III-128
der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII.GP
JahresVorschau
des BMVIT 2005
auf
der Grundlage des
Legislativ-
und Arbeitsprogramms der Kommission
sowie
des
OperativeN Jahresprogramms des Rates
A)
Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission
1) Verfahren:
Die EK hat am 25. Februar
2004 ihre Mitteilung an EP und Rat „Jährliche
Strategieplanung für 2005“ (KOM(2004) 133 endg.) vorgelegt. Das EP hat am 22.
April 2004 eine Stellungnahme zum Kommissionsentwurf angenommen und der EK zur
weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis gebracht. Die EK hat am 26. Jänner
2005 ihre endgültige Mitteilung an EP und Rat „Arbeitsprogramm
der Kommission für 2005: Mitteilung des Präsidenten im Einvernehmen mit
Vizepräsidentin Wallström“ (KOM(2005) 15 endg.) vorgelegt. Dieses wurde
dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten/ Auswärtige Beziehungen am 31. Jänner
2005 vorgestellt.
2) Aufbau des
Arbeitsprogramms der EK für 2005
Der Aufbau des Jahresprogramms entspricht der Gliederung der Mitteilung der EK über die strategischen Ziele der Kommission für 2005-2009 (KOM(2005) 12 endg.), in der vier Hauptthemenbereiche hervorgehoben werden:
a) Wohlstand
b) Solidarität
c) Sicherheit für die europäischen
Bürgerinnen und Bürger und
d) Europa und der Rest der Welt.
In ihrem Jahresprogramm
stellt die EK vor, wie sie diese strategischen Ziele im Jahr 2005 zu erreichen
beabsichtigt.
3) Prioritäten für 2005
Das Programm konzentriert
sich auf folgende bereits oben erwähnte vier politische Prioritäten:
a) Wohlstand: Halbzeitbilanz der
Lissabon-Strategie
Der wirtschaftliche
Wiederaufschwung ist ein zentrales politisches Ziel der Kommission. Deshalb
gilt es, die Unterstützung für die wichtigsten Wachstumsfaktoren wie Forschung
und Innovation zu verstärken und für jeden Sektor (insbesondere
Dienstleistungen) den Erfordernissen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die
Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie soll der Wettbewerbsfähigkeit Europas
einen Auftrieb geben. Im ER im März 2005 sollten auf politischer Ebene
wirkliche Fortschritte in der Entwicklung der Lissabon-Strategie als Mittel zur
Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit erzielt werden. Die
Schlüsselfaktoren in diesem Zusammenhang sind:
Dazu bereitet
die EK folgende Schlüsselinitiativen vor:
(a) Konkrete Maßnahmen im
Anschluss an die Wachstumsinitiative, insbesondere zur Infrastruktur wie etwa
Transeuropäische Verkehrsnetze
(b) Weitere Vorbereitung der Internationalen
Initiative für Fusionsenergie (ITER)
(c) Letztes Jahr des
Aktionsplans für Finanzdienstleistungen 2000-2005
(d) Entwicklung einer
europäischen Weltraumpolitik
(e) Weiterentwicklung der
Politik in Schlüsselbereichen des Binnenmarktes wie etwa öffentliches
Beschaffungswesen (einschl. PPP), geistiges Eigentum und Finanzdienstleistungen
(f) Förderung einer besseren
Ordnungspolitik und Ausbau der Kapazitäten zur Überwachung der
makroökonomischen und steuerlichen Situation.
(g) Tiefgehende Analyse der
Sektoren der IKT, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit.
IdZ sind die verkehrspolitischen
prioritären Themen:
I. Öffentliche Dienste im Verkehrsbereich
II. Außenbeziehungen in der Luftfahrt
III. Rechte der Passagiere, insb. im Luftverkehrsbereich.
Die telekompolitisch prioritären
Themen sind:
I. Untersuchung des Umfanges des
Universaldienstes
IdZ
sind die innovationspolitisch prioritären Themen:
I.
Entwicklung einer europäischen Weltraumpolitik
II.
Neue Generation von Forschungsprogrammen
Legislativvorhaben im
Verkehrsbereich:
Ad. I. Öffentliche Dienste
Novelle der Richtlinie über
öffentliche Dienste im Landverkehr
Wie die Rechtssprechung des EuGH in
letzter Zeit - insbesondere im Fall Altmark - gezeigt hat, herrscht in diesem
Bereich, insbesondere was die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs betrifft,
große Rechtsunsicherheit. Durch die Änderung der geltenden RL soll diese
Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden, und der neue Vorschlag zielt vor allem ab
auf die Vereinfachung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften, die Erhöhung der
Flexibilität bei der Organisation des öffentlichen Verkehrs sowie die
Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips, das den nationalen Behören einen
ausreichenden Spielraum bei der Organisation einzelner für den Wettbewerb
relevanter Fragen überlässt.
Der Vorschlag der EK liegt noch
nicht vor, sollte aber im Laufe von 2005 veröffentlicht werden. Die weitere
Vorgangsweise ist noch offen.
Da der Vorschlag noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Ad. II. Außenbeziehungen in der Luftfahrt
Mitteilung der Kommission über
Außenbeziehungen im Luftverkehrsbereich
Neben dem Ziel der EK, das
Luftverkehrsabkommen mit den USA abzuschließen, besteht die Priorität der
Kommission im Bereich der externen Luftverkehrsbeziehungen darin, weitere, neue
Luftverkehrsabkommen mit anderen Drittstaaten auszuverhandeln, wobei ein dualer
Ansatz angewendet wird: einerseits in Bezug auf EU-Nachbarstaaten zur Schaffung
eines gemeinsamen europäischen Luftraums, andererseits im Hinblick auf
Drittstaaten in anderen Regionen der Welt.
Um diesem dualen Ziel näher zu
kommen, plant die EK, im Frühjahr 2005 eine Mitteilung über Außenbeziehungen im
Luftverkehrsbereich zu veröffentlichen, die mit zwei Vorschlägen für neue
horizontale Verhandlungsmandate versehen werden wird. Diese Vorschläge werden
auch die oben beschriebene Dualität widerspiegeln, da sie sich auf Russland
(EU-Nachbarstaat) und China (Drittstaaten in anderen Regionen der Welt)
beziehen.
Die Mitteilung und Vorschläge werden
voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs 2005 von der EK vorgelegt.
Da die Mitteilung noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Ad. III Rechte der Passagiere im Luftverkehr
Vorschlag für eine Verordnung über
die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Durch die neue VO soll eine bessere
Behandlung der Luftpassagiere mit eingeschränkter Mobilität sichergestellt
werden.
Der Vorschlag wurde von der EK am
16. Februar 2005 vorgelegt und sollte Gegenstand eines ersten
Gedankenaustausches im Verkehrsministerrat im April 2005 sein.
Österreich unterstützt grundsätzlich
Verbesserungen der Transportbedingungen von Personen mit eingeschränkter
Mobilität. Dieser neue Vorschlag befindet sich derzeit jedoch noch im
Diskussionsprozess.
Vorschlag für eine Verordnung über
die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens sowie den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen
zwischen den Mitgliedstaaten
Die VO bezweckt die Verbesserung des
Zugangs von Flugpassagieren zur Information über die Flugsicherheit der
Fluggesellschaft.
Der Vorschlag wurde von der EK am
16. Februar 2005 vorgelegt und sollte Gegenstand eines ersten Gedankenaustausches
im Verkehrsministerrat im April 2005 sein.
Österreich unterstützt grundsätzlich
Verbesserungen in sicherheitsrelevanten Fragen. Dieser neue Vorschlag befindet
sich derzeit jedoch noch im Diskussionsprozess.
Mitteilung der EK über die Stärkung
der Rechte von Reisenden in der Europäischen Union
In der Mitteilung wird die Thematik
der Passagierrechte vom Luftverkehrssektor auf alle Verkehrsträger erweitert,
wobei dem internationalen Busverkehr eine besondere Bedeutung beigemessen
werden soll.
Der Vorschlag wurde von der EK am
16. Februar 2005 vorgelegt. Die weitere Vorgangsweise in Bezug auf diesen neuen
Vorschlag ist noch offen.
Österreich unterstützt grundsätzlich
Verbesserungen in Fragen der Passagierrechte. Dieser neue Vorschlag befindet
sich derzeit jedoch noch im Diskussionsprozess.
Andere vorrangige Themen im
Verkehrssektor
Landverkehr
Mitteilung der Kommission über die
Anwendung von Art. 87 und 88 des EG-Vertrages betreffend staatlicher Beihilfen
im Schienenverkehr
Durch die auf Leitlinien basierende
Mitteilung soll ein gemeinsamer Rahmen für die staatliche Finanzierung des
Eisenbahnsektors geschaffen werden, und das Ziel dieser Leitlinien besteht
darin, die Regeln der staatlichen Beihilfen im Eisenbahnbereich deutlich und
transparent zu machen. Dadurch soll die korrekte Anwendung der Regeln der
staatlichen Beihilfen erleichtert werden sowie sichergestellt werden, dass die
Regeln europaweit auf einer kohärenten Weise und in Übereinstimmung mit dem
EU-Recht angewendet werden.
Der Vorschlag wird angeblich im Jahr
2005 von der Kommission vorgelegt. Die weitere Vorgangsweise ist derzeit noch
offen.
Da die Mitteilung noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Luftverkehr
Novelle der Richtlinie 1996/67/EG
über den Marktzugang zu Bodenabfertigungsdiensten
Auf Grund einer Bewertung der geltenden
Richtlinie und der darin festgestellten Schwächen wird die Kommission einen
Änderungsvorschlag vorlegen. Im Vorfeld sollen auch Diskussionen mit den
Vertretern der Industrie durchgeführt werden.
Auf Grund einer Bewertung der
geltenden Richtlinie und der darin festgestellten Schwächen wird die Kommission
einen Änderungsvorschlag vorlegen. Im Vorfeld sollen auch Diskussionen mit den
Vertretern der Industrie durchgeführt werden.
Da der Vorschlag noch nicht vorliegt,
ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht möglich.
Novelle drittes Liberalisierungspaket im
Luftverkehrsbereich (Änderung der VO Nr. 2407/1992 über die Erteilung von
Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen; der VO Nr. 2408/1992 über den
Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des
innergemeinschaftlichen Flugverkehrs; der VO Nr. 2409/1992 über Flugpreise und
Luftfrachtraten)
Nach 10 Jahren seit der
Liberalisierung des Luftfahrtsektors wird eine Vereinfachung und Verdeutlichung
der entsprechenden Vorschriften für notwendig gehalten.
Der Vorschlag wird angeblich im Jahr
2005 von der Kommission vorgelegt. Die weitere Vorgangsweise ist derzeit noch
offen.
Da der Vorschlag noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Verordnung zur Gestaltung des
SESAME- Programms
Das SESAME- Programm ist ein
Durchführungsplan für den Single European Sky und wird sich aller Voraussicht
nach am Modell Galileo orientieren. Das bedeutet, dass durch das Instrument
einer Verordnung ein gemeinsames Unternehmen kreiert wird, welches das
Management und die Implementierung der Single European Sky- Initiative auf
technischer Ebene abwickeln soll. Gemäß den Ausführungen der EK sollte das
Managementkonzept bzw. das gemeinsame Unternehmen spätestens Ende 2007 operativ
werden, was eine rasche Behandlung des Dossiers im Rat erforderlich machen würde.
Zudem soll im Frühjahr 2005 ein entsprechender Workshop organisiert werden, um
die Verwaltungsstruktur und die Finanzierungsmöglichkeiten zu erörtern.
Der Vorschlag wird angeblich im Jahr
2005 von der Kommission vorgelegt. Die weitere Vorgangsweise ist derzeit noch
offen.
Da der Vorschlag noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Seeverkehr
Novelle der Verordnung (EWG) Nr.
4056/86 über die Anwendung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft im
Seeverkehrsbereich
Durch den neuen Vorschlag sollen die
derzeit geltenden Wettbewerbsregelungen der Gemeinschaft im Hinblick auf die
Schifffahrt modifiziert werden.
Der Vorschlag wird angeblich im Jahr
2005 von der Kommission vorgelegt. Die weitere Vorgangsweise ist derzeit noch
offen.
Da der Vorschlag noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Horizontale Fragen
Galileo soll auf eine unabhängige
Rechtsgrundlage gestellt werden, um seine Bedürfnisse zufrieden zu stellen und
eine effiziente Verwaltung der Finanzen zu gewährleisten. Die Verordnung soll
die Umsetzung der Aufbau- und der Betriebsphase des Programms erlauben.
Eine Teileinigung hinsichtlich
Inhalt konnte erreicht werden. Die Budgetfrage ist offen und mit dem Abschluss
der finanziellen Vorausschau verbunden.
Aus österreichischer
Sicht ist der ehest mögliche Beginn der Errichtungs- und Betriebsphase des
Programms GALILEO wichtig, um die Inbetriebnahme zum geplanten Zeitpunkt
sicherzustellen. Österreich hat in den Verhandlungen betont, dass in beiden Angeboten für
die Konzession die wesentliche Zusage zur privaten Finanzierung fehlt.
Mitteilung der Kommission:
Halbzeitbilanz über die Durchführung der im Weißbuch über die europäische
Verkehrspolitik bis 2010 vorgesehenen Maßnahmen
Wie im Weißbuch über die europäische
Verkehrspolitik bis 2010 vorgesehen, soll im Jahr 2005 eine Halbzeitbilanz
stattfinden, bei der geprüft werden soll, ob und in wie weit die im Weißbuch
festgesetzten Ziele, wie etwa im Hinblick auf den Schienenverkehrssektor,
erreicht worden sind und ob Anpassungen erforderlich sind. Bei der
Halbzeitbilanz wird darüber hinaus insbesondere der Thematik Sicherheit ein
besonderer Augenmerk geschenkt werden. Da das ursprünglich von der Kommission
verwendete Instrument eine Mitteilung war, muss auch die Halbzeitbilanz in Form
einer Mitteilung vorgelegt werden.
Die Mitteilung sollte gemäß dem
Weißbuch im Jahr 2005 vorgelegt werden.
Da die Mitteilung noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Mitteilung der Kommission über die
Politik der staatlichen Beihilfen
(siehe auch das Thema staatliche
Beihilfen im Schienenverkehr unter iZm "Landverkehr")
Die Mitteilung soll als
Konsultationsdokument über die Zukunft der Politik der staatlichen Beihilfen
dienen.
Die Mitteilung dürfte im Laufe des
Jahres 2005 veröffentlicht werden. Darin werden Überlegungen über die
zukünftige Politik der staatlichen Beihilfen angestellt sowie um Kommentare von
allen betroffenen Beteiligten ersucht. Im Lichte dieser Kommentare wird die
Kommission die derzeitigen Regelungen modifizieren, und diese Änderungen sollen
zwischen 2005 und 2008 stattfinden.
Da die Mitteilung noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht möglich.
Mitteilung der Kommission über einen
gemeinsamen Rahmen für die Tarifierung der Verkehrsinfrastruktur einschließlich
von zwei Vorschlägen über die Flughafen- und Seehafengebühren
Die Mitteilung ist ein strategisches
Dokument über die Tarifierung der Verkehrsinfrastruktur und die
Bedingungen der Berücksichtigung der, für die Nutzung der Infrastruktur,
wirklich an- fallenden Kosten. Dieses Dokument, das auf Grund von gesammelten
Erfahrungen auf europäischer und nationaler Ebene erstellt worden ist, soll
dazu beitragen, eine fairere und effizientere Tarifierung zu verwirklichen sowie
einen ausgewogeneren Wettbewerb zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und
deren Infrastrukturfinanzierung herzustellen. Zudem umfasst die Mitteilung
modale Regelungen, die notwendigen kurzfristigen Initiativen entsprechen.
Verträglichkeitsprüfungen werden in den Legislativvorschlägen vorgesehen,
welche die Mitteilung begleiten.
Die Mitteilung und die
Legislativvorschläge dürften im Laufe von 2005 veröffentlicht werden. Die
weitere Vorgangsweise ist derzeit noch offen.
Da der Vorschlag noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Legislativvorhaben im Telekomsektor:
Mitteilung der Kommission über das
Ergebnis der öffentlichen Konsultation über den Umfang des Universaldienstes
Der Umfang des Universaldienstes
soll neu beschrieben werden.
Bislang wurde die öffentliche
Konsultation noch nicht eingeleitet, die weitere Vorgangsweise ist noch offen.
Da die Mitteilung noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Legislativvorhaben im Innovationsbereich:
Die Kommission plant, eine Mitteilung zum Thema Raumfahrt zu
veröffentlichen. Diese soll umschreiben, welche Aufgaben welchen Akteuren
zukommen sollen, welche Aktionen durchzuführen sind, etc. Eventuell könnten
auch Überlegungen zur Finanzierung
der einzelnen Aktionen in der Mitteilung enthalten sein.
Die
Mitteilung wird voraussichtlich Ende 2005 von der EK vorgelegt.
Da
die Mitteilung noch nicht vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die
österreichische Position nicht möglich. Grundsätzlich wäre es aber in
österreichischem Interesse, wenn der Schwerpunkt dieser Politik
anwendungsorientiert ist.
Entwicklung
neuer Technologien und Anwendungen; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
Europäischen Industrie; Besserer Einsatz vorhandener ziviler und militärischer
Technologien.
Der
Vorschlag soll am 6. April 2005 beschlossen werden.
Da
die Mitteilung noch nicht vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die
österreichische Position nicht möglich.
b) Solidarität
Die Solidarität umfasst zwei
zentrale Elemente, 1) Unionsbürgerschaft (soziale Angelegenheiten,
Kohäsionspolitik und Kulturpolitik) und 2) Solidarität zwischen den Generationen,
namentlich nachhaltige ökologische Entwicklung, von denen das letztere
für den Verkehrssektor relevant ist.
Dazu bereitet die EK folgende den
Verkehrsbereich betreffende Schlüsselinitiativen vor:
.
Für den Verkehrssektor relevante
Legislativvorhaben:
Mitteilung der EK über die
Strategien im Bereich der Klimaänderung
Die Mitteilung stellt eine Reaktion
an den Europäischen Rat (ER) vom März 2004 dar, der die EK anregte, eine
Analyse über Nutzen und Kosten von mittel- und langfristigen Klimastrategien
einschl. Vorschläge für diesbezügliche Ziele durchzuführen und diese dem ER im
Frühjahr 2005 zur Diskussion vorzulegen.
Ursprünglich war die Mitteilung für
2004 vorgesehen, wurde aber auf 2005 verschoben, um mehr Zeit für Änderungen zu
gewinnen und dadurch das Inkrafttreten des Kyoto- Protokolls zu erleichtern.
Da die Mitteilung noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Thematische Strategie im Bereich der
Luftverschmutzung
·
Ziel:
Mit der Thematischen Strategie im Bereich
der Luftverschmutzung werden Umweltziele im Bereich der Luftqualität sowie
Maßnahmen zu deren Erreichung dargestellt. Die Thematische Strategie wird auf
einem langfristigen, strategischen und einzelne Politikbereiche überquerenden
bzw. alle relevanten Politikbereiche abdeckenden Ansatz basieren, mit dem Ziel
die Gesundheit der Menschen und die natürliche Umwelt gegen bedeutende negative
Auswirkungen der Luftverschmutzung zu schützen.
Im Hinblick auf die Vereinfachung
der geltenden Rechtsvorschriften ist vorgesehen, dass die Änderung der
Rahmenrichtlinie 1996/62/EG über Luftqualität, der ersten drei
Tochterrichtlinien (1999/30/EG, 2000/69/EG und 2002/3/EG) und eventuell des
Beschlusses 1997/101/EG über den Austausch von Daten iZm
Luftqualitätsmonitoring eine Maßnahme im Rahmen der Strategie sein wird.
·
Stand:
Die thematische Strategie sollte im
Laufe des Jahres 2005 veröffentlicht werden. Die weitere Vorgangsweise ist
derzeit noch offen.
·
Österreichische Haltung:
Da die Strategie noch nicht
veröffentlicht worden ist, ist eine konkrete Aussage über die österreichische
Position nicht möglich.
Mitteilung der EK über Auswirkungen
des Luftverkehrs auf die Klimaänderung
In der Mitteilung wird ein Ansatz zu
dieser Thematik vorgeschlagen sowie alternative wirtschaftliche Instrumente zur
Reduzierung der negativen Auswirkungen der Luftfahrt auf den Klimawandel
dargestellt.
Die Mitteilung sollte im Laufe des
Jahres 2005 veröffentlicht werden. Die weitere Vorgangsweise ist derzeit noch
offen.
Da die Mitteilung noch nicht
veröffentlicht worden ist, ist eine konkrete Aussage über die österreichische
Position nicht möglich.
Thematische Strategie für den Schutz
der Meeresumwelt
Das Ziel der Thematischen Strategie
ist es, eine gute biologische, chemische und physische Lage der Meeresumwelt zu
erreichen bzw. herzustellen. In der Strategie werden eine Reihe von politischen
Bereichen aus der Meeresumweltperspektive betrachtet, anstatt politische
Maßnahmen für verschiedene Nutzungen und Benutzer wie etwa in den Sektoren
Fischerei, Seeschifffahrt, Öl und Gas zu entwickeln. Dadurch soll
sichergestellt werden, dass verschiedene politische Maßnahmen und
Legislativvorhaben hohes Niveau an Umweltschutz erlauben.
Die thematische Strategie sollte im
Laufe des Jahres 2005 veröffentlicht werden. Die weitere Vorgangsweise ist
derzeit noch offen.
Da die Strategie noch nicht
veröffentlicht worden ist, ist eine konkrete Aussage über die österreichische
Position nicht möglich.
Thematische Strategie für die
städtische Umwelt
Die Thematische Strategie zielt
darauf ab, die Qualität der städtischen Umwelt zu verbessern und eine gesunde
Lebensumwelt für europäische Städte sicherzustellen. Um dies zu erreichen, wird
in der Strategie ein koordinierter und kohärenter politischer Rahmen
vorgeschlagen, der Mechanismen und Lösungen zur Bewältigung von Umweltproblemen
in den Städten Europas enthalten wird. In der Strategie konzentriert man sich
auf vier prioritäre Bereiche:
1) Umweltmanagement in städtischen Gebieten, 2) nachhaltiger Nahverkehr,
3) nachhaltiges Bauwesen und 4) nachhaltige Raumordnung in städtischen
Gebieten.
Die thematische Strategie sollte im
Laufe des Jahres 2005 veröffentlicht werden. Die weitere Vorgangsweise ist
derzeit noch offen.
Da die Strategie noch nicht
veröffentlicht worden ist, ist eine konkrete Aussage über die österreichische
Position nicht möglich.
c) Sicherheit für die Bürgerinnen
und Bürger Europas
Eines der zentralen Anliegen der
BürgerInnen Europas ist die Sicherheit, wobei Maßnahmen in den Bereichen
Freiheit, Sicherheit und Recht einen großen Konsens erfordern. Auch
Gesundheitsbedrohungen und Umweltkatastrophen erlangen immer öfter eine
europaweite Dimension. Entsprechend werden politische Maßnahmen ergriffen in
Bezug auf
Dazu bereitet die EU folgende den
Verkehrsbereich betreffende Schlüsselinitiativen vor:
Für den Verkehrssektor relevante
Legislativvorhaben:
Mitteilung und Vorschlag für eine
Richtlinie zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Raums für polizeiliche
und justizielle Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrssicherheit ("Cross
Border Directive")
Die Mitteilung und der RL- Vorschlag
bezwecken eine höhere Sicherheit auf dem transeuropäischen Verkehrsnetz durch
die Anwendung von Vorbeugungs- und Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf beste
Praktiken auf der Grundlage einer intermodalen und internationalen
Zusammenarbeit zwischen der Polizei, den Kontrollbehörden und justiziellen
Behörden, die für die Verkehrsträger bzw. Verkehrselemente Straße, Wasser und
Schiene zuständig sind.
Der Vorschlag wird angeblich im Jahr
2005 von der Kommission vorgelegt. Die weitere Vorgangsweise ist derzeit noch
offen.
Da der Vorschlag noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Das dritte Erika-Paket im Bereich der
Seeverkehrssicherheit (einschl. voraussichtlich folgender Vorschläge: VO über
die Haftung von Flaggenstaaten; Vorschlag über die Hafenstaatkontrolle; Änderung
der Richtlinie über den Linienverkehr; Vorschlag über Haftung und
Entschädigung; Arbeitsstandards für Seeleute; Ermittlung nach
Seeverkehrsunfällen; Ausdehnung der Kompetenzen der Europäischen Agentur für
Seeverkehrssicherheit EMSA; Vorschlag zur Änderung der RL 2002/59/EG über die
Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für
den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der RL 1993/75/EWG)
Durch die Regelung von verschiedenen
für die Seeverkehrssicherheit relevanten Aspekten soll eine höhere Sicherheit
auf See gewährleistet werden.
Die Vorschläge werden angeblich im
Laufe des Jahres 2005 von der Kommission vorgelegt. Die weitere Vorgangsweise
ist derzeit noch offen.
Da die Vorschläge noch nicht
vorliegen, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht
möglich.
Mitteilung und Vorschlag für eine
Verordnung zur Ausdehnung der Kompetenzen der Europäischen
Flugsicherheitsbehörde EASA
In der Mitteilung werden die Etappen
für die Ausdehnung der Kompetenzen der EASA bis 2010 vorgestellt, wobei eine
Reihe von diesbezüglichen Themenbereichen angesprochen werden wie etwa
Luftoperationen, Genehmigungen für die
Flugbesatzung, Management des Luftverkehrs und von Flughäfen. Die Mitteilung
wird von einem VO-Vorschlag begleitet werden, welcher die erste Etappe für die
Ausdehnung der Kompetenzen der EASA betrifft und die Fragen der Luftoperationen
und der Genehmigungen für die Flugbesatzung abdeckt.
Die Mitteilung wird angeblich im
Jahr 2005 von der Kommission vorgelegt. Die weitere Vorgangsweise ist derzeit
noch offen.
Da der Vorschlag noch nicht
vorliegt, ist eine konkrete Aussage über die österreichische Position nicht möglich.
d) Außenpolitik der Europäischen
Union
Aus der neuen Dimension der EU nach
der Erweiterung ergibt sich die dringende Notwendigkeit, einen stabilen,
umfassenden politischen Rahmen für die Beziehungen zu den Nachbarländern im
Süden und Osten zu definieren. Die zentrale außenpolitische Priorität ist somit
der Aufbau eines zweiten Raums des Wohlstands und der Stabilität, was eine
lückenlose Umsetzung der neuen Nachbarschaftspolitik der EU erfordert.
Parallel hierzu sollten der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess als
zentrales politisches Instrument für den Westbalkan sowie der Beitrittsprozess
für die Türkei und Kroatien weiter geführt werden:
Darüber hinaus muss die EU weltweit
größere Verantwortung übernehmen, insbesondere im Rahmen der Förderung der
weltweit nachhaltigen Entwicklung und im Zusammenhang mit der globalen
Handelspolitik.
Dazu bereitet die EK folgende
Schlüsselinitiativen vor bzw. entwickelt sie weiter, die auch den
Verkehrsbereich direkt oder indirekt betreffen:
Für den Verkehrssektor relevante
Legislativvorhaben:
[Diesbezüglich sind keine
Legislativvorhaben vorgesehen, die unmittelbare verkehrspolitische Relevanz
hätten.]
B)
OPERATIVES JAHRESPROGRAMM DES RATES FÜR DAS JAHR 2005
I. Inhalt:
Unter luxemburgischer und
britischer Präsidentschaft werden im Jahr 2005 folgende Themenschwerpunkte
behandelt werden:
1) Landverkehr
· Eurovignette: LUX strebt
eine politische Einigung im Verkehrsministerrat am 21. April 2005 an.
· Straßenverkehrssicherheit: Die Vorsitze wollen dem Thema eine
besondere Priorität einräumen. Unter britischer Präsidentschaft werden
insbesondere folgende Themenkreise und Richtlinienvorschläge (nach Vorstellung
durch die EK) behandelt:
-
Halbzeitbilanz des Europäischen Aktionsprogramms für die
Straßenverkehrssicherheit
-
European Road Safety Report
-
Infrastrukturrichtlinie
-
Richtlinie über Toter-Winkel-Spiegel bei LKW
-
Daytime-Running-Light (DRL)- Richtlinie
-
Cross-Boarder-Richtlinie
· 3. Eisenbahnpaket: Das 3. Bahnpaket besteht aus 4 Rechtsakten. Unter
NL-Präsidentschaft wurde eine Allgemeine Ausrichtung zum RL- Entwurf zur
Einführung einer europäischen Lokführerlizenz erreicht. Unter LUX-
Präsidentschaft werden die Diskussionen zu den beiden VO- Entwürfen über die
Qualitätskriterien im Schienengüterverkehr und über Rechte und Pflichten von
Fahrgästen im internationalen Reiseverkehr begonnen. LUX plant keine
Diskussionen zum RL- Entwurf über die weitere Netzöffnung (Liberalisierung).
Dieses Dossier soll erst unter UK- Präsidentschaft aufgegriffen werden.
· Public Service Regulation (Altmark-Urteil): Nach entsprechender
Vorlage durch die EK werden LUX
und UK die Verhandlungen dazu aufnehmen.
· Binnenschifffahrt: Zu RIS (River Information System) bzw. den
technischen Anforderungen für Binnenschiffe sollen die unter NL- Präs.
angefangenen Arbeiten mit dem Ziel einer politischen Einigung abgeschlossen
werden. Zum RIS Dossier wird eine Einigung in 1. Lesung angestrebt; die Abgabe
einer Stellungnahme des EP ist für Feb. dieses Jahres datiert. Die politische
Teileinigung zu den techn. Anforderung für Binnenschiffe, welche unter NL-
Präs. getroffen wurde, muss nun durch die Übersetzung der technischen Anhänge
vervollständigt werden; eine Beschlussfassung als A-Punkt scheint möglich.
2) Luftverkehr
· Außenbeziehungen: Die Präsidentschaften möchten die Verhandlungen mit
den USA rasch wieder aufnehmen, LUX strebt eine politische Debatte beim
Ministerrat dazu an. Weiters könnten Mandate für Verhandlungen mit
ausgewählten Drittländern (neben den USA) angenommen werden, die sich nach
Mustern für Standardverträge richten würden.
· Slots: Die Frage, ob und in welcher Form dieses Dossier von LUX
behandelt werden wird, ist von der Vorlage durch die EK und die Haltung der
nachfolgenden britischen Präsidentschaft abhängig. UK ist von diesem Thema
stark betroffen und wird auf einen raschen politischen Beschluss drängen, um
nicht die neutrale Präsidentschaftsposition vertreten zu müssen.
· Fluglotsenlizenzen: Die Vorsitze wollen die Arbeiten des Rates zum
Vorschlag der EK zu diesem Thema abschließen.
· Zugang von Passagieren
mit eingeschränkter Mobilität: Der Verordnungsentwurf über die Rechte
von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität verbietet den Unternehmen,
Personen wegen ihrer Behinderung oder ihres Alters die Buchung eines Fluges
oder das Besteigen eines Flugzeugs zu verweigern. Außerdem wird sichergestellt,
dass solche Personen auf Flughäfen und an Bord von Flugzeugen kostenlose Hilfe
in Anspruch nehmen können. Die Mitgliedstaaten müssen Sanktionen vorsehen und
für die Behandlung von Beschwerden unabhängige Einrichtungen schaffen. Es ist
Aufgabe der Leitungsorgane der Flughäfen, diese Hilfe zu leisten, die sie sich
jedoch von den Luftfahrtunternehmen finanzieren lassen. LUX und UK stufen
diesen Vorschlag als prioritär ein.
3) Seeverkehr
·
Meeresverschmutzung durch Schiffe: LUX wird versuchen, eine Einigung mit dem EP
in 2. Lesung zu erreichen, um ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden, das unter
luxemburgischer oder britischer Präsidentschaft zu führen wäre.
· Erika III (8
Vorschläge): LUX wird mit der Arbeit an den Vorschlägen beