BKA – 405.710/0008 – IV/5/2005
Bericht des
Bundeskanzlers an das Parlament
zum Legislativ- und
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005
und zum
operativen
Jahresprogramm des Rates für 2005
Einleitung
Am 22. November 2004 wurde vom Ministerrat ein
Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge jedes Mitglied der
Bundesregierung dem Parlament unter anderem einen Bericht zum jährlichen
Legislativ und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (EK) und zum
Jahresprogramm des Rates - aus der Sicht des jeweiligen Wirkungsbereiches –
übermittelt.
Das Legislativ- und
Arbeitsprogramm der EK für 2005 (COM (2005)15) basiert auf der bereits am 25.
Februar 2004 veröffentlichten jährlichen Strategieplanung (COM (2004) 133) und
wurde am 26. Jänner 2005 angenommen. Das operative Jahresprogramm basiert auf
dem dreijährigen Strategieprogramm des Europäischen Rates (Dok. 15896/03).
Es wird von den jeweiligen Präsidentschaften in deren Verantwortung erstellt
und muß vom Rat nicht formal angenommen werden. Das Jahresprogramm 2005 (Dok.
16299/04) wurde beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 13. 12. 2004 beraten.
Entsprechend dem Beschluss des Ministerrates
findet sich nachstehend eine Darstellung der im Jahresprogramm der EK oder des
Rates angesprochenen Themen, die in den Zuständigkeitsbereich des
Bundeskanzleramtes fallen.
Überblick
A)
Legislativ-
und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2005
a)
Verfahren
b)
Inhalte
I. Kohäsionspolitik
II. Kulturbereich und Audiovisuelle
Medien
III. Informationsgesellschaft
IV. Lissabon-Strategie
V. Menschenrechtsagentur
VI. Datenschutz
B)
Operatives
Jahresprogramm des Rates (Präsidentschaften Luxemburg, Großbritannien)
a)
Verfahren
b)
Inhalte
I. Kohäsionspolitik
II. Kulturbereich und Audiovisuelle Medien
III. Elektronische Kommunikation und die
Informationsgesellschaft
IV. Reform des Regelwerks/Lissabon-Strategie
V. Datenschutz
VI. Ratifikation des Verfassungsvertrages
VII. Vertrag über den Beitritt der Republik
Bulgarien und Rumänien zur
EU; Ratifikation
VIII. Wichtige Themen der Europäischen
Räte/insbesondere Lissabon -Strategie
A) Legislativ-
und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005
a)
Verfahren
Das Jahresprogramm der EK für 2005 basiert auf der bereits am 25.
Februar 2004 veröffentlichten jährlichen Strategieplanung (COM (2004) 133) der alten Kommission, die im Lichte des
Strategischen Programms 2005-2009 der neuen EK angepasst wurde. Das Jahresprogramm
2005 (COM (2005) 15) wurde am 26. Jänner 2005 angenommen und war Gegenstand
einer öffentlichen Aussprache beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 31. 1.
2005. Hinzuweisen ist auf das ebenfalls am 26.Jänner 2005 angenommene
EK-Strategieprogramm 2005 – 2009 (COM(2005)12), das aus Sicht der EK einen ersten Schritt in
Richtung einer gemeinsamen strategischen Zielbestimmung durch die Institutionen
Rat/Europäisches Parlament (EP)/EK bilden soll. Die EK strebt in Anlehnung an
das im Verfassungsvertrag vorgesehene Verfahren[1]
die Annahme einer gemeinsamen Erklärung vor dem Ende des luxemburgischen
Vorsitzes über die strategischen Ziele der Union an.
b)
Inhalte
Im Arbeitsprogramm der EK für 2005 werden
folgende Themen, die in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes fallen,
angesprochen.
I.
Kohäsionspolitik
II.
Kulturbereich
und Audiovisuelle Medien
III.
Informationsgesellschaft
IV.
Lissabon-Strategie
V.
Menschenrechtsagentur
VI.
Datenschutz
Ad. I. Kohäsionspolitik
Im Sinne des Vorschlags der EK, die
Kohäsionspolitik in Hinkunft stärker an den strategischen Zielen der Union,
d.s. dzt. v.a. die Ziele der Europäischen Räte von Lissabon und Göteborg,
auszurichten[2], sollen als
gemeinsames Referenzdokument für die Interventionen der beiden Strukturfonds
und des Kohäsionsfonds strategische Leitlinien von der EK ausgearbeitet und vom
Rat beschlossen werden.
Die EK möchte ihren Entwurf bis Juli
2005 vorlegen. Die Beschlussfassung im Rat soll (gemäß Entwurf der
diesbezüglichen Verordnung) innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der
Verordnung erfolgen.
Die diesbezüglichen Bestimmungen im
Verordnungsentwurf sind allerdings im Rahmen der Verhandlungen im Rat noch
umstritten. Bedenken gibt es (auch aus Sicht Österreichs) sowohl hinsichtlich
der Praktikabilität und Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Verfahren als auch
hinsichtlich der grundsätzlichen Berechtigung der EK, auf diesem Wege auf die
eigenverantwortliche Politik der Mitgliedstaaten verstärkt Einfluss zu nehmen.
Ad. II. Kulturbereich und Audiovisuelle Medien
Im Annex 2 des Legislativ- und Arbeitsprogramms
listet die EK Vorschläge auf, die derzeit im Rat bzw. EP behandelt werden. In
dieser Liste sind folgende Vorschläge aus dem Bereich Kultur und Audiovisuelles
angeführt:
a.
Vorschlag
für einen Beschluss des EP und des Rates zur Umsetzung eines Förderprogramms für
den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007
b.
Vorschlag
für eine Empfehlung des europäischen Parlamentes und des Rates zum Filmerbe und
zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige
c.
Vorschlag
der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und
des Rates zum Schutz von Jugendlichen, der Menschenwürde und dem Recht auf
Gegendarstellung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
audiovisuellen Medien und der europäischen Informationsdiensteindustrie
d.
Vorschlag
für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm
„Kultur 2007“ (2007-2013)
e.
Vorschlag
für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des
Beschlusses 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur
Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis
2019
Eine detaillierte Darstellung der Inhalte und
des Stands des Verfahrens der einzelnen Vorschläge findet sich im Abschnitt zum
Jahresprogramm des Rates.
Weiters muss der Rechtsrahmen im audiovisuellen
Sektor aktualisiert werden. (Fernsehrichtlinie; siehe Arbeitsprogramm des
Rates)
Ad. III. Informationsgesellschaft
Eine breitere Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien bewirkt ein größeres Wachstum durch
Produktivitätssteigerung und ermöglicht die Erschließung neuer Märkte sowie die
Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen. Deshalb wird von Seiten der EK ein
Vorschlag für eine umfassende Strategie für die Entwicklung der europäischen
Informationsgesellschaft bis 2010 vorgelegt werden.
Mitteilung der EK: „i2010“ – Europäische
Informationsgesellschaft 2010“
Die eEurope Initiative hat einen wesentlichen
Beitrag zur Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa geleistet. Die
Initiative endet 2005, daher besteht die Notwendigkeit der Planung von
Folgemaßnahmen. Form und Inhalt einer zukünftigen eEurope Initiative bedarf
einer breiten Diskussion in den nächsten Monaten, auch im Kontext mit der
Halbzeitbewertung des Lissabonner Prozesses und auf Basis der Konsultationen
mit einer breiten Gruppe von Interessensbeteiligten. Die EK wird die Ergebnisse
dieses Konsultationsprozesses in eine Mitteilung einfließen lassen.
Basierend auf den jüngsten Erfahrungen mit der
Informationsgesellschafts-Politik der EU hat die EK eine Reihe von
Schlüsselthemen herausgearbeitet, denen besondere Bedeutung für die zukünftige
Politik im Rahmen der Informationsgesellschaft zugemessen wird:
- Content
und Dienste
- e-Inclusion
und Bürger
- öffentliche
Dienste (e-Government)
- IT-Fähigkeiten
und Arbeitsleben
- IKT
als Schlüsselsektor der Industrie
- Interoperabilität
- Vertrauen
und Verlässlichkeit
- IKT
für Geschäftsanwendung
Die EK hat drei Möglichkeiten für die Zeit nach
eEurope2005 aufgezeigt: Entweder ohne Nachfolgeprogramm weiterzumachen, das
bestehende System mit einigen Adaptierungen zu verlängern oder ein neues System
basierend auf einer Top-Level-Strategie und einem generellen Aktionsplan mit
flexiblen Zeitplänen einzuführen. Die Präferenzen gehen klar in Richtung der
dritten Variante.
Neben den Diskussionen auf Ebene der eEurope
Advisory Group und einer Studie unter niederländischer Präsidentschaft wurde
mittlerweile eine öffentliche Online-Befragung durchgeführt, deren Ergebnisse
im Frühjahr ausgewertet werden. Zudem wurden die Mitgliedstaaten mittels eines
eigenen Fragebogens aufgefordert, ihre Stellungnahme zu den Hauptpunkten einer
zukünftigen Initiative und den zu wählenden Implementierungsmodus abzugeben.
Die Evaluierung des Aktionsplans eEurope2005
wird von Experten unterstützt, darüber hinaus wird die EK eine
bereichsübergreifende Arbeitsgruppe aus allen beteiligten Generaldirektionen
einberufen.
Im Rahmen der bisherigen Konsultationen hat
sich Österreich für die Etablierung einer weiteren Initiative für die Zeit nach
2005 eingesetzt. Zu den von der Kommission vorgeschlagenen Prioritäten wird
vorgeschlagen, diese stärker zu fokussieren und vor allem den Aspekt der
Stärkung der Europäischen Unionsbürgerschaft als eine der wesentlichen
Leitlinien der Gemeinschaftspolitik in diesem Sektor hervorzuheben. Darüber
hinaus stellt besonders die Frage der Interoperabilität eine unabdingbare
Voraussetzung für jede getroffene Maßnahme dar, die daher die Richtschnur für
den gesamten Aktionsplan darstellen muss.
Österreich hat darauf hingewiesen, dass
Innovation eine wesentliche Rolle spielen muss, im Sinne der Entwicklung neuer
Technologien, neuer Dienste und Inhalte sowie neuer Arbeitsformen. Zusätzlich
sollten bestehende Dienste und Inhalte aufgewertet werden. Innovation wird vor
allem im öffentlichen Sektor gefordert sein, wo noch großes Potential auch in
Einzelbereichen besteht (etwa öffentliches Sicherheitswesen, Reaktion auf
Notfälle und Krisen, Gesundheitsdienste, Erziehung und Bildung…).
Als Top-Prioritäten werden gefordert:
- Pan-europäische
Dienste und Inhalte
- Interoperabilität,
Vertrauen und Sicherheit der Dienste
- IKT-Fähigkeiten
(der Bürger) und e-Inclusion unter dem Stichwort „Informationsgesellschaft
für alle“
Der von der EK vorgeschlagene
Implementierungsmodus im Sinne einer „General-Strategie“ und einzelnen
Ziel-Ebenen, die auch jährlich einer Überprüfung zugänglich sein sollen, wird
von Österreich positiv gesehen, wobei jedoch ein Monitoring-System hinsichtlich
des Nutzens und der weiteren Entwicklung von Nöten ist und darüber hinaus die
Kommunikation und Koordination zwischen Einzelprogrammen und –projekten im
Sinne der Vermeidung von Doppelinvestitionen und der Stärkung des
Wissens-Austausches verbessert werden muss.
Das Jahresprogramm des Rates nennt es auch als
ein Ziel der sektorenspezifischen Politik im Bereich der
Informationsgesellschaft, im Laufe des Jahres 2005 über mögliche Folgemaßnahmen
zum Aktionsplan eEurope zu beraten.
Ad. IV. Lissabon-Strategie
Die Europäische Kommission möchte den
Schwerpunkt in der Lissabon-Strategie auf Wachstum und Beschäftigung verlagern,
um damit auch die Modernisierung und Förderung des europäischen Sozialmodels
und die ökologischen Ziele zu erreichen. Die Beschlussfassung über eine
Fokussierung der
Lissabon-Strategie bzw. die Entscheidung über Schwerpunktsetzungen für die
nächsten Jahre erfolgt durch den
Europäischen Rat im März.
Als alles überragendes Ziel verweist die
Kommission auf die Nachhaltigkeit: die Lissabon-Strategie wird dadurch zu einem
bedeutenden Teil der im Verfassungsvertrag als Unionsziel festgelegten
nachhaltigen Entwicklung (Art. I-3). Diese Fokussierung entspricht auch der Dreiteilung
der Ziele in den „Strategischen Zielsetzungen der Kommission für 2005 – 2009“
in Wohlstand, Solidarität und Sicherheit. Der wirtschaftliche Teil (Wachstum
und Beschäftigung) der Lissabon-Agenda wird in dieser Mitteilung unter dem
Titel Wohlstand zusammengefasst.
Schwerpunkte in diesem Bereich sind die Reform
des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der Ausbau der transeuropäischen Netze im
Rahmen der Wachstumsinitiative, eine neue Generation an Forschungsprogrammen um
den Rückstand Europas zu verringern, die Erreichung der Ziele für lebenslanges
Lernen, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch Ausschöpfen der Potentiale
des Binnenmarkts und die Produktivitätssteigerung durch die Nutzung neuer
Kommunikationstechnologien. Zu den wichtigsten laufenden Aktionen in den
genannten Bereichen zählt die EK unter anderem:
- Konkrete
Maßnahmen im Anschluss an die Wachstumsinitiative
- Vollendung
des Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen (2000-2005)
- Entwicklung
einer europäischen Weltraumpolitik
- Weiterentwicklung
der Politik in Schlüsselbereichen des Binnenmarktes, z.B. öffentliches
Beschaffungswesen
Die Einbindung der Zivilgesellschaft in die
Konzeption der politischen Maßnahmen stellt laut Arbeitsprogramm eine wichtige
Voraussetzung für die Verbesserung der Qualität und Effektivität der
Unionspolitik und deren Akzeptanz in der Bevölkerung dar. Die Schaffung eines
europäischen öffentlichen Raumes, die Partizipation der nationalen Parlamente,
Sozialpartner, Behörden, Zivilgesellschaft und Interessensverbände bei den
Gesetzgebungsinitiativen zählt auch in den strategischen Zielsetzungen bis 2009
als vordringliches Anliegen für die Europäische Kommission.
Delivery and Better Regulation
In Anbetracht der
Tatsache, dass die qualitative Verbesserung der Rechtsetzung ein wesentlicher
Faktor für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum sowie bessere
Wettbewerbsfähigkeit ist, wird die EK im 1. Quartal 2005 ihre Strategie zur
Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds wieder aufgreifen. In
diesem Zusammenhang wird sie zu Beginn des Jahres 2005 über die Fortschritte
bei der Implementierung ihrer Vorschläge zur Vereinfachung des acquis und ihrer
diesbezüglichen Zukunftsvorstellungen berichten.
Weiters will die
EK in Zukunft ihre legislative Arbeit einer genauen Kontrolle in Hinblick auf
die Beachtung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips
unterziehen sowie eine ausreichende Beteiligung der Zivilgesellschaft
sicherstellen.
Zentraler
Bestandteil des Kommissionskonzepts betreffend „Better Regulation“ ist - nach
wie vor - das Instrument der Folgenabschätzung (Impact Assessment), das 2005
verstärkt zum Einsatz kommen soll. Besonderes Augenmerk soll bei den
Folgenabschätzungen auf die Frage der Wettbewerbsfähigkeit gelegt werden. Die
EK fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, auf nationaler Ebene
ein ähnliches System der Folgenabschätzung wie auf Gemeinschaftsebene zu
implementieren.
Auch im Jahr 2005
sieht die Kommission eine ihrer Hauptaufgaben darin, für die Umsetzung des
Gemeinschaftsrechts zu sorgen. Diesbezüglich kündigt sie an, Verletzungen des
Gemeinschaftsrechts rigoros ahnden zu wollen.
Ad. V. Menschenrechtsagentur
Zum Zweck der Schaffung einer Europäischen
Menschenrechtsagentur soll das Mandat der Europäischen Stelle zur Beobachtung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien erweitert werden. Hauptaufgabe
der Menschenrechtsagentur wird sein, menschenrechtlich relevante Informationen
zu sammeln, aufzubereiten und damit die EU Institutionen und Mitgliedstaaten zu
unterstützen.
Mit einer Mitteilung der EK vom 25. Oktober
2004 wurde ein öffentlicher Konsultationsprozess eingeleitet, der mit einem
öffentlichen Hearing am 25. Jänner 2005 abgeschlossen wurde. Mit dem
Verordnungsvorschlag der EK ist im Mai/Juni 2005 zu rechnen.
Die beiden Vorsitze des Jahres 2005 werden den
Prozess weiterverfolgen und den Verordnungsvorschlag der Kommission in den
entsprechenden Ratsgremien behandeln. Österreich wird sich diesem Projekt, das
auf diesbezügliche langjährige österreichische Initiativen zurückgeht,
besonders intensiv und engagiert widmen.
Ad. VI. Datenschutz
Von den im Annex
I des Arbeitsprogramms der EK aufgelisteten Voschlägen ist aus
datenschutzrechtlicher Sicht im Bereich der Sicherheit der Vorschlag für einen
Rahmenbeschluß des Rates hinsichtlich angemessener Standards für die
Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Proposal for a Council framework
decision on adequate standards for the transfer or personal data for the
purpose of police and judicial cooperation in criminal matters) von besonderer
Bedeutung.[3]
B)
Operatives Jahresprogramm des Rates (Präsidentschaften Luxemburg,
Großbritannien) für 2005
a)
Verfahren
Das operative Jahresprogramm wird in Umsetzung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates Sevilla (Verbesserung der Arbeitsweise des Rates)
erstellt. Es basiert auf dem dreijährigen Strategieprogramm des Europäischen
Rates (Dok. 15896/03). Es wird von den jeweiligen
Präsidentschaften in deren Verantwortung erstellt und muß vom Rat nicht formal
angenommen werden. Das Jahresprogramm 2005 (Dok. 16299/04) wurde beim Rat
Allgemeine Angelegenheiten am 13. Dezember 2004 beraten und war Gegenstand
einer öffentlichen Aussprache beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 31. Jänner
2005.
b)
Inhalte
Im Jahresprogramm des Rates werden
folgende Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes
fallen, angesprochen.
I.
Kohäsionspolitik
II.
Kulturbereich und Audiovisuelle Medien
III.
Elektronische Kommunikation und die
Informationsgesellschaft
IV.
Reform des Regelwerks/Lissabon-Strategie
V.
Datenschutz
VI.
Ratifikation des Verfassungsvertrages
VII.
Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumänien
zur EU; Ratifikation
VIII.
Wichtige
Themen der Europäischen Räte/insbesondere Lissabon -Strategie
Ad. I Kohäsionspolitik -
Legislativvorhaben im Rat
Die derzeitigen Rechtsgrundlagen und Finanzrahmen für die EU-Kohäsionspolitik (Strukturfonds und Kohäsionsfonds; dzt. Haushaltsrubrik 2, geplante neue Haushaltsgliederung: Rubrik 1b) gelten bis Ende 2006. Die entsprechenden Grundlagen für die Zeit nach 2006 müssen im Zusammenwirken zwischen EK, Rat und EP neu verhandelt und beschlossen werden. Die Entscheidung des Rates muss nach derzeitiger Rechtslage einstimmig erfolgen.
Die Neuregelung der Kohäsionspolitik steht – wegen des finanziellen Gewichts der Fonds (rund 1/3 des gesamten EU-Budgets) – in engem Zusammenhang mit der Finanziellen Vorausschau (= mittelfristiger Budgetplan) für die Jahre 2007-2013. Für beide Bereiche hat die EK im Februar 2004 ihre Vorschläge für die Periode 2007-2013 in allgemeiner Form (Finanzielle Vorausschau, 3. Kohäsionsbericht mit Vorschlägen zur Neugestaltung der Kohäsionspolitik) präsentiert. Im Juli 2004 wurden von der Kommission folgende Verordnungsentwürfe vorgelegt:
- Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds
- Verordnung des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die ersten vier Verordnungen ersetzen gleichartige bestehende Verordnungen. Mit der fünften Verordnung soll eine genuin gemeinschaftsrechtliche Grundlage für Institutionen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geschaffen werden.
Stand des Verfahrens
Im September 2004 haben zu diesen 5 Legislativvorhaben die Verhandlungen im Rat begonnen. Im gemeinsamen Jahresprogramm für 2005 der Präsidentschaften (Luxemburg und Großbritannien) sind zu deren weiterer Behandlung keine näheren Angaben enthalten. Der Fahrplan der Luxemburgischen Präsidentschaft für die weitere Behandlung im Rat sieht eine Klärung der Finanziellen Vorausschau beim Gipfel im Juni 2005 und einen Beschlussfassung der Verordnungen bis Ende 2005 vor. In Anbetracht der äußerst komplexen finanziellen Interessen werden an diesem eher ambitionierten Zeitplan jedoch vielfach Zweifel geäußert.
Kernelemente des Vorschlags
der Kommission
Für die beiden Strukturfonds und den Kohäsionsfonds sind für die Periode 2007-2013 insg. 336,3 Mrd. € vorgesehen, d.s. 0,41% des BNE der EU.
Maßnahmen zur Ländlichen Entwicklung sollen in Hinkunft zur Gänze aus der neuen Rubrik 2 (Agrarförderung) finanziert werden.
Der Mitteleinsatz soll auf 3 Ziele mit klarem Bezug zu den strategischen
Zielen der Europäischen Räte von Lissabon und Göteborg konzentriert werden:
1. Konvergenz (bisheriges Ziel
1 - Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den rückständigsten
Mitgliedstaaten und Regionen zur Heranführung der Wirtschaft an den
EU-Durchschnitt)
ca. 78% der Kohäsionsmittel
Fördergebiete:
A. Regionen mit BIP/KKS pro Kopf unter 75% des Durchschnitts EU-25,
B. Regionen, die vom „statistischen Effekt“ betroffen sind (BIP/KKS pro Kopf
über 75% von EU-25, aber unter 75% von EU-15 – „statistisches Phasing-out“)
C. ultraperiphere Gebiete
D. Kohäsionsländer (MS mit BNE<90% des EU-Durchschnitts)
Förderschwerpunkte:
Förderpalette entspricht weitgehend bisherigem Ziel 1 (Förderung aus EFRE
und ESF) plus Kohäsionsfonds in Kohäsionsländern
2.
Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Zusammenfassung der bisherigen Ziele 2+3)
ca. 18% der Kohäsionsmittel
Fördergebiete:
A. ehem. Ziel-1-Regionen, deren BIP/KKS über 75% der EU-15 angestiegen ist
(mit degressiver Anpassung des Förderniveaus von Ziel-1- an Ziel-2-Niveau:
„natürliches Phasing-out“)
B. alle übrigen Regionen (je nach institutionellen Gegebenheiten in den MS auf
Ebene NUTS I oder NUTS II)
“Individuelle territoriale Besonderheiten“ (z.B. städtische
Erneuerungsprobleme, Berggebiete) sollen im Rahmen der o.e. Zielprogramme
flexibel berücksichtigt werden.
Förderschwerpunkte:
EFRE: Regionalprogramme zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit
(Modernisierung der Wirtschaft, Innovation & Wissensgesellschaft),
Verbesserung des Zugangs zu Diensten von allg. Interesse sowie Umweltverbesserung
und Risikoprävention
ESF: nationale Programme mit Bezug zur EU-Beschäftigungsstrategie
3. Europäische
territoriale Zusammenarbeit (Aufwertung der bisherigen Gemeinschaftsinitiative
INTERREG)
ca. 4% der Mittel
A. grenzüberschreitende Kooperation (Grenzregionen Ebene NUTS III),
B. transnationale Kooperation (dzt. Kooperationsräume sollen überprüft und ggf.
angepasst werden);
erleichtert durch folgende verbesserte Rechtsinstrumente:
- Schaffung der Rechtsform einer „Europäischen Vereinigung für grenzüberschreitende
Zusammenarbeit“ (EVGZ)
- Neues Nachbarschaftsinstrument für Regionen an der EU-Außengrenze
Weiters schlägt die Kommission einige Änderungen in den
Abwicklungsstrukturen vor:
- Stärkere strategische Ausrichtung auf die
Prioritäten der Union (Ziele von Lissabon und
Göteborg): Verabschiedung eines Strategiepapiers des Rates nach Stellungnahme des EP;
Jährliche Berichterstattung und Diskussion
in den EU-Organen; Nationale Strategiepapiere der MS als Grundlage für die
Programmplanung
- Administrative
Änderungen: nur ein Fonds pro Programm; verstärkte nationale Regelung der
Zuschussfähigkeit; Vereinfachung der operationellen Programme (keine
Maßnahmendetails); Spezifische Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende
Kooperation.
Voraussichtliche Auswirkungen für Österreich
Die Verordnungsentwürfe sind noch Gegenstand der Verhandlungen im Rat.
Einige Eckpunkte sind jedoch weitgehend unbestritten. Demnach kann Österreich
mit folgenden Rahmenbedingungen in der kommenden Programmperiode rechnen:
- Das
Burgenland hat – dank einer günstigen Wirtschaftsentwicklung - die 75%- Grenze
überschritten und wird in der nächsten Periode den Ziel-1-Status verlieren.
Es kann jedoch mit einer Übergangsunterstützung gerechnet werden.
- Es
wird für jedes Bundesland ein Regionalprogramm zur Stärkung der regionalen
Wettbewerbsfähigkeit geben. Wie viele Mittel dafür zur Verfügung stehen
werden, ist noch offen.
- Ähnlich
dem bisherigen Ziel-3-Programm wird es ein nationales
Beschäftigungsprogramm geben.
- Die
Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden
beibehalten.
Kernpunkte der österreichischen Position
- Österreich
tritt (gemeinsam mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande und
Schweden) dafür ein, die Ausgaben im
EU-Haushalt bei 1% des BNE zu
begrenzen und stärker auf die wirtschaftsschwächsten
Mitgliedstaaten zu konzentrieren. Das von der Kommission vorgeschlagene
finanzielle Gesamtvolumen für die Kohäsionspolitik ist mit dieser Zielsetzung
nicht kompatibel.
- Die
Vorschläge hinsichtlich der Reduktion der Ziele und der klareren inhaltlichen
Schwerpunktsetzung werden von Österreich als Schritt in die richtige
Richtung begrüßt. Es muss allerdings ausreichend Spielraum für eine flexible Berücksichtigung der
Gegebenheiten und Erfordernisse vor Ort in den einzelnen
Mitgliedstaaten und Regionen erhalten bleiben.
- Die
von der Kommission vorgeschlagene und von Österreich grundsätzlich unterstützte
stärkere Fokussierung der Strukturfondsmittel im Ziel „regionale Wettbewerbsfähigkeit“
(d.h. in den reicheren Teilen der EU) setzt voraus, dass für
eigene regionalpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausreichend Handlungsspielraum
im EU-Beihilfenrecht erhalten bleiben muss. Die von der Kommission
(GD WETTBEWERB) beabsichtigte fast vollständige Beseitigung der
Möglichkeiten für regionale Unternehmensbeihilfen in den reichen Mitgliedstaaten
ab 2007 wird daher von Österreich abgelehnt.
- Die
Aufwertung der grenzüberschreitenden Kooperation (bisher INTERREG) zu einem
eigenen Ziel ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein wesentlicher finanzieller Schwerpunkt soll bei der
grenzüberschreitenden Kooperation der Grenzregionen (bisher INTERREG A)
gesetzt werden.
- Eine
stärkere Ausrichtung der Kohäsionspolitik an den strategischen Zielen der
Lissabon-Strategie wird grundsätzlich befürwortet.
Ad. II. Kulturbereich und
Audiovisuelle Medien
Überblick
Ein ganz besonderes Augenmerk wird auf den
neuen Arbeitsplan für die Jahre 2005-2006 (s. u. unter a.) gerichtet, der unter
dem niederländischen Vorsitz im November 2004 verabschiedet wurde. Für
Österreich hat der zweijährige Arbeitsplan demzufolge große Bedeutung, da die
österreichische Präsidentschaft in Kooperation mit Luxemburg, Großbritannien
und Finnland für dessen Umsetzung verantwortlich sein wird. Diese Regelung
setzt somit eine laufende Koordinierungsarbeit zwischen den vier Ländern
voraus.
Im Mittelpunkt des vorgelegten Jahresprogramms
des Rates stehen Bemühungen um eine Einigung über die neue Generation von
EU-Programmen im Bereich Kultur und audiovisueller Sektor im Zeitraum 2007-2013
(s.u. unter b. und c.). Der Vorschlag zur Modifikation des Beschlusses
„Kulturhauptstädte Europas“ betreffend die Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten
wird unter der Präsidentschaft Luxemburgs finalisiert werden (s.u. unter d.).
Der Rat hat unter niederländischem Vorsitz die Kommission durch einen Beschluss
per Mandatserteilung dazu ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft in Zukunft an
den UNESCO-Verhandlungen über die Konvention zum Schutz der Vielfalt
kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen teilzunehmen. Der Rat
möchte 2005 das Fortschreiten der laufenden Verhandlungen weiterhin beobachten
(s.u. unter e.).
Unter niederländischer Präsidentschaft wurde
eine allgemeine Ausrichtung bezüglich der Empfehlungen zum Filmerbe sowie zum
Jugendschutz beschlossen. Für eine weitere Behandlung im Rat ist die
Stellungnahme des EP abzuwarten, die im ersten Halbjahr 2005 erfolgen soll.
Danach könnte der Rat unter luxemburgischem Vorsitz die erste Lesung
abschließen und gegebenenfalls auf dem Ministerrat im Mai 2005 die beiden
Empfehlungen verabschieden (s.u. unter f. und g.)
Der Rat möchte 2005 die Vorarbeiten für eine
Revision der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ fortsetzen, die in einem
konstruktiven Meinungsaustausch auf der Ratstagung im November 2005 münden
sollen. Ein diesbezüglicher Vorschlag des Rates soll voraussichtlich erst im
Jahr 2006 unterbreitet werden. (s.u. unter h.)
a. Schwerpunkte des Arbeitsplans im
Kulturbereich 2005-2006
Im neuen Arbeitsplan im Kulturbereich -
beschlossen unter NL-Präsidentschaft - für die Jahre 2005-2006 wurden in Form
einer „rolling agenda“ fünf Prioritäten festgelegt: Überlegungen, wie der
Kulturbereich zum europäischen Wirtschaftswachstum, zur Beschäftigung und zur
Kohäsion beitragen kann (vor allem im Lichte der Lissabonner Strategie),
Digitalisierung des Kulturerbes, Erweiterung des Kulturportals, Mobilität von
Kunstwerken, Kunstsammlungen und Ausstellungen sowie von Kulturschaffenden
(Beseitigung von Mobilitätshindernissen, die durch die Doppelbesteuerung von
Künstlern entstehen).
Unter luxemburgischem Vorsitz sollen erste
einleitende Schritte zu den genannten Themen erfolgen. Dazu gehören die
Erstellung konkreter Aktionspläne hinsichtlich der Digitalisierung des
Kulturerbes und der Aktualisierung des europäischen Kulturportals, diverse
Expertenseminare zu den Themen Kulturtourismus, Förderung europäischer
Kulturindustrien, kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog sowie die
Evaluierung des Berichts zum Thema Mobilität von Kunstwerken und Sammlungen.
Im Bereich der audiovisuellen Medien sollen
unter luxemburgischer Präsidentschaft ein Expertenseminar zur Revision der
Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ und eine Konferenz mit dem Titel „High
Definition Television“ stattfinden.
Im Laufe der britischen Präsidentschaft, also
im zweiten Halbjahr 2005, soll dem Rat von der EK eine ausführliche Studie
vorgelegt werden, in deren Rahmen untersucht wird, inwieweit die
Kulturindustrie im allgemeinen und die kulturelle Kreativität im speziellen
bereits zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Potenzial Europas und
damit zum Erreichen der Ziele von Lissabon beitragen. Das Ziel in weiterer
Folge ist die Vorlage eines Grundsatzpapiers für den Europäischen Rat mit der
Empfehlung fördernder Maßnahmen und Lösungen im Bereich der Kulturwirtschaft,
einschließlich des audiovisuellen Sektors.
Ein Bericht, der sich mit der Mobilität von
europäischen Kulturschaffenden und der Beseitigung von Hindernissen, die sich
durch die Doppelbesteuerung von Künstlern ergeben, befasst, soll aller
Voraussicht nach erst im Anfang 2006 abgeschlossen und anschließend dem Rat zur
Stellungnahme vorgelegt werden.
Das MEDIA-Programm
ist das Förderungsprogramm der EU zur Unterstützung der audiovisuellen
Industrie in Europa. Ziele dieses Förderungsprogramms sind vor allem die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Film- und Fernsehwirtschaft
sowie die Verbreitung europäischer Werke und die kulturelle Vielfalt. MEDIA I
arbeitete von 1991 bis 1995, MEDIA II von 1996 bis 2000. Die aktuellen
Programme MEDIA PLUS und MEDIA Fortbildung haben eine Laufzeit von sechs Jahren
(2001 bis 2006) und verfügen über ein Gesamtbudget von € 513 Mio.
MEDIA 2007 soll
eine Laufzeit von sieben Jahren
haben (2007 – 2013) und über ein Budget von € 1 055 Mio. verfügen. Rechtsgrundlagen für MEDIA 2007 sind Art. 157
Abs. 3 (Industrie-Artikel) bzw. Art. 150 Abs. 4 (Bildungs-Artikel) EG-V, das
anzuwendende Verfahren ist das Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EG-V).
MEDIA 2007
verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Zusammenführung der aktuellen
Programme Media Plus und Media Fortbildung in ein Programm
- Fortführung der Konzentration auf
die Vor- und Postproduktionsphase (Fortbildung/ Entwicklung - Vertrieb/
Promotion) samt Integration von i2i av
- Beteiligung der EU an der
Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle: Statistiken, finanzielle/ juristische Infos im
AV-Bereich, Evaluierung MEDIA
- Verwaltungsvereinfachung:
Vereinfachung der Antragsverfahren, Transparenz bei den Auswahlverfahren
Der Vorschlag der EK im Detail:
Wie bisher:
-
Training:
Unterstützung für Fortbildungseinrichtungen in den Bereichen
Drehbuch/Stoffentwicklung - Management - Digitale Technologien;
-
Entwicklung:
Förderung der Entwicklung von
Einzelprojekten (Spiel-, Dokumentar- und
Animationsfilme für Kino oder Fernsehen sowie Multimedia-Projekte)
Projektpaketen ("slate
funding")
- Vertrieb:
Förderung von
Verleihern (selektive und automatische
Verleihförderung)
Weltvertrieben; Kinobetreibern;
TV-Vertrieb (Fernsehfilmproduzenten),Offline-Vertrieb (VHS, DVD),Online-Vertrieb (Internet,
pay-per-view)
- Promotion: Förderung
von internationalen
Filmmärkten -
Filmfestivals - Filmpreisen
- Pilotprojekte: Unterstützung von
Pilotprojekten in
Bereichen, die von der Einführung und Nutzung neuer Informations- und
Kommunikationstechnologien betroffen sind
Wesentliche Neuerungen:
- Training:
Stärkere Einbeziehung der Ausbildung (und nicht wie bisher Fokus auf
Fortbildung): Unterstützung für Filmschulen; Stipendien für
Fachleute aus den neuen Mitgliedstaaten
- Entwicklung: Zuschüsse zu den indirekten
Kosten von AV-Produktionen, wie z.B. Finanzierungskosten, Versicherungskosten,
Fertigstellungsgarantien („i2i av“); Unterstützung des Zugangs für KMUs zu Finanzierungsgesellschaften,
die im Bereich der Erstellung von Investitionsplänen für AV-Produktionen tätig
sind
- Vertrieb: Unterstützung für
Sendeanstalten bei der Synchronisierung und Untertitelung europäischer AV-Werke
(in jeglicher Vertriebs- und Ausstrahlungsform); Förderung von Fernsehvertriebsgesellschaften (auf der
Grundlage eines Markterfolgs innerhalb eines Referenzzeitraums und der
Verpflichtung, die Förderung in den Erwerb/ die Promotion neuer europäischer
Werke zu investieren)
Bei der TV-Herstellung werden
nunmehr drei Sendeanstalten (statt zwei) aus mehreren Mitgliedstaaten und
unterschiedlichen Sprachräumen verlangt.
Zuschüsse
zu den indirekten Kosten (z.B.
Finanzierungskosten,Versicherungskosten, Fertigstellungs-garantien) für:
internationale Vertriebsaktivitäten (z.B. Erwerb europäischer Filmkataloge);
AV-Produktionen mit mindestens drei Sendeanstalten; Kinobetreiber, bei
Investitionen in die digitale Technik;
- Promotion: Verstärkte Zusammenarbeit mit
Bildungseinrichtungen; Unterstützung
für Veranstaltungen, die das AV-Erbe promoten (z. B. Cinedays)
Stand des Verfahrens
Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2004
die diesbezüglichen Vorschläge vorgelegt. Mit der Diskussion der Vorschläge
wurde unter der niederländischen Präsidentschaft begonnen, wobei im Rahmen
einer Orientierungsaussprache am Rat im November 2004 die weiteren
Verhandlungleitlinien geklärt werden konnten. Im Mittelpunkt der Aussprache
standen Fragen im Zusammenhang mit positiv diskriminierenden Maßnahmen
zugunsten von Unternehmen aus Märkten mit geringer audiovisueller
Produktionskapazität und die Einbindung von Fernsehanstalten in das Programm.
In Abhängigkeit von der Stellungnahme des EP (erwartet für September 2005) und
den Verhandlungsfortschritten in Bezug auf die finanzielle Vorausschau soll
2005 eine „Allgemeine Ausrichtung“ erreicht werden beziehungsweise der
gemeinsame Standpunkt des Rates festgelegt werden.
Österreichische Position
Ö begrüßte die
Fortsetzung des Media-Programms,
insbesondere da es sich um das einzige Förderprogramm im Bereich der
audiovisuellen Medien auf EU-Ebene handelt. Auch die vorgeschlagenen
Schwerpunkte des Programms - nämlich Fortführung der Konzentration auf die der
eigentlichen Produktion vor- und nachgelagerten Bereiche (Training/
Entwicklung, Vertrieb/ Promotion) ist sinnvoll, da diese Förderungen die
nationalen Förderungssysteme ergänzen und somit der europäische Mehrwert gegeben
ist. Ö sprach
sich jedoch für keine Ausdehnung des Programms auf neue Förderbereiche aus,
solange das Gesamtbudget nicht feststeht.
c. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates
über das Programm „Kultur 2007“ (2007-2013)
KULTUR 2000, das aktuelle Gemeinschaftsprogramm
zur Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten mit europäischer
Dimension, soll ab 2007 von einem neuen EU-Kulturprogramm abgelöst werden. Ziel des neuen Programms ist es, durch
den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit in Europa zur Entwicklung einer
europäischen Identität beizutragen. Mit „Kultur 2007“ soll ein kohärentes,
globales und vollständiges Instrument für die kulturelle multilaterale
Zusammenarbeit in Europa bereitgestellt werden.
„Kultur
2007“ soll eine Laufzeit von sieben Jahren haben (2007 – 2013) und über ein
Budget von € 408 Millionen verfügen. Rechtsgrundlage sind die Artikel 151 Abs.
5 (Kulturartikel) und Art. 251 EGV.
Das
Nachfolgeprogramm „Kultur 2007“ soll folgende Schwerpunkte haben:
- Zusammenführung
des Programms „Kultur 2000“ und des „Aktionsprogramms zur Förderung von auf
Europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen“ in ein Programm „Kultur
2007“.
- Reduktion
der Programmziele auf die Förderung der Mobilität von Kulturschaffenden und
Kunstwerken sowie auf die Unterstützung des interkulturellen Dialogs
- Öffnung
des Programms für alle kulturellen Sparten
- Öffnung
des Programms für die westlichen Balkanländer. „Kultur 2007“ soll mehr
Offenheit für Teilnehmer aus Drittländern (vor allem für die Länder der neuen
Nachbarschaftspolitik) bieten und auch Projekte, die außerhalb der Grenzen der
EU durchgeführt werden, ermöglichen.
- Verwaltungsvereinfachung:
Vereinfachung der Antragsverfahren sowie größere Transparenz bei den
Auswahlverfahren werden angestrebt.
Der Vorschlag der EK im Detail:
Wie bisher: Unterstützung kultureller Projekte
- Kooperationsnetze:
Unterstützung für fünf Jahre (in der Anfangs- und Aufbauphase; Ziel: dauerhafte
Basis und finanzielle Unabhängigkeit); Mindestens 6 Akteure aus 6
Teilnehmerländern; Gemeinschaftsunterstützung von max. 50 % und € 500.000 pro
Jahr; 36 % des Programmbudgets
- Kooperationsprojekte:
Unterstützung für höchstens 12 Monate (Anforderung: Kreativität und Innovation/neue
Kooperationsmöglichkeiten); mindestens 4 Akteure aus 3 Teilnehmerländern;
Gemeinschaftsunterstützung von max. 50 % und nicht weniger als € 60.000 und
nicht mehr als € 200.000; 24 % des Programmbudgets
- Besondere
Projekte: Große Breitenwirkung, Außenwirkung, sichtbare Aktionen für die
europäischen BürgerInnen; Preisverleihungen, Kulturhauptstädte Europas,
Kooperationsprojekte mit Drittländern und internationalen Organisationen, etc.;
Gemeinschaftsunterstützung von max. 60 %; 17 % des Programmbudgets
Wesentliche Neuerungen:
- Unterstützung
(Betriebskostenzuschüsse) von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen: Tätigkeit
auf europäischer Ebene, die mindestens 7 Länder abdeckt; Zuschuss von max. 80 %
- Unterstützung
von Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit Deportationen in Verbindung
stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion
- Unterstützung
von Analysen sowie von Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der
kulturellen Zusammenarbeit
Stand des
Verfahrens auf europäischer Ebene:
Der Rat führte am 16. November 2004 eine
Orientierungsaussprache auf Grundlage eines vom NL- Vorsitz erstellten
Fragenkatalogs. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die Öffnung des
Programms für alle Kultursparten, die Einbeziehung der westlichen Balkanländer
sowie die Förderung von größeren, dauerhaften Strukturen einerseits und
kleineren, innovativeren Projekten andererseits. Die große Mehrheit der
Delegationen begrüßte den Vorschlag der EK, im neuen Programm keine
spezifischen Kultursparten zu nennen und dadurch ein für alle Sektoren offenes
Programm zu schaffen. Seitens Ö wurden die Kooperationsmöglichkeiten für
westliche Balkanländer begrüßt.
In
Abhängigkeit von der Stellungnahme des EP (erwartet für September 2005) und den
Verhandlungsfortschritten in Bezug auf die finanzielle Vorausschau soll 2005
eine „Allgemeine Ausrichtung“ erreicht werden beziehungsweise der gemeinsame
Standpunkt des Rates festgelegt werden.
d. Vorschlag
für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des
Beschlusses 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur
Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis
2019
Die Kommission hat am 17. November 2003 einen
Vorschlag zur Änderung des Beschlusses 1419/1999/EG über die Einrichtung einer
Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“
für die Jahre 2005 bis 2019 unterbreitet. Dieser Vorschlag sieht als einzige
Änderung vor, dass ab 2009 je eine Stadt aus einem „alten“ und einem „neuen“
Mitgliedstaat zur Kulturhauptstadt ernannt werden können. Nach dem neuen System
sollen also ab 2009 jedes Jahr zwei Mitgliedstaaten berechtigt sein, eine
Kulturhauptstadt zu benennen. Für Österreich würde dies 2009 eine Kooperation
mit Litauen bedeuten, wobei seitens Litauen die Stadt Vilnius vorgesehen ist,
seitens Österreich wurde die Stadt Linz nominiert.
Das Europäische
Parlament unterstützte zwar in seiner Stellungnahme in 1. Lesung den EK-Vorschlag
betreffend die Integration der neuen Mitgliedstaaten, trat aber zusätzlich für
weitreichendere Änderungen ein (höhere Dotierung sowie ein stärkeres
Wettbewerbsprinzip ein, d.h. Bewerbung von mindestens zwei Städten, außer der
MS kann nicht mehr als eine Stadt benennen).
Seitens der Europäischen Kommission konnten mit
Ausnahme der zusätzlichen Budgetmittel keine Änderungswünsche des EP akzeptiert
werden, da ohnehin eine umfassende Revision des Beschlusses auf Basis einer von
der EK in Auftrag gegebenen Studie geplant ist. In einem ersten Schritt soll
die frühzeitige Integration der neuen MS erfolgen und erst in einem zweiten
Schritt die weitergehende Überarbeitung des Beschlusses.
Der Rat der Minister für Kultur und
audiovisuelle Medien unterstützte den Vorschlag der EK und einigte sich am 27.
Mai 2004 auf einen Gemeinsamen Standpunkt. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates
wurde vom EP im Februar 2005 im Kulturausschuss gebilligt und soll demnächst in
2. Lesung verabschiedet werden.
e. UNESCO-Verhandlungen über die Konvention zum Schutz
der Vielfalt
kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen
Mit Resolution 32C/34 wurde die UNESCO, während
der 32. Generalkonferenz der UNESCO, im Oktober 2003 beauftragt, ein
internationales Rechtsinstrument „zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte
und des künstlerischen Ausdrucks“ innerhalb von zwei Jahren auszuarbeiten und
den Entwurf zur Verabschiedung bei der 33. Generalkonferenz im Oktober 2005
vorzulegen. Generaldirektor Matsura nominierte 15 unabhängige Experten, die in
drei Treffen zwischen Dezember 2003 und Mai 2004 einen ersten
Konventionsentwurf erarbeitetet haben, welcher den Mitgliedstaaten der UNESCO
am 15. Juli 2004 zur Stellungnahme bis 15. November 2004 übermittelt wurde. Der vorgelegte Expertenentwurf wurde bei der 1. zwischenstaatlichen Tagung für
Regierungsexperten (20.-24.September 2004, Paris) erstmals diskutiert und
stellt nunmehr die Basis für die weiteren Verhandlungen dar.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der UNESCO-Konvention
zum Schutz der kulturellen Vielfalt hat die EK im September 2004 eine
Empfehlung vorgelegt, in welcher der Rat um die Erteilung eines Mandats an die
EK ersucht wurde. Der Rat hat am 16. November 2004 einen dementsprechenden
Beschluss verabschiedet, der die Kommission dazu ermächtigt, im Namen der EU an
den UNESCO-Verhandlungen teilzunehmen.
Grundsätzlich wurde festgelegt, dass die Koordinierung des gemeinsamen
EU-Standpunktes durch die Ständigen Vertretungen zur UNESCO unter Leitung jenes
Mitgliedstaates erfolgt, der die Präsidentschaft inne hat und in Abstimmung mit
Vertretern der Kommission in Paris. Das 2. Treffen der
Regierungsexperten hat vom 31. Januar bis 12. Februar 2005 stattgefunden. Voraussichtlich wird es noch ein 3.
zwischenstaatliches Treffen im Spätsommer 2005, vor der 33. Generalkonferenz im
Oktober 2005 in Paris geben. Ausschlaggebend für den
Erfolg der Konvention wird die Lösung der Konflikte mit den bestehenden
internationalen Regelungen für den Austausch von Gütern und Dienstleistungen im
Kulturbereich (vor allem bei Handel und Urheberrechten).
Das Jahresprogramm des Rates sieht eine
Beobachtung der laufenden UNESCO-Verhandlungen vor. Unter dem luxemburgischen
Vorsitz wurden
Verhaltensrichtlinien ausgearbeitet, welche die konkrete Anwendung des
EK-Mandats erleichtern sollen. Die britische Präsidentschaft wird sich dann im
letzten Jahresquartal mit den Endergebnissen der Verhandlungen beschäftigen und
deren Auswirkungen auf der EU-Ebene erörtern.
Der EK-Vorschlag enthält eine Reihe von
Empfehlungen zum Erhalt des europäischen Filmerbes und deckt verschiedene
Aspekte des Filmerbes (Kinofilme betreffend) ab: Erfassung, Katalogisierung,
Einrichtung von Datenbanken, Bewahrung, Restaurierung und Verwendung im
Bildungs-, Hochschul-, Forschungs-, und Kulturbereich sowie Zusammenarbeit
zwischen den verantwortlichen Einrichtungen auf Europäischer Ebene.
Vorschlag der EK
Mit der Empfehlung soll auf die Förderung einer
entsprechenden Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und
technologische Entwicklung auf dem Gebiet der Erhaltung und Restaurierung von
Kinofilmen auf eine bessere Nutzung des industriellen und kulturellen
Potentials des europäischen Films hingewirkt werden.
Rechtgrundlage für die Empfehlung ist der
Artikel 157 EGV, da die Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der
industriellen Aktivitäten auch im Zusammenhang mit dem Filmerbe verbessert
werden müssen, insbesondere hinsichtlich der besseren Nutzung von technischen
Neuerungen (z.B. Digitalisierung).
Die Mitgliedstaaten sollen geeignete Maßnahmen
ergreifen, die Bedingungen für die Erhaltung, Restaurierung und Nutzung des
Filmerbes zu verbessern und die Hemmnisse für die Entwicklung und volle
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Filmindustrie beseitigen.
Stand des Verfahrens
Der Ministerrat für Kultur und audiovisuelle
Medien bestätigte in seiner Sitzung am 16. November 2004 die „Allgemeine
Ausrichtung“ zum Filmerbe. Für eine weitere Behandlung im Rat ist die erste
Lesung im EP abzuwarten, die für April 2005 erwartet wird. Die erste Lesung im
Rat könnte unter der Präsidentschaft Luxemburgs abgeschlossen werden, gegebenenfalls ist bereits die
Verabschiedung der Empfehlung möglich.
g. Vorschlag
der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und
des Rates zum Schutz von Jugendlichen, der Menschenwürde und dem Recht auf
Gegendarstellung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
audiovisuellen Medien und der europäischen Informationsdiensteindustrie
Die EU beschäftigt sich schon seit einigen Jahren mit dem Themenbereich
„Jugendschutz“ in den audiovisuellen Medien und in der
Informationsgesellschaft. Auf der Grundlage eines umfangreichen Konsultationsprozesses
zu einem „Grünbuch“ zu diesem Thema wurde 1998 die Ratsempfehlung (Empfehlung
zum Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den
Informationsdiensten, 98/560/EG) angenommen.
Die Ratsempfehlung war das erste Rechtsinstrument, das den Inhalt von
Internetdiensten zum Thema hatte und alle audiovisuellen Medien abdeckte:
- Aufforderung an
die Fernsehsender zum
Testen von Kontrollmöglichkeiten für die Eltern in Verbindung mit dem
Digitalfernsehen (Zugangscodes, Filter-Software oder V-Chips), ohne freilich
die Verantwortlichkeit der Fernsehsender für Inhalte in Frage zu stellen;
- Aufforderung an
die Betreiber von Internetdiensten, Verhaltensrichtlinien zu entwickeln.
In Österreich war die Empfehlung u. a. auch ein wichtiger Anstoß zur
Einrichtung des Beirats für Internet und Neue Medien. Und auch die von der ISPA
im Zuge der Diskussion zur Umsetzung der Empfehlung ausgearbeiteten
Verhaltensrichtlinien lassen sich auf diese Empfehlung zurückführen.
Seither hat die Kommission Evaluierungsberichte zur Umsetzung der
Maßnahmen der MS durchgeführt, und Herarings veranstaltet, die sich u. a. mit
technischen Schutzvorrichtungen (Stichwort V-Chip) zum Schutz Minderjähriger
vor der Gewalt im Fernsehen, im Internet und in Videospielen beschäftigt haben.
Am 30. April 2004
hat die EK diese weitere Empfehlung vorgelegt, wobei insbesondere folgende
Bereiche thematisiert bzw. vertieft wurden:
-
Medienkompetenz: Im
Vorschlag erhebt die Forderung, etwas zu unternehmen, damit Jugendliche das
Online-Angebot verantwortlich nutzen können (insbesondere durch Aufklärung über
die Möglichkeiten der neuen Dienste unter Eltern und Lehrern) -
Medienkompetenz- oder Medienschulungsprogramme;
-
Bewertung und Klassifizierung audiovisueller
Inhalte: Der Vorschlag fordert mehr Zusammenarbeit und
Erfahrungsaustausch zwischen Gremien der Selbstkontrolle und
Regulierungsbehörden, die sich mit der Bewertung und Klassifizierung audiovisueller
Inhalte befassen;
-
Bekämpfung von Diskriminierungen in allen Medien: Der
Vorschlag regt an, alle Arten von Diskriminierungen (auf Grund von Geschlecht,
Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung,
Alter oder sexuelle Orientierung) in allen Medien verstärkt zu bekämpfen;
-
Recht auf Gegendarstellung in den Medien: Als
erster Schritt zu einem wirksamen Recht auf Gegendarstellung in allen Medien,
beispielsweise in Fällen, wo die betreffende Behauptung in einem anderen Land veröffentlicht
wurde, wird im Vorschlag von den MS die Einführung eines Rechts auf
Gegendarstellung in die AV-Diensten und Online-Informationsdiensten gefordert.
Stand
des Verfahrens
Hinsichtlich des
Kommissionsvorschlags bestätigte der Rat am 16. November 2004 als Ergebnis der
vorhergehenden Diskussionen in der Ratsarbeitsgruppe "Audiovisuelles"
die „Allgemeine Ausrichtung“ der Empfehlung. Die NL-Präsidentschaft stellte zusammenfassend fest, dass der
Rat einstimmig einen allgemeinen Ansatz für diesen Vorschlag gefunden hat.
Die Stellungnahme des EP in erster
Lesung wird für Mai 2005 erwartet, die Festlegung des ersten gemeinsamen
Standpunktes des Rates soll unter der Präsidentschaft Großbritanniens erfolgen.
Auswirkungen auf die österreichische Gesetzeslage
Die in der
Empfehlung angeregte Maßnahme das Recht auf Gegendarstellung auch auf den
Online-Bereich zu erweitern, wird innerstaatlich insofern Rechnung getragen,
als am 21. Dezember 2004 eine diesbezügliche Regierungsvorlage zur Novellierung
des Mediengesetzes (BlgNR. 784 XXII. GP) beschlossen wurde. Nach Abschluss des
gegenwärtigen Notifikationsverfahrens vor der EK wird diese der weiteren
parlamentarischen Behandlung zugeführt, mit einem Inkrafttreten ist bis zum
Sommer 2005 zu rechnen.
h.
Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“
Das Arbeitsprogramm des Rates sieht vor, im
Jahre 2005 jene bereits laufenden Arbeiten fortzusetzen, die zu einem
Legislativ-Vorschlag am Beginn des Jahres 2006 führen sollen.
Die „Fernsehrichtlinie“, die den rechtlichen
Bezugsrahmen für den freien Dienstleistungsverkehr von Fernsehdiensten
innerhalb der Europäischen Union bildet und dadurch die Entwicklung eines
europäischen Marktes für Fernsehdienste und verwandte Aktivitäten (z.B.
Fernsehwerbung, Produktion von audiovisuellen Programmen) fördert, soll an die
geänderten wirtschaftlichen und technologischen Gegebenheiten angepasst werden.
Nach den jüngsten Angaben der Europäischen
Kommission werden die im Jahr 2004 begonnenen Expertenrunden im Lauf des Jahres
2005 weitergeführt. Die Ergebnisse dieser Expertenmeetings werden den Arbeiten
der Kommission zugrunde gelegt werden. In diesen drei Fokusgruppen werden
derzeit folgende Themen behandelt:
- Regulierung
des audiovisuellen Content
- Regulierungsdichte
bei den Vorschriften betreffend Werbung
- Recht
auf Zugang zu Information und Recht auf Kurzberichterstattung
Nicht abschließend geklärt ist die Frage, in
welchem Ausmaß die bestehenden Regeln der Fernsehrichtlinie auf die Verbreitung
von audiovisuellem Content auf andere Weise als durch Rundfunk anzuwenden sein
sollen. Zentral sind dabei Überlegungen zur Schaffung eines gemeinsamen
technologieneutralen Rahmens für alle Dienste und Anwendungen, die auf
elektronischem Weg audiovisuellen Content bereitstellen.
Die Kommission hat weiters einige Studien in
Auftrag gegeben deren Resultate Einfluss auf den Vorschlag haben werden. So ist
im ersten Quartal 2005 mit den Ergebnissen einer vergleichenden Studie zu den
Auswirkungen von Kontrollmechanismen auf die Werbemärkte zu rechnen. Am Ende
des zweiten Quartals soll eine Studie über die Auswirkungen von Maßnahmen zur
Förderung von Vertrieb und Produktion
von Fernsehprogrammen abgeschlossen sein. Schließlich ist im ersten
Halbjahr 2006 eine Studie zu „Koregulierungsmaßnahmen im Mediensektor“ zu
erwarten sowie eine Studie zur Regulierung des interaktiven (digitalen)
Fernsehens.
In diesem Zusammenhang wird die UK-Präsidentschaft am 20./21. September 2005 eine „Broadcasting Conference“, in Liverpool abhalten:
Die Konferenz wird in Zusammenarbeit mit der
Kommission vorbereitet und soll einen inhaltlichen Beitrag zur Revision der RL
„Fernsehen ohne Grenzen“ leisten. Die etwa 400 TeilnehmerInnen sollen
hochrangige Experten (Vertreter der Rundfunkanstalten bzw. aus der
„Broadcasting Industry“, von Regulierungsbehörden und den Regierungen) aus den
Mitgliedstaaten, den EFTA/EWR-Ländern und Beitrittskandidatenländern sein. Die
Kommission wird voraussichtlich im Vorfeld Arbeitsdokumente ausarbeiten, die
als Grundlage für die Diskussionen dienen sollen. Folgende Themen sollen im
Mittelpunkt stehen:
- Die künftige
Ausgestaltung der Regulierung audiovisueller Dienste (Geltungsbereich,
Ursprungslandprinzip);
- Werbung:
Ausgleich zwischen sozialer Verantwortung und kommerziellen Interessen;
- Kulturelle
Vielfalt: Erhalt und Förderung (Quoten);
- Medien
– Pluralismus und Demokratie (media ownership issues);
- Public
policy goals (media literacy);
- Management
von Rechten im digitalen Umfeld.
Natürlich sollen auch die Ergebnisse der
Konferenz in den Vorschlag der Kommission für eine Revision der Richtlinie
einfließen. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Kommission auch noch eine
weitere Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Entwurfes einsetzt. Dieser Entwurf
soll – so nach aktueller Auskunft der Kommission – bis Ende 2005 vorgelegt
werden. Einzelne Stimmen signalisieren, dass die Revision auch erst Ende 2006
oder Anfang 2007 vorgelegt werden könnte.
Mit Legislativmaßnahmen auf diesem Gebiet ist
im Jahr 2005 nicht zu rechnen.
Ad. III. Elektronische Kommunikation
und die Informationsgesellschaft
Im Bereich des Rates kommt es im Sektor „Elektronische Kommunikation und
die Informationsgesellschaft“ (S. 17 des Programms) u.a. zu folgenden
Schwerpunktsetzungen:
a. „i2010“
– Europäische Informationsgesellschaft 2010“
Die Mitteilung der Kommission wird auch im Rat behandelt werden. i2010 bzw.
eEurope wurden unter Maßnahmen der Kommission beschrieben. Auf eine weitere Darstellung
kann hier daher verzichtet werden.
b.
World Summit on Information Society - WSIS
Vom 16. – 18. November 2005 findet der zweite Gipfel des „UN - World Summit
on Information Society – WSIS“ in Tunis statt. Wie bereits auf dem ersten
Gipfel in Genf (2003) stehen auch in Tunis Strategien zur Verringerung des
Information-Gaps im Mittelpunkt.
EU-Positionierung
An der Vorbereitung bzw. an gemeinsamen Positionen wird in gemeinsamen
Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen Telekommunikation und
Entwicklungszusammenarbeit gearbeitet. Der Diskussionsschwerpunkt liegt zur
Zeit auf den Themen „Finanzierungsmechanismus“ für den bereits in Genf
beschlossenen Aktionsplan und „Internet-Governance“. Da die erste internationale
Vorbereitungssitzung erst vom 17. –25. Februar 2005 stattfindet bzw. von den
tunesischen Organisatoren bisher noch keine inhaltlich relevanten Papiere
vorgelegt wurden, ist der derzeitige Diskussionsstand noch sehr unkonkret.
Österreichische Vorbereitung
Die Erfahrungen der ersten Phase in Genf (2003) haben gezeigt, dass es für
ein kleines Land effektiver ist, sich auf ein Thema zu konzentrieren und dieses
konsequent zu „besetzen“. Da der Themenkomplex „Content“ auch im Rahmen der
Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Audiovisuelles und
Informationsgesellschaft verstärkt thematisiert werden wird, wurde auch der
österreichische Schwerpunkt für Tunis auf den Themenbereich
„Kreativitätswirtschaft - Content“ gelegt.
c. Safer
Internet plus
Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein
mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des
Internet und neuer Online –Technologien KOM(2004) 91 end 2004/0023 (COD)
Das Programm „Safer Internet“ baut auf dem Ziel seines Vorgängers auf, die
sichere Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien zu fördern, und
ergänzt es um den neuen Schwerpunkt, den Endnutzern - insbesondere Eltern,
Erziehern und Kindern - entsprechende Mittel an die Hand zu geben.
Die vier Aktionsbereiche des Programms werden Folgendes umfassen:
- Bekämpfung
illegaler Inhalte: Meldestellen, die Berichte der Bürger über illegale
Inhalte entgegennehmen und sie an die Stellen weiterleiten, die entsprechende
Maßnahmen treffen können. Das Programm wird einzelne Meldestellen
und die Koordinierung des Netzes finanziell unterstützen und auf Stellen
erweitert werden, bei denen sich Kinder melden können, die durch illegale
und schädliche Inhalte verängstigt wurden.
- Bekämpfung
unerwünschter und schädlicher Inhalte: Zuschüsse für Technologien,
die es den Nutzern ermöglichen, den Eingang unerwünschter und
schädlicher Inhalte mengenmäßig zu begrenzen bzw. die Wirksamkeit vorhandener
Filter zu beurteilen. Ferner soll die Bekämpfung von Spam gefördert
werden.
- Förderung
eines sichereren Umfelds: Die EU unterstützt die Selbstregulierung, die Flexibilität bietet und
ein Verständnis der Bedingungen des Mediums in einem
Bereich ermöglicht, in dem Spitzentechnologie, rascher Wandel und grenzüberschreitende
Aktivität zusammenspielen. Die Kommission wird ein Forum
„Sichereres Internet“ (Safer Internet Forum) für den Erfahrungsaustausch
zwischen nationalen Mitregulierungs- und Selbstregulierungsgremien
einrichten.
- Sensibilisierung:
Die Kommission wird den Informationsaustausch über die sicherere
Nutzung des Internet - insbesondere in Verbindung mit personalisierten,
interaktiven und mobilen Anwendungen – unterstützen.
Stand des
Verfahrens
Das Programm Safer Internet plus wurde am 2. Dezember 2004 vom Europäischen
Parlament beschlossen. Am 9. Dezember 2004 wurde am Telekomrat eine politische
Einigung erzielt. Die formale Annahme durch den Rat bzw. die Unterschriften
durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates sind noch
ausständig. Mit der Veröffentlichung im offiziellen Journal wird etwa Ende März
gerechnet. Im Anschluss wird die Kommission das konkrete Arbeitsprogramm und
Vorschläge für die Ausschreibungen ausarbeiten.
Ad. IV. Reform des
Regelwerks/Lissabon-Strategie
Eines der zentralen Themen des Rates im Jahr 2005 stellt die
Weiterentwicklung der Initiative zur Reform des Regelwerks dar. Schwerpunkt
wird in diesem Zusammenhang auch weiterhin die Überprüfung bestehender
Rechtsvorschriften sowie Etablierung einer glaubwürdigen Folgenabschätzung
sein.
Zu diesem Zweck wird die vollständige Umsetzung des Aktionsplans zur
Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds angestrebt. Weiters
wird auf Basis der Vorarbeiten der
irischen und der niederländischen Präsidentschaft die Überprüfung bestehender
Rechtsvorschriften in Hinblick auf Vereinfachungspotential und auf ihre
wirtschaftlichen Auswirkungen intensiviert.
Um dafür zu sorgen, dass die potenziellen Auswirkungen neuer
Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit umfassend und transparent
untersucht werden, planen die beiden Vorsitze des Jahres 2005 darauf hinwirken,
dass das Instrument der Folgenabschätzung in allen Ratsformationen verwendet
wird und eine gemeinsame europäische Methodik zur Messung des durch
EU-Rechtsvorschriften verursachten Verwaltungsaufwands befolgt wird.
Ad. V. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie
greift der Rat auch den Bereich des Datenschutzes auf. Hier werden sich die
Vorsitze mit dem Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern beschäftigen[4].
