 1. Oktober 2006 stattfinden.

Dazu ist es erforderlich, die XXII. Gesetzgebungsperiode geringfügig zu verkürzen, wie dies auch bei früheren Gesetzgebungsperioden der Fall war.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 13. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 07 13

                  Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann