Gentechnikregister
|
Thema:
|
Seite:
|
|
·
|
Erläuterung
............................................................................................ |
3 |
|
·
|
Samen
der herbizidresistenten Tabaksorte ITB 1000 OX ………………………………. |
5 |
|
·
|
Herbizidresistente Rapshybrid Samen (Brassica napus L. oleifera Metzg. MS1Bn x RF1Bn) .................................... |
6 |
|
·
|
Genetisch
veränderte Sojabohnen (Glycine max. L.) mit erhöhter
Verträglichkeit des herbizids Glyphosat
........................................ |
8 |
|
·
|
Genetisch
veränderte männlich sterile Chicoree-Pflanzen (Cichorium
intybus L.) mit teilweiser Toleranz gegenüber dem
Herbizid Glufosinatammonium
.......................................................... |
10 |
|
·
|
Genetisch
veränderter Mais (Zea mays L.) mit der kombinierten Veränderung
der Insektizidwirkung des BT-Endotoxin-Gens und erhöhter
Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium …………………. |
12 |
|
·
|
Genetisch
veränderter Raps |
14 |
|
·
|
Genetisch
veränderter Raps (Brassica napus L. oleifera Metzg. MS1, RF2)
…………………………………………………. |
16 |
|
·
|
T 102-Test (Streptococcus thermophilus) ……………………………………………………….. |
18 |
|
·
|
Genetisch
veränderte Nelken mit modifizierter Blütenfarbe (Dianthus
caryophyllus L.)
...................................................................... |
20 |
|
·
|
Genetisch
veränderter Mais (Zea mays L., Linie MON 810)
................................................................. |
22 |
|
·
|
Genetisch
veränderter Mais (Zea
mays L. T25)
................................................................................. |
24 |
|
·
|
Genetisch
veränderter Mais (Zea
mays L., Linie Bt-11)
...................................................................... |
26 |
|
·
|
Genetisch
veränderter Sommerraps (Brassica
napus L. ssp.oleifera)
............................................................… |
28 |
|
·
|
Genetisch
veränderte Nelken mit verlängerter Haltbarkeit als
Schnittblume (Dianthus caryophyllus)
................................................. |
30 |
·
|
Genetisch
veränderte Nelken mit modifizierter Blütenfarbe (Dianthus
caryophyllus L.)
...................................................................... |
32 |
·
|
Genetisch
veränderter Mais mit Glyphosat Toleranz |
34 |
·
|
Süßmais
aus der genetisch veränderten Maissorte Bt11 .............................. |
38 |
Das vorliegende Register
stellt für die Mehrzahl der Produkte nur auf den Zeitpunkt der Genehmigung
durch die Europäische Kommission ab. Produkte, für welche die nationale
Zulassung noch nicht erteilt wurde, sind mit einer entsprechenden Fußnote versehen
(betrifft Zulassungen nach Richtlinie 90/220/EWG). Beschränkungen auf Grund
sonstiger produktspezifischer Rechtsvorschriften (z.B. für Saatgut) bleiben
davon unberührt.
Im Register sind die
beiden Entscheidungen der Kommission
- 93/572/EWG vom 19.
Oktober 1993, betreffend das Inverkehrbringen gemäß Artikel 13 der Richtlinie
90/220/EWG eines Produktes, welches genetisch veränderte Organismen enthält
(RABORAL VACCINE) und
- 94/505/EG vom 18. Juli
1994, ersetzend die Entscheidung vom 18. Dezember 1992 betreffend das
Inverkehrbringen gemäß Artikel 13 der Richtlinie 90/220/EWG eines Produktes,
welches genetisch veränderte Organismen enthält (Vaccine Nobi-Porvac Aujesky)
nicht berücksichtigt, da
das Inverkehrbringen dieser Produkte nicht mehr dem Geltungsbereich der Richtlinie
90/220/EWG bzw. nunmehr der Richtlinie 2001/18/EG, sondern ausschließlich den
einschlägigen Arzneimittelrichtlinien der EU unterliegt.
Die Richtlinie 90/220/EWG
wurde zwischenzeitlich durch die Richtlinie 2001/18/EG ersetzt.
Auf Grund letzterer
Richtlinie wurde bislang ein Produkt zugelassen (Mais NK603). Im Jahr 2004
wurde erstmals ein gentechnisch verändertes Lebensmittel zum EU-weiten
Inverkehrbringen zugelassen (Bt11 - Süßmais), ebenso auch Mais NK603 als Lebensmittel[1].
Dies erforderte eine Neugliederung des vorliegenden Gentechnikregisters in
„Teil I“ (umfasst Produktzulassungen nach der Freisetzungsrichtlinie) und „Teil
II“ (umfasst die Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel).
1)Registernummer: I-0001
2)Genehmigungszeitpunkt des
Inverkehrbringens: 8.6.1994
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Samen der
herbizidresistenten Tabaksorte ITB 1000 OX (C/F/93-08-02);
sterile männliche Hybride, die gegenüber dem Herbizid Bromoxynil resistent sind
und das Nitrilasegen aus Klebsiella ozaenae, den Promotor RuBis-COSSU aus
Helianthus annuus und den Nopalinsynthasegenterminator von Agrobacterium
tumefaciens pTiA6 enthalten.
4)Namen und Anschrift des Herstellers des
Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat
eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Société
Nationale d' Exploitation Industrielle des Tabacs et Allumettes (Seita),
Domaine de la Tour, F-24100 Bergerac
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Toleranz
gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Bromoxynil
6)Genaue Einsatzbedingungen,
gegebenenfalls einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen
Bereichs der EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Tabakwaren;
keine Einschränkungen, ausgenommen jene, die sich aus den
landwirtschaftlichen Bedingungen dieser Züchtung ableiten.
7)Angaben über die im Falle
einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Maßnahmen
wie bei konventionellem Tabak
8)Spezifische Anleitungen
oder Empfehlungen betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
Einschränkung für Gebrauch noch Handhabung, spezielle Kennzeichnung ist für die
Saatgutsäcke vorgesehen.
1)Registernummer: I-0002
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 6.2.1996
3)Bezeichnung des
Erzeugnisses und der darin enthaltenen GVO:
Herbizidresistente Rapshybrid-Samen (Brassica napus L. oleifera Metzg. MS1Bn x RF1Bn),
(C/UK/94/M1/1);
Das Produkt besteht aus
lebenden Samen von Hybridraps (Brassica napus L. oleifera Metzg.) und wird
gewonnen aus:
a) der Nachkommenschaft
der männlich-sterilen Raps-Linie MS1Bn(B91-4) Kulturform Drakkar, die das
Ribonuclease codierende Barnase-Gen aus Bacillus amyloliquefaciens, das Phosphinothricinacetyltransferase
codierende bar-Gen aus Streptomyces hygroscopicus, das Neomycinphosphotransferase
II codierende neo-Gen aus Escherichia coli, den Promotor PSsuAra aus
Arabidopsis thaliana, den Promotor Pnos aus Agrobacterium tumefaciens und den
Promotor PTA 29 aus Nicotiana tabacum enthält
und
b) der Nachkommenschaft
der "fertility restauration" - Raps-Line RF1BN(B93-101) der Kulturform
Drakkar, die das Ribonucleaseinhibitor codierende Barstar-Gen aus Bacillus
amyloliquefaciens, das Phosphinothricinacetyltransferase codierende bar-Gen aus
Streptomyces hygroscopicus, das Neomycinphosphotransferase II codierende
neo-Gen aus Escherichia coli, den Promotor PSsuAra aus Arabidopsis thaliana,
den Promotor Pnos aus Agrobacterium tumefaciens, den Promotor PTA29 aus
Nicotiana tabacum enthält.
4)Namen und Anschrift des
Herstellers des Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus
einem Staat eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Plant Genetic Systems N.V., Jozef Plateaustraat 22, B-9000 Gent
5)Angaben über die durch die
gentechnische Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Männliche Sterilität und
Toleranz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Phosphinothricin ("BASTA")
6)Genaue Einsatzbedingungen,
gegebenenfalls einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen
Bereichs der EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Die Erlaubnis gilt für
Saatgut aller Hybriden zwischen genetisch nicht verändertem Raps und unter
Punkt 3 beschriebenem, genetisch verändertem Raps. Die Erlaubnis gilt nicht für
Saatgut von Hybriden aus einer Kombination anderer genetisch veränderter
Pflanzen als die unter Punkt 3 angegebenen.
Die Erlaubnis umfaßt nur
die angemeldete Verwendung zum Anbau zur Gewinnung von Saatgut; sie erstreckt
sich, unbeschadet einer zukünftigen Beurteilung des Produktes zu solch einem
Gebrauch, nicht auf den Gebrauch zu Lebensmittel- und Tierfuttermittelzwecken.
Keine geographischen Einschränkungen im Verkauf des Saatguts.
7)Angaben über die im Falle
einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Keine
besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Vorschriften zur Handhabung und Lagerung.
Etikettierung:
Zusätzlich zu anderen Kennzeichnungen muß auf dem Etikett jeder einzelnen
Samenpackung angegeben sein, daß der Hybridraps die Phosphinothricin-Herbizide
toleriert und zur Gewinnung von Saatgut verwendet werden darf, nicht jedoch zu
Lebensmittel- und Tierfuttermittelzwecken.
1)Registernummer: I-0003
2)Genehmigungszeitpunkt des
Inverkehrbringens: 3.4.1996
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch
veränderte Sojabohnen (Glycine max. L.) mit erhöhter Verträglichkeit des
Herbizids Glyphosat (C/UK/94/M3/1).
Das Produkt besteht aus Sojabohnen, die von einer Sojabohnenart (Glycine max L.
cv A 5403) Linie (40-3-2) abstammen, in welche die folgenden Sequenzen
eingefügt wurden:
eine Einzelkopie des Gencodes für Glyphosat-Verträglichkeit CP4 5
Enolpyruvylshikimat-3-Phosphat-Synthase (CP4 EPSPS) aus dem Agrobacterium
sp-Stamm CP4 und der Gencode des Chloroplast-Transitpeptids (CTP) aus der
Petunia hybrida mit dem Promotor P-35S aus dem Blumenkohl-Mosaikvirus und dem
nopalinen-Synthasegen-Terminator aus dem Agrobacterium tumefaciens.
Die Zustimmung umfaßt alle aus Kreuzungen des Produkts mit allen herkömmlich
gezüchteten Sojabohnenarten gewonnene Nachkommenschaft.
4)Namen und Anschrift des Herstellers des
Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat
eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Monsanto
Europe 270-272 Avenue de Tervuren, B-1150 Brüssel
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Toleranz
gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat ("ROUND UP")
6)Genaue Einsatzbedingungen,
gegebenenfalls einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen
Bereichs der EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Die
Zustimmung umfaßt folgenden Nutzungsbereich des Produkts: Handhabung in der
Umwelt während der Einfuhr, vor und während der Lagerung und vor und während
der Verarbeitung zu nichtvermehrungsfähigen Produkten.
Die Sojabohne wird außerhalb der EU produziert und innerhalb der EU ohne
Einschränkung verkauft.
7)Angaben über die im Falle
einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Keine
besonderen Maßnahmen erforderlich.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
spezifischen Maßnahmen erforderlich.
Keine verpflichtende Kennzeichnung vorgesehen.
Freiwillige Kennzeichnung wurde von der Herstellerfirma zugesagt.
1)Registernummer: I-0004
2)Genehmigungszeitpunkt des
Inverkehrbringens: 20.5.1996
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch
veränderte männlich sterile Chicoree-Pflanzen (Cichorium intypus L.) mit
teilweiser Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium
("BASTA"), (C/NL/94/25).
Das Produkt besteht aus Samen und Pflanzen von Chicoree-(Cichorium intybus L.
subspecies radicchio rosso) - Linien (RM3-3, RM3-4 und RM3-6), die unter
Verwendung von in seiner Schadwirkung neutralisiertem Ti-Plasmid aus
Agrobacterium tumefaciens modifiziert wurden und innerhalb der T-DNA-Grenzen
folgendes enthalten:
- das Barnase-Gen aus Bacillus amyloliquefaciens (eine Ribonuklease) mit dem
Promotor PTA29 aus Nicotiana tabacum und dem Terminator des Nopalinsythasegens
aus Agrobacterium tumefaciens;
- das Bar-Gen aus Streptomyces hygroscopicus (eine
Phosphinothricin-acetyltransferase) mit dem Promotor PSsuAra aus Arabidopsis
thaliana und dem TL-DNA-Gen-7-Terminator aus Agrobacterium tumefaciens;
- das Neo-Gen aus Escherichia coli (eine Neomycin-Phosphotransferase II) mit
dem Promotor Nopalinsynthase aus Agrobacterium tumefaciens, und dem
Octopinsynthaseterminator aus Agrobacterium tumefaciens.
Die vorliegende Genehmigung umfaßt alle Produkte, die aus Kreuzungen dieses
Produkts mit allen herkömmlich gezüchteten Chicoreearten entstehen.
4)Namen und Anschrift des
Herstellers des Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus
einem Staat eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Bejo-Zaden
B.V., P.O. Box 50, Trambaan 1, NL-1749 ZH, Warmenhuizen
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Männliche
Sterilität und Toleranz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Phosphinothricin.
6)Genaue Einsatzbedingungen,
gegebenenfalls einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen
Bereichs der EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Diese
Genehmigung erstreckt sich nur auf die Verwendung des Produkts zu
Züchtungszwecken.
Keine Einschränkung des geographischen Bereichs.
7)Angaben über die im Falle
einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Keine
besonderen Maßnahmen erforderlich.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Angaben hinsichtlich Lagerung und Handhabung.
Etikettierung:
Unbeschadet der in anderen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft nie-
dergelegten Kennzeichnungsanforderungen ist auf dem Kennzeichnungsschild jeder
Saatgutverpackung anzugeben, daß das Produkt:
- nur zu Züchtungszwecken zu verwenden ist und
- das Herbizid Glufosinatammonium tolerieren kann.
1)Registernummer: I-0005
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 23.1.1997
In Österreich Importverbot gemäß Art. 16 der Richtlinie 90/220/EWG,
BGBl. Nr. 45/1997, in Kraft seit 14.2.1997.
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch
veränderter Mais (Zea mays L.) mit der kombinierten Veränderung der
Insektizidwirkung des BT-Endotoxin-Gens und erhöhter Toleranz gegenüber dem
Herbizid Glufosinatammonium, (C/F/94/11-03).
Das Erzeugnis besteht aus Inzuchtlinien und Hybriden von einer Mais (Zea mays
L.)-linie (CG 00526-176), die unter Verwendung von Plasmiden verändert wurde
und folgendes enthalten:
i) eine Kopie des bar-Gens aus Streptomyces hygroscopicus (das für eine
Phosphinothricinacetyltransferase codiert), reguliert durch einen 35S-Promotor,
und dem 35S-Terminator aus dem Blumenkohlmosaikvirus (CaMV).
ii) zwei Kopien eines synthetischen verkürzten Gens, das für ein
insektenabwehrendes Protein codiert, das den aktiven Teil des CrylA(b)-delta
Endotoxins, aus dem Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki-Stamm HD1-9
darstellt, und das Intron # 9 aus dem Phophoenolpyruvatcarboxylase-Gen aus Mais
enthält.
Die erste Kopie wird durch einen Promotor aus dem
Phosphoenolpyruvatcarboxylase-Gen aus Mais und dem CaMV35S-Terminator
gesteuert, die zweite Kopie durch einen Promotor aus dem calciumabhängigen
Proteinkinase-Gen und den CaMV35S-Terminator.
iii) das prokaryoten Gen bla (das für eine beta-Lactamase, die
Ampicillinresistenz hervorruft, codiert), mit dem prokaryotischen Promotor.
Die vorliegende Genehmigung umfaßt alle Produkte, die aus Kreuzungen dieses
Produktes mit allen herkömmlich gezüchteten Maissorten entstehen.
4)Namen und Anschrift des
Herstellers des Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus
einem Staat eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
NOVARTIS
Seeds Inc., vormals Ciba-Geigy S.A., 2-4 Rue Lionel Terray, BP 308. F-92505
Rueil-Malmaison
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Resistenz
gegen den Maiszünsler (European cornborer) und Toleranz gegen Herbizide mit dem
Wirkstoff Phosphinothricin;
6)Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls
einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der
EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Dieses
Erzeugnis wurde zur uneingeschränkten Verwendung einschließlich der als Lebens-
und Futtermittel angemeldet.
7)Angaben über die im Falle einer unbeabsichtigten
Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden Maßnahmen:
Keine
besonderen Maßnahmen vorgesehen.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Maßnahmen für Lagerung und Handhabung vorgesehen.
Etikettierung:
Unbeschadet der in anderen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft niedergelegten
Kennzeichnungsanforderungen ist auf dem Kennzeichnungsschild jeder
Saatgutverpackung anzugeben, daß das Erzeugnis:
- sich selbst gegen Maiszünsler schützt und
- gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium erhöhte
Toleranz aufweist.
1)Registernummer: I-0006
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 6.6.1997[2]
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch veränderter Raps (Brassica napus L. oleifera Metzg. MS1,
RF1),
(C/F/95/05/01/A);
Saaten von Hybridraps (Brassica napus L. oleifera Metzg.), gewonnen durch
Kreuzungen aus:
a)
den
Abkömmlingen der männlich sterilen Raps-Linie MS1 (B91-4), Kulturform Drakkar,
die das Ribonuclease codierende barnase-Gen aus Bacillus amyloliquefaciens, das
Phosphinothricinacetyltransferase codierende bar-Gen aus Streptomyces
hygroscopicus, das Neomycinphosphotransferase II codierende neo-Gen aus
Escherichia coli, den Promotor PSsuAra aus Arabidopsis thaliana, den Promotor
PNos aus Agrobacterium tumefaciens und den Promotor PTA29 aus Nicotiana tabacum
enthalten, und
b)
den
Abkömmlingen der "fertility restauration"-Raps-Linie RF1(B93-101),
Kulturform Drakkar, die das Ribonucleaseinhibitor codierende barstar-Gen aus
Bacillus amyloliquefaciens, das Phophinothricinacetyltransferase codierende
bar-Gen aus Streptomyces hygroscopicus, das Neomycinphosphotransferase II
codierende neo-Gen aus Escherichia coli, den Promotor PSsuAra aus Arabidopsis
thaliana, den Promotor PNos aus Agrobacterium tumefaciens und den Promotor
PTA29 aus Nicotiana tabacum enthalten.
Die Genehmigung erstreckt sich auf alle durch Kreuzungen des
Erzeugnisses mit herkömmlich gezüchtetem Raps gewonnenen Abkömmlinge.
4)Namen und Anschrift des Herstellers des
Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat
eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Plant Genetic Systems N.V., Jozef Plateaustraat 22, B-9000 Gent
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Männliche Sterilität und Toleranz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff
Phosphinothricin.
6)Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls
einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der
EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Die Genehmigung erstreckt sich auf das Inverkehrbringen des Erzeugnisses zu den
vorgesehenen Verwendungen, d.h. Anbau und Handhabung in der Umwelt vor und
während der Verarbeitung zu nichtlebensfähigen Fraktionen, keine
Einschränkungen der geographischen Verbreitung.
7)Angaben über die im Falle einer unbeabsichtigten
Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden Maßnahmen:
Keine
besonderen Maßnahmen vorgesehen.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Maßnahmen für Lagerung und Handhabung vorgesehen.
Etikettierung:
Unbeschadet anderer in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft geforderter Kennzeichnungsvorschriften
ist auf jeder Verpackung der zur Aussaat be-stimmten Saaten anzugeben, daß
diese eine erhöhte Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium
aufweisen.
1)
Registernummer: I-0007
2)
Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 6.6.1997[3]
3) Bezeichnung des
Erzeugnisses und der darin enthaltenen GVO:
Genetisch
veränderter Raps (Brassica napus L. oleifera Metzg. MS1, RF2),
(C/F/95/05/01/B); Saaten von Hybridraps (Brassica napus L. oleifera Metzg.),
gewonnen durch Kreuzung aus:
a) den Abkömmlingen der männlich sterilen Raps-Linie MS1 (B91-4), Kulturform
Drakkar, die das Ribonuclease codierende barnase-Gen aus Bacillus
amyloliquefaciens, das Phosphinothricinacetyltransferase codierende bar-Gen aus
Streptomyces hygroscopicus, das Neomycinphosphotransferase II codierende
neo-Gen aus Escherichia coli, den Promotor PSsuAra aus Arabiodopsis thaliana,
den Promotor PNos aus Agrobacterium tumefaciens und den Promotor PTA29 aus
Nicotiana tabacum enthalten, und
b) den Abkömmlingen der "fertility restauration"-Raps-Linie RF2
(B94-2), Kulturform Drakkar, die das Ribonucleaseinhibitor codierende
barstar-Gen aus Bacillus amyloliquefaciens, das Phosphinothricinacetyltransferase
codierende bar-Gen aus Streptomyces hygroscopicus, das Neomycinphosphotransferase
II codierende neo-Gen aus Escherichia coli, den Promotor PSsuAra aus Arabidopsis
thaliana, den Promotor PNos aus Agrobacterium tumefaciens und den Promotor
PTA29 aus Nicotiana tabacum enthalten.
Die Genehmigung erstreckt sich auf alle durch Kreuzungen des Erzeugnisses mit
herkömmlich gezüchtetem Raps gewonnen Abkömmlinge.
4)
Namen und Anschrift des Herstellers des Erzeugnisses oder
des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat eingeführt wird, der nicht
Mitglied des EWR ist:
Plant
Genetic Systems N.V., Jozef Plateaustraat 22, B-9000 Gent
5) Angaben über die durch die
gentechnische Veränderung erwirkten
besonderen
Eigenschaften des Erzeugnisses:
Männliche Sterilität und Toleranz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff
Phosphinothricin
6)
Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls einschließlich
der Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der EWR-Staaten, für
den sich das Erzeugnis eignet:
Die
Genehmigung erstreckt sich auf das Inverkehrbringen des Erzeugnisses zu den
vorgesehenen Verwendungen, d.h. Anbau und Handhabung in der Umwelt vor und
während der Verarbeitung zu nichtlebensfähigen Fraktionen.
Keine Einschränkungen der geographischen Verbreitung.
7) Angaben über die im Falle
einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Keine
besonderen Maßnahmen vorgesehen.
8)
Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen betreffend
Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Maßnahmen für Lagerung und Handhabung vorgesehen.
Etikettierung:
Unbeschadet anderer in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft geforderter
Kennzeichnungsvorschriften ist auf jeder Verpackung der zur Aussaat be-stimmten
Saaten anzugeben, daß diese eine erhöhte Toleranz gegenüber dem Herbizid
Glufosinatammonium aufweisen.
1)Registernummer: I-0008
2)Genehmigungszeitpunkt des
Inverkehrbringens: 14.7.1997
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
T
102-Test (Streptococcus thermophilus T102); Ampullen mit einer
gefriergetrockneten Zubereitung von Streptococcus thermophilus T102,
(C/Fi/96/1NA). Der Mikroorganismus wurde mit dem Plasmid pMJ763 transformiert,
das folgendes enthält: synthetische luxA-, luxB-Gene aus Xenorhabdus
luminescens, dem Chloramphenicol-Acetyl-Transferase-Gen aus dem Plasmid pVS2
(Regelung durch einen P45-Lactococcal-Promotor und einen transkriptionellen
Terminator aus Escherichia coli rrnB).
4)Namen und Anschrift des
Herstellers des Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus
einem Staat eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Valio Ltd., P.O.Box 390, FIN-00101 Helsinki
5)Angaben über die durch die
gentechnische Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
"Streptococcus
thermophilus"; Testkit zur Verwendung in Molkereien, zur Feststellung von
Antibiotika-Rückständen in Milch
6)Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls
einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der
EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Testkit
zur Detektion von Antibiotika in Milch; der gentechnisch veränderte
Mikroorganismus kommt in verschlossenen Testampullen in Laboratorien der
Milchwirtschaft und in Milchsammelfahrzeugen zur Anwendung - keine
Einschränkung innerhalb der EU.
7)Angaben über die im Falle
einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Im Falle eines Unfalls oder Mißbrauchs können die GMO leicht detektiert und in
der Folge auf einfache Weise dekontaminiert werden (chemisch oder thermisch).
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Lagerung
erfolgt bei Kühlschranktemperatur.
Etikettierung:
Die Etikettierung enthält den Hinweis bezüglich des Vorhandenseins von
gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVMO), des Bestimmungszwecks des
Testkits und der Inaktivierungsmöglichkeiten der GVMO im Falle eines Unfalls
oder Mißbrauchs.
1)Registernummer: I-0009
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 1.12.1997
Genehmigung durch die zuständige Behörde der
Niederlande.
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch veränderte
Nelken mit modifizierter Blütenfarbe (Dianthus caryophyllus L.), (C/NL/96/14);
Nelke mit
Dihydroflavonol-Reduktase, einem Schlüsselenzym für den
Anthocyanbiosyntheseweg,
aus der Petunie unter dem P-Mac-1 Promotor, TD 83’ Terminator der Petunie sowie
der Flavonoid - 3’5’-Hydroxylase (aus dem Veilchen), dient der Produktion von
Delphinidin abgeleiteten Pigmenten unter dem P-CHS-A-Promotor sowie der
Acetolactatsynthase (Chlorsulphuron-Resistenzgen mit Terminator) aus Tabak
unter dem P-35S Promotor.
4)Namen und Anschrift des Herstellers des
Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat
eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Schnittblume mit Farbveränderung, Resistenz gegen Sulphonylurea-Herbizide als Marker (aber nur Anbau im Glashaus).
6)Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls
einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der
EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Prinzipiell ist das Produkt für weltweiten Gebrauch vorgesehen. Wichtige Produktionsgebiete sind: die Niederlande, Südeuropa, Afrika, Japan und Lateinamerika. Die Nelken werden hauptsächlich im Glashaus gezogen.
7)Angaben über die im Falle einer unbeabsichtigten
Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden Maßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen
erforderlich.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Maßnahmen für Lagerung und Handhabung vorgesehen.
Etikettierung:
Die abgepackten Pflanzen werden als gentechnisch veränderte Pflanzen gekennzeichnet.
1)Registernummer: I-0010
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 22.4.1998
In Österreich Importverbot gemäß Art. 16 der Richtlinie 90/220/EWG,
BGBl. II Nr. 175/1999, in Kraft seit 11.6.1999.
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch
veränderter Mais (Zea mays L., Linie MON 810), (C/F/95/12-02);
Inzuchtlinien und Hybriden der Maislinie MON 810 mit dem Gen cryIA (b) des
Bacillus thuringiensis, Unterart kurstaki, kontrolliert durch einen
35S-Promotor aus dem Blumenkohlmosaikvirus und einem Intron der Genkodierung
für das Hitzeschockprotein 70 aus Mais.
Diese Genehmigung erstreckt sich auf alle durch Kreuzungen zwischen dem
Erzeugnis und herkömmlich gezüchtetem Mais gewonnenen Abkömmlinge.
4)Namen und Anschrift des Herstellers des
Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat
eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Monsanto
Europe, 270-272 Avenue de Tervuren, B-1150 Brüssel
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Resistenz
gegen den Maiszünsler (European corn borer)
6)Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls
einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der
EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Produktion
von insektengeschütztem Mais in der EU, Import und Verarbeitung des Getreides sowie
daraus hergestellter Produkte zur Verwendung als Nahrungs- und Futtermittel
sowie als industrielles Produkt. Keine geographischen Einschränkungen.
Die Anwendung ergibt sich aus der geographischen Verbreitung der Schadinsekten
(tritt bevorzugt in Frankreich, Norditalien, Spanien und Süddeutschland auf).
7)Angaben über die im Falle einer unbeabsichtigten
Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden Maßnahmen:
Der Antragsteller
hat eine Strategie entwickelt, um die Gefahr der Entstehung von Insektenresistenzen
zu minimieren, und angeboten, die Kommission und/oder die zuständigen Behörden
der Mitgliedstaaten über die Ergebnisse einschlägiger Überwachungsmaßnahmen zu
unterrichten.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Maßnahmen für Lagerung und Handhabung vorgesehen.
Etikettierung:
- Auf allen Saatgutsäcken wird angegeben, daß in diesen Saatgut von Mais
enthalten ist, das genetisch verändert wurde, um den Mais durch Expression
eines Toxins aus dem Bacillus thuringiensis insektenresistent zu machen.
- Den Käufern dieses Saatguts wird ein technischer Leitfaden zur Verfügung
gestellt, der umfassende Informationen über Entwicklung, Eigenschaften und
Verwendung des Saatguts enthält, einschließlich Angaben über den Einsatz der
Biotechnologie bei der Entwicklung der Sorte und Hinweisen auf die
Notwendigkeit bestimmter Praktiken beim Umgang mit insektenresistentem Saatgut.
- Die europäischen Maishändler werden über die Genehmigung der Maislinie MON
810 unterrichtet und erhalten umfassende Produktinformationen.
- In Ländern, in denen die Herstellung der Maislinie MON 810 genehmigt wurde,
werden die internationalen Maishändler darüber informiert, daß die Herstellung
dieses Maises genehmigt wurde, daß bei seiner Entwicklung Methoden der
Biotechnologie verwendet wurden und daß Lieferungen genetisch veränderten Mais
enthalten können.
-
Die internationalen Händler und zuständigen Behörden maisexportierender Länder
werden darüber unterrichtet, daß Begleitpapiere internationaler Lieferungen die
Bestimmungen der Richtlinie 90/220/EWG erfüllen müssen.
- Es wird empfohlen, in die Begleitpapiere internationaler Lieferungen den
Hinweis „Kann genetisch veränderten Mais enthalten“ aufzunehmen.
1)Registernummer: I-0011
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 22.4.1998
In Österreich Importverbot gemäß Art. 16 der Richtlinie 90/220/EWG,
BGBl. II Nr. 120/2000, in Kraft seit 29.4.2000.
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch
veränderter Mais (Zea mays L. T25), (C/F/95/12/07);
Samen und Körner von genetisch verändertem Mais (Zea mays L.) mit erhöhter
Toleranz gegenüber Glufosinatammonium, der aus der Maislinie HE/89,
Transformationsereignis T25, gewonnen und mit Hilfe des Plasmids pUC/Ac
umgewandelt wurde und folgende Bestandteile enthält:
a) ein synthetisches pat-Gen, das für Phosphinothricinacetyltransferase kodiert
(Regelung durch einen 35S-Promotor und Terminatorsequenzen aus dem
Blumenkohlmosaikvirus);
b) ein verkürztes Betalactamasegen, dem etwa 25% des Gens vom 5’-Ende fehlen
und das in seiner vollständigen Form für die Resistenz gegenüber dem
Beta-Lactamase-Antibiotikum und den Col-E1-Ursprung der pUC-Replikation
kodiert.
4)Namen und Anschrift des Herstellers des
Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat
eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
AgrEvo
France, Les Algorithmes, Immeuble Thales, BP 62, Saint Aubin,
F-91197 Gif sur Yvette
5)
Angaben über die durch die gentechnische Veränderung erwirkten
besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Toleranz
gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat
6)
Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls einschließlich der
Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der EWR-Staaten, für den
sich das Erzeugnis eignet:
Verwendung
in der Landwirtschaft, als Nahrungs- und Futtermittel sowie für industrielle
Produkte. Die Genehmigung erstreckt sich auf alle Abkömmlinge aus
Kreuzungen des Erzeugnisses mit nach herkömmlichen Verfahren gezüchteten
Maissorten.
Keine geographischen Einschränkungen.
7)
Angaben über die im Falle einer unbeabsichtigten Verbreitung oder
eines Mißbrauchs zu ergreifenden Maßnahmen:
Keine
speziellen Maßnahmen erforderlich.
8) Spezifische Anleitungen
oder Empfehlungen betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
spezifischen Angaben für Lagerung und Handhabung.
Etikettierung:
- Auf den an die Landwirte verkauften Saatgutsäcken wird angegeben, daß das
Erzeugnis gentechnisch verändert wurde, um die Toleranz gegenüber dem Herbizid
Glufosinatammonium zu erhöhen.
- Auf dem Etikett der an die Landwirte verkauften Saatgutsäcke oder in den
Begleitunterlagen wird angegeben, daß aufgrund der gentechnischen Veränderungen
für die geernteten Erzeugnisse spezifische Etikettierungsanforderungen gelten
können.
- Informationen über die genetisch veränderten Erzeugnisse, die von der Hoechst
Schering AgrEvo GmbH oder in deren Lizenz außerhalb der Gemeinschaft produziert
werden und unter die hier behandelte Anmeldung fallen, werden an die
Unternehmen weitergeleitet, die bekanntermaßen die betreffenden Erzeugnisse zur
Verarbeitung in die Gemeinschaft einführen.
1)Registernummer: I-0012
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 22.4.1998
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch
veränderter Mais (Zea mays L., Linie Bt-11), (C/GB/96/M4/1);
Körner der genetisch veränderten Maislinie Bt-11 mit:
a) dem synthetischen Gen cryIA (b) des Bacillus thuringiensis, Unterart
kurstaki, Stamm HD1, kontrolliert durch einen 35S-Promotor aus dem
Blumenkohlmosaikvirus, einem IVS-6-Intron des Maisalkoholdehydrogenasegens und
der Nopalinsynthase-Terminatorsequenz von Agrobacterium tumefaciens, sowie
b) einem aus Streptomyces viridochromogenes gewonnenen synthetischen pat-Gen,
kontrolliert durch einen 35S-Promotor aus dem Blumenkohlmosaikvirus, einem
IVS-2-Intron des Maisalkoholdehydogenasegens und der
Nopalinsynthase-Terminatorsequenz von Agrobacterium tumefaciens.
4)Namen und Anschrift des
Herstellers des Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus
einem Staat eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
NOVARTIS
Seeds Inc. vormals Northrup King Co., 7500 Olson Memorial Highway, Golden
Valley, MN 55427, USA
5)
Angaben über die durch die gentechnische Veränderung erwirkten
besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Resistenz
gegen Insekten der Gruppe „Lepidoptera“ und Toleranz gegenüber Herbiziden mit
dem Wirkstoff Glufosinat
6)Genaue Einsatzbedingungen,
gegebenenfalls einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen
Bereichs der EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Das
Inverkehrbringen wurde beantragt, um das Erzeugnis bei Einfuhr und Lagerung
gemäß seinem Verwendungszweck als Tierfutter und zur Herstellung industrieller
Erzeugnisse oder Lebensmittel in der Umwelt zu verwenden; eine Verwendung als
Saatgut ist nicht vorgesehen.
Die Genehmigung erstreckt sich auf in die Europäische Gemeinschaft eingeführte
Körner von Abkömmlingen aus Kreuzungen zwischen der Maislinie Bt-11 und nach
herkömmlichen Verfahren gewonnenen Maissorten.
Die Genehmigung gilt für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses, das wie andere
Maiskörner verwendet, aber nicht angebaut werden darf.
7)Angaben über die im Falle
einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Keine
besonderen Maßnahmen erforderlich.
8)Spezifische Anleitungen
oder Empfehlungen betreffend Lagerung und Handhabung:
Das
Erzeugnis wird in der Gemeinschaft in einer Mischung in Verkehr gebracht, die
auch Maiskörner enthält, die nicht genetisch verändert wurden.
Etikettierung:
- Exporteuren in Ländern, in denen das Erzeugnis angebaut wird, Importeuren,
die das Erzeugnis in die Gemeinschaft einführen, sowie der
Nahrungsmittelindustrie und der lebensmittelverarbeitenden Industrie in der
Gemeinschaft werden Produktinformationen zur Verfügung gestellt, denen
entnommen werden kann, daß das Erzeugnis in Chargenlieferungen von Mais
enthalten sein kann.
- Die Produktinformationen enthalten unter anderem die Angabe, daß das
Erzeugnis unter Einsatz der Gentechnik hergestellt wurde, sowie Hinweise auf
mögliche Verwendungszwecke.
- In den Produktinformationen wird ferner darauf hingewiesen, daß in der
Gemeinschaft für Erzeugnisse, die aus Mais der Linie Bt-11 gewonnen werden,
spezifische Etikettierungsanforderungen gelten können.
1)Registernummer: I-0013
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 22.4.1998
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch veränderter
Sommerraps (Brassica napus L. ssp. oleifera),
(C/UK/95/M5/1);
Körner von Sommerraps (Brassica napus L. ssp. oleifera) aus herkömmlichen Kreuzungen zwischen genetisch nicht verändertem Raps und einer Linie aus der Transformation Topas 19/2, die unter Verwendung des Plasmids pOCA/Ac gewonnen wurde, mit folgenden Bestandteilen:
a)
ein
synthetisches pat-Gen, das für Phosphinothricinacetyltransferase unter der
Kontrolle eines 35S-Promotors und von Terminatorsequenzen des
Blumenkohlmosaikvirus kodiert, sowie
b)
ein
nptII-Gen, das für Neomycinphosphotransferase II unter der Kontrolle des
Nopalinsynthase-Promotors und einer Octopinsynthase-Terminator-sequenz kodiert.
4)Namen und Anschrift des Herstellers des
Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat
eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
AgrEvo UK, Crop Protection Ltd,
Chesterford Park, Saffron Walden, Essex CB 10 1XL
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
6)Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls
einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der
EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Die Genehmigung erstreckt sich auf das Inverkehrbringen des
Erzeugnisses zur Handhabung in der Umwelt bei der Einfuhr und vor und während
der Lagerung und Verarbeitung.
Keine geographischen Einschränkungen außer den natürlich gegebenen.
7)Angaben über die im Falle einer unbeabsichtigten
Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden Maßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
8)Spezifische Anleitungen oder
Empfehlungen betreffend Lagerung und Handhabung:
Für Handhabung und Lagerung keine besonderen Maßnahmen vorgesehen.
Etikettierung:
- Unternehmen, die das Erzeugnis bekanntermaßen zur weiteren Verarbeitung in
die Gemeinschaft einführen, werden Produktinformationen zur Verfügung gestellt,
denen entnommen werden kann, daß das angemeldete Erzeugnis, das außerhalb der
Gemeinschaft von der Hoechst Schering AgrEvo GmbH oder in deren Lizenz
hergestellt wird, in Chargenlieferungen von Sommerraps ent-halten sein kann.
- Die Produktinformationen enthalten unter anderem die Angabe, daß das
Erzeugnis unter Einsatz der Gentechnik hergestellt wurde, sowie Hinweise auf
mögliche Verwendungszwecke.
- In den Produktinformationen wird ferner darauf hingewiesen, daß in der
Gemeinschaft für Erzeugnisse, die aus genetisch verändertem Sommerraps gewonnen
werden, spezifische Etikettierungsanforderungen gelten können.
1)Registernummer: I-0014
2)Genehmigungszeitpunkt des
Inverkehrbringens: 20.10.1998
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch veränderte
Nelken mit verlängerter Haltbarkeit als Schnittblume (Dianthus caryophyllus L.,
Linie 66), (C/NL/97/12);
Nelke mit dem acc-Gen (1-Amino-cyclopropan-1-carboxylsäuresynthase) aus
Dianthus caryophyllus L. unter dem 35S Promotor sowie dem surB-Gen (Acetolactatsynthase)
aus Tabak unter dem 35S Promotor.
4)Namen und Anschrift des
Herstellers des Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus
einem Staat eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Verlängerte Haltbarkeit als Schnittblume, Resistenz gegen Sulphonylurea-Herbizide als Marker.
6)Genaue Einsatzbedingungen,
gegebenenfalls einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen
Bereichs der EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Für Züchtung und Anbau,
Verwendung als Schnittblume.
Prinzipiell ist das Produkt
für den weltweiten Gebrauch vorgesehen. Wichtige Produktionsgebiete sind: die
Niederlande, Südeuropa, Afrika, Japan und
Lateinamerika. Die Nelken werden hauptsächlich im Glashaus gezogen.
7)Angaben über die im Falle
einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Maßnahmen für Lagerung und Handhabung vorgesehen.
Etikettierung:
Die abgepackten Pflanzen werden als gentechnisch veränderte Pflanzen mit
Hinweis auf die verlängerte Haltbarkeit als Schnittblume gekennzeichnet.
Zusätzliche Kennzeichnung, daß die gentechnisch modifizierte Pflanze nur zur
Verwendung als Schnittblume dient.
1)Registernummer: I-0015
2)Genehmigungszeitpunkt des Inverkehrbringens: 20.10.1998
Genehmigung durch die zuständige Behörde der
Niederlande
3)Bezeichnung des Erzeugnisses und der darin
enthaltenen GVO:
Genetisch
veränderte Nelken mit modifizierter Blütenfarbe (Dianthus caryophyllus L.,
Linien 959A, 988A, 1226A, 1351A, 1363A, 1400A), (C/NL/97/13);
Nelke mit dem dfr-Gen (Dihydroflavonol-Reduktase) aus der Petunie unter seinem
eigenen Promotor und Terminator sowie dem bp40-Gen (Flavonoid -
3’5’-Hydroxylase) aus dem Veilchen, unter dem CHS-Promotor sowie dem surB-Gen
(Acetolactatsynthase) aus Tabak unter dem 35 S Promotor.
4)Namen und Anschrift des Herstellers des
Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus einem Staat
eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Florigene Europe B.V. Waardlaan 4a, NL-2231 NA Rijnsburg
5)Angaben über die durch die gentechnische
Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Farbveränderung, Resistenz gegen Sulphonylurea-Herbizide als Marker
6)Genaue Einsatzbedingungen, gegebenenfalls
einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen Bereichs der
EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Für
Züchtung und Anbau, Verwendung als Schnittblume.
Prinzipiell ist das Produkt für den weltweiten Gebrauch vorgesehen. Wichtige
Produktionsgebiete sind: die Niederlande, Südeuropa, Afrika, Japan und
Lateinamerika. Die Nelken werden im Glashaus gezogen.
7)Angaben über die im Falle einer unbeabsichtigten
Verbreitung oder eines Mißbrauchs zu ergreifenden Maßnahmen:
Keine
besonderen Maßnahmen erforderlich.
8)Spezifische Anleitungen oder Empfehlungen
betreffend Lagerung und Handhabung:
Keine
besonderen Maßnahmen für Lagerung und Handhabung vorgesehen.
Etikettierung:
Die abgepackten Pflanzen werden als gentechnisch veränderte Pflanzen mit
Hinweis auf die veränderte Blütenfarbe gekennzeichnet. Zusätzliche Kennzeichnung,
daß die gentechnisch modifizierte Pflanze nur zur Verwendung als Schnittblume
dient.
1) Registernummer: I-0016
2) Genehmigungszeitpunkt des
Inverkehrbringens: 19.07.2004
Diese Entscheidung tritt erst zu dem Zeitpunkt in
Kraft, an dem eine Entscheidung der Gemeinschaft über das Inverkehrbringen des
in Artikel 1 genannten Produkts zur Verwendung als oder in Lebensmittel(n) im
Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, gestützt auf ein durch das Referenzlaboratorium
der Gemeinschaft validiertes Verfahren zum Nachweis dieser Produkte, in Kraft
tritt.
3) Bezeichnung des Erzeugnisses
und der darin enthaltenen GVO:
Bei den genetisch veränderten Organismen, die als oder in
einem Produkt in Verkehr gebracht werden sollen, nachstehend „das Produkt“
genannt, handelt es sich um Körner von genetisch verändertem Mais (Zea mays L.)
mit erhöhter Toleranz gegenüber Glyphosat-Herbiziden aus der Mais-Transformante
NK603, in die mit Hilfe eines Partikelbeschuss-Transformationssystems ein
isoliertes MluI-Restriktionsfragment des Plasmidvektors PV-ZMGT32L eingeführt
wurde und die folgende DNS-Sequenzen in zwei intakten Genkassetten enthält:
a)
Genkassette
1:
ein 5-Enolpyruvylshikimate-3-Phosphat-Synthase-Gen
(EPSPS), abgeleitet aus dem Agrobacterium-sp.-Stamm CP4 (CP4 EPSPS), das die
Glyphosat-Toleranz verleiht und der Kontrolle des Promotors eines Actin-1-Gens
aus Reis unterliegt, versehen mit Terminationssequenzen des Agrobacterium tumefaciens
und einer vorgeschalteten Chloroplasten-Transitpeptid-Sequenz aus dem EPSPS-Gen
aus Arabidopsis thaliana.
b)
Genkassette
2:
ein
5-Enolpyruvylshikimate-3-Phosphat-Synthase-Gen (EPSPS), abgeleitet aus dem
Agrobacterium-sp.-Stamm CP4 (CP4 EPSPS), das die Glyphosat-Toleranz verleiht
und der Kontrolle eines verstärkten 35S-Promotors aus dem
Blumenkohl-Mosaik-Virus unterliegt, versehen mit Terminationssequenzen des
Agrobacterium tumefaciens und einer vorgeschalteten Chloroplasten-Transitpeptid-Sequenz
aus dem EPSPS-Gen aus Arabidopsis thaliana.
Das MluI-Restriktionsfragment mit diesen beiden in Absatz
1 Buchstaben a) und b) erläuterten Genkassetten enthält nicht das
Neomycin-Phosphotransferase-Gen (nptII-Gen), das zu Resistenzen gegenüber
bestimmten Aminoglycosid-Antibiotika führt, oder den Replikationsursprung von
Escherichia coli, auch wenn beide Sequenzen im ursprünglichen Plasmidvektor
PV-ZMGT32L vorhanden sind.
4) Namen und Anschrift des
Herstellers des Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus
einem Staat eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Monsanto Company, 700 Chesterfield Parkway North, St. Louis, MO 63198, USA
5) Angaben über die durch die
gentechnische Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Toleranz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat
6) Genaue Einsatzbedingungen,
gegebenenfalls einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen
Bereichs der EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Die Zustimmung
muss sich auf die Körner als Produkt oder in Produkten erstrecken, die aus den
Kreuzungen der Maislinie NK603 mit jeglichem herkömmlich gezüchteten Mais
hervorgegangen sind.
Das Produkt kann wie sonstiger Mais verwendet werden,
ausgenommen Anbauzwecke und die Verwendung als oder in Lebensmittel(n), und
darf nur unter folgenden Bedingungen in Verkehr gebracht werden:
a)
Die
schriftliche Zustimmung ist für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren zu
erteilen.
b)
Gemäß
Artikel 2 Absatz 2 lautet der spezifische Erkennungsmarker MON-00603-6.
c)
Unbeschadet
Artikel 25 der Richtlinie 2001/18/EG hat der Inhaber der Zustimmung den zuständigen
Behörden auf Anfrage Kontrollproben zur Verfügung zu stellen.
7) Angaben über die im
Falle einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Missbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Während
der gesamten Gültigkeitsdauer der Zustimmung hat der Inhaber der Zustimmung
sicherzustellen, dass der der Anmeldung beigefügte allgemeine Plan zur
Überwachung etwaiger schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
oder die Umwelt aus der Handhabung oder Verwendung des Produkts vorliegt und
umgesetzt wird.
Der Inhaber der Zustimmung hat die Beteiligten und
Anwender unmittelbar über die Sicherheit und allgemeinen Merkmale des Produkts
sowie über die Bedingungen der allgemeinen Überwachung zu unterrichten.
Während der gesamten Gültigkeitsdauer der
Zustimmung und unbeschadet Artikel 20 der Richtlinie 2001/18/EG hat der Inhaber
der Zustimmung der Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
jährliche Berichte über die Ergebnisse der allgemeinen Überwachung bzw., abhängig
von den Ergebnissen, Änderungsvorschläge für den Überwachungsplan vorzulegen.
Der Inhaber der Zustimmung muss gegenüber der
Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Folgendes belegen
können:
a)
Die
Überwachungsnetze, insbesondere die in Tabelle 1 des der Anmeldung beigefügten
Überwachungsplans genannten Stellen, erheben einschlägige Daten für die
allgemeine Überwachung des Produkts.
b)
Die
Überwachungsnetze sind bereit, diese Daten dem Inhaber der Zustimmung zur
Verfügung zu stellen und zwar vor dem Zeitpunkt der nach Absatz 3
vorgeschriebenen Übermittlung des Überwachungsberichts an die Kommission und
die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
8) Spezifische Anleitungen
oder Empfehlungen betreffend Lagerung und Handhabung:
Der Wortlaut „Dieses Produkt enthält genetisch
veränderte Organismen“ oder „Dieses Produkt enthält genetisch veränderten Mais“
muss entweder auf einem Etikett oder in einem Begleitdokument des Produkts
erscheinen, sofern in keiner anderen Rechtsvorschrift der Gemeinschaft ein
Schwellenwert festgelegt wurde, bei dessen Unterschreitung keine Kennzeichnung
erforderlich ist.
Solange für das Produkt keine Zustimmung für das
Inverkehrbringen für Anbauzwecke erteilt wurde, muss entweder auf einem Etikett
oder in einem Begleitdokument der Wortlaut „nicht für Anbauzwecke“ erscheinen.
1) Registernummer: II-0001
2) Genehmigungszeitpunkt des
Inverkehrbringens: 19.05.2004
3) Bezeichnung des Erzeugnisses
und der darin enthaltenen GVO:
Süßmais, frisch oder als Konserve, der durch traditionelle
Kreuzung einer herkömmlichen Maissorte mit der genetisch modifizierten
Maissorte Bt11 gewonnen wurde und Folgendes enthält:
- eine Kopie des
synthetischen Gens cryIA (b) des Bacillus thuringiensis, Unterart kurstaki,
Stamm HD1, kontrolliert durch einen 35S-Promotor aus dem Blumenkohlmosaikvirus,
einen IVS-6-Intron des Mais-alkoholdehydrogenase-Gens und der
Nopalinsynthase-Terminatorsequenz von Agrobacterium tumefaciens, und
- eine Kopie des aus Streptomyces
viridochromogenes gewonnenen synthetischen pat-Gens, kontrolliert durch einen
35S-Promotor aus dem Blumenkohlmosaikvirus, einen IVS-2-Intron des
Mais-alkoholdehydrogenase-Gens und der Nopalinsynthase-Terminatorsequenz von
Agrobacterium tumefaciens.
4) Namen und Anschrift des
Herstellers des Erzeugnisses oder des Importeurs, sofern das Erzeugnis aus
einem Staat eingeführt wird, der nicht Mitglied des EWR ist:
Syngenta Seeds BV, Westeinde 62, 1600 AA Enkhuizen, NL
Syngenta Seeds AG, Schwarzwaldallee 215, CH-4058 Basel
5) Angaben über die durch die
gentechnische Veränderung erwirkten besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses:
Resistenz gegen Insekten der Gruppe „Lepidoptera“ und Toleranz gegenüber
Herbiziden mit dem Wirkstoff Glufosinat
6) Genaue Einsatzbedingungen,
gegebenenfalls einschließlich der Umweltgegebenheiten oder des geographischen
Bereichs der EWR-Staaten, für den sich das Erzeugnis eignet:
Süßmais
aus der genetisch veränderten Maissorte Bt11 (nachstehend „das Produkt“) gemäß
der Beschreibung und Spezifikation im Anhang darf in der Gemeinschaft als
neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht
werden.
Diese Entscheidung gilt
für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Spezifischer
Marker: SYN-BT Ø11-1
7) Angaben über die im
Falle einer unbeabsichtigten Verbreitung oder eines Missbrauchs zu ergreifenden
Maßnahmen:
Keine
besonderen Maßnahmen erforderlich.
8) Spezifische Anleitungen
oder Empfehlungen betreffend Lagerung und Handhabung:
- Das Produkt ist gemäß den Kennzeichnungsvorschriften in
Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 als „genetisch veränderter
Süßmais“ zu kennzeichnen.
- Event specific real-time quantitative PCR based method for genetically
modified Bt11 sweet maize, veröffentlicht in European Food Research and
Technology, Band 216/2003, S. 347-354.
- Validiert
von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit
mit dem European Network of GMO Laboratories (ENGL), veröffentlicht unter http://engl.jrc.it/crl/oj/bt11sm.pdf.
- Referenzmaterial: IRMM-412R, hergestellt von der Gemeinsamen Forschungsstelle
(GFS) der Europäischen Kommission.