Ad. VI. Ratifikation des EU-Verfassungsvertrags
Die Ratifikation des Verfassungsvertrags wird
folgende Schritte erfordern:
- Erlassung
eines Ermächtigungs-B-VG (Regierungsvorlage am 18.1.05 vom Ministerrat
angenommen; am 20.1.05 im Parlament eingelangt und am 17.2.05 vom
Verfassungsausschuss des Nationalrates angenommen).
- Genehmigung
der Ratifikation des Verfassungsvertrags: Regierungsvorlage zum
Verfassungsvertrag soll im März von der BReg angenommen und dem Parlament
zugeleitet werden.
- Anpassungen
des B-VG an Bestimmungen des Verfassungsvertrages sind bis zum Inkrafttreten
des Vertrags vorzunehmen.
Ad. VII. Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien
und Rumänien zur Europäischen Union; Ratifikation
Der Beitritt Bulgariens und
Rumäniens zur Europäischen Union soll am 1.1.2007 erfolgen. Die Verhandlungen
zum Beitrittsvertrag (BV) wurden im Dezember 2004 abgeschlossen, der BV-Text im
ASTV am 3. Feb. Beschlossen. Für Anfang März ist der finale Avis der EK vorgesehen, für den 13. April ist das
Zustimmungsvotum des EP vorgesehen. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags
soll am 25. April 2005 beim RAA/AB in Luxemburg erfolgen. Im Anschluss daran
erfolgen die einzelstaatlichen Ratifikationen.
Ad. VIII. Vorschau auf die
Europäischen Räte
Entsprechend den Schlussfolgerungen
des ER Sevilla, sind für das Jahr 2005 vier Europäische Räte geplant. Diese
werden am 22./23. März, 16./17. Juni, 27./28. Oktober und 15./16. Dezember
stattfinden. Die Schwerpunktsetzungen des Europäischen Rates ergeben sich auch
aus den Fortschritten in den einzelnen Ratsformationen. Nachstehend wird daher
eine vorläufige Übersicht über
wichtige Themen der Europäischen Räte im Jahr 2005 gegeben.
Europäischer Rat am 22./23. März
Am 15. Februar wurde die annotierte
Tagesordnung für den Europäischen Rat am 22./23. März vorgelegt (Dok. 6316/05
POLGEN 6). Dieser Europäische Rat wird sich größtenteils der Halbzeitbewertung
der Lissabon-Strategie widmen, in welcher sich die Union im Jahr 2000 das
strategische Ziel gesetzt hat, bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und
dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt“ zu werden. Die
Halbzeitbewertung bietet dabei eine gute Möglichkeit erstens die Ergebnisse der
bisher gesetzten Maßnahmen zu bewerten und zweitens notwendige Korrekturen
durchzuführen, um die im Jahr 2000 gesetzten Ziele zu erreichen. Lt.
Kok-Bericht, der dem Europäischen Rat am 4. November 2004 vorgelegt wurde, ist
die Lissabon-Strategie zum einen „zu sehr ausgeufert“, zum anderen wurde die
Umsetzung durch die mangelnde Kohärenz und Konsistenz zwischen den Politiken
und den Teilnehmern verlangsamt.
In diesem Zusammenhang wird auf europäischer
Ebene die Einführung nationaler „Lissabon-Aktionspläne“ diskutiert, in denen
die Mitgliedstaaten unter Beachtung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten
konkrete Reformmaßnahmen festlegen sollen. Damit soll die Umsetzung der
Strategie verbessert werden. Mit der Erstellung der Nationalen Aktionsplänen
soll auch eine Vereinfachung und Straffung des Berichtswesens einhergehen, die
im Detail jedoch noch verhandelt werden muss.
Der Tripartite Sozialgipfel kurz vor dem
Europäischen Rat am 22. und 23. März 2005 – auf höchster Eben treffen sich der
Kommissionspräsident, der Vorsitzende des Rates gemeinsam mit den zwei
nachfolgenden Präsidentschaften und die Spitzen der europäischen
Sozialpartnerschaft – wird dann auf europäischer Ebene die Anliegen der
Interessensverbände für den Frühjahrsgipfel diskutieren.
Die demografische Entwicklung in Europa wird
als große Herausforderung angesehen. Ein Pakt für die Jugend, der auf einem
Vorschlag Deutschlands, Frankreichs, Schwedens und Spaniens gründet, soll nicht
nur der Überalterung unserer Gesellschaft durch proaktive Initiativen
entgegenwirken, sondern durch gezielte Maßnahmen den speziellen Bedürfnissen
der europäischen Jugend in den Bereichen Beschäftigung und Aus- und
Weiterbildung Rechnung tragen.
Neben der Halbzeitbewertung der
Lissabon-Strategie stehen auch die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
die EU-Nachhaltigkeitsstrategie sowie Außenbeziehungen auf der Tagesordnung des
Europäischen Rates.
Europäischen
Rat am 16./17. Juni 2005
Ein wichtiges
Thema des Europäischen Rates am 16./17. Juni wird die nächste Finanzielle Vorausschau
2007 – 2013 (derzeitige Finanzielle Vorausschau läuft 2000 – 2006) sein. Nach
dem Zeitplan im mehrjährigen Strategieprogramms soll im Juni 2005 politische
Einigung über das Finanzpaket erzielt werden, Die Annahme der Legislativvorschläge soll bis
Ende 2005 erfolgen, sodass im Jahr
2006 die
Programme ausgearbeitet und die Mittel rechtzeitig mit Beginn 2007
abgerufen werden können. Dieser
Zeitplan wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16./17.
Dezember 2004 (Dok. 16238/04) bekräftigt. Die Erfolgsaussichten, im Juni 2005
eine politische Einigung zu erzielen, lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nur schwer abschätzen.
Ende 2004 ist das vom Europäischen Rat 1999 in
Tampere beschlossene Programm zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts, das sog. Tampere-Programm, ausgelaufen. Unter
niederländischer Präsidentschaft wurden beim Europäischen Rat am 5. November
2004 in Fortsetzung des Tampere-Programms die Arbeiten an einem Mehrjahresprogramm
zur Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
2005-2009 (sog. „Den Haag Programm“; Dok. 14292/04) abgeschlossen. Die EK wird
im Mai 2005 einen Aktionsplan zur Umsetzung der im Haager Programm enthaltenen
Maßnahmen vorlegen, der vom Europäischen Rat bei seiner Tagung am 16./17. Juni
2005 angenommen werden soll.
Den Schlussfolgerungen des
Europäischen Rats vom Juni 2004 (Dok. 10679/04)
entsprechend wird der luxemburgische Vorsitz
für den Europäischen Rat im Juni 2005 einen Fortschrittsbericht über die
Strategische Partnerschaft für das Mittelmeer und den Nahen Osten vorlegen.
Darüber hinaus wird der Europäische Rat die
Durchführung des Aktionsplans/Fahrplans zur Terrorismusbekämpfung überprüfen.
Auf der Grundlage eines Sachstandsberichts über die erzielten Fortschritte im
Kampf gegen den Terrorismus sollen Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung
und/oder für weitere Anstrengungen und Initiativen ergehen. Auch wird im Rahmen
der Terrorismusbekämpfung ein Fortschrittsbericht von GS/HV Solana,
insbesondere zur besseren Zusammenarbeit zwischen der Polizei und
Sicherheitsdiensten, erwartet.
Der Europäische Rat am 16./17. Juni wird sich
auch mit der Vorbereitung des im September stattfindenden Major Event der
Vereinten Nationen (ME 05) zur Überprüfung der Fortschritte bei der Erreichung
der Millenium Entwicklungsziele (MDG) und dem Fragenkomplex
Entwicklungsfinanzierung befassen.
Bei den
unter unter britischer Präsidentschaft stattfindenden Europäischen Räte (27./28.
Oktober 2005, 15./16. Dezember 2005) werden nach heutigem Stand unter
anderem Klimawandel, WTO-Verhandlungen und Better Regulation (darüber hinaus
abhängig von den Verhandlungsfortschritten eventuell Finanzielle Vorausschau,
Chemikalienrichtlinie, Dienstleistungsrichtlinie) und Terrorismusbekämpfung
Themen sein. Bis Ende 2005 wird neben der Erörterung der alle
externen Aspekte der Unionspolitik für Freiheit, Sicherheit und Recht
umfassenden Strategie auch die Behandlung der langfristigen Strategie
betreffend Maßnahmen gegen Radikalisierung und Rekrutierung für terroristische
Aktivitäten erwartet. Der ER hat für Ende 2005 auch die Vorlage eines Berichts
über Fortschritte und Erfolge hinsichtlich der Zusammenarbeit mit
Nachbarländern in Asyl- und Einwanderungsfragen sowie eines strategischen Plans
der EK zur legalen Zuwanderung gefordert.
[1] Art. I-26 Abs 1
[2] Eine detaillierte Darstellung
der Inhalte und des Stands des Verfahrens der Legislativvorschläge findet sich
im Abschnitt zum Jahresprogramm des Rates.
[3] Darüber hinausgehende
Initiativen zur Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts, die unter anderem die Übermittlung personenbezogener Daten vorsehen,
unterliegen der Zuständigkeit anderer Ressorts und werden daher hier nicht
näher erörtert.
[4] Die Ausgestaltung der Europäischen Union zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts umfasst auch zahlreiche Initiativen, die unter anderem den Austausch personenbezogener Daten vorsehen. Derartige Maßnahmen in den Bereichen Asyl und Migration, Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung, Bekämpfung des Terrorismus sowie justizielle Zusammenarbeit fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereiche anderer Ressorts und werden daher hier nicht näher ausgeführt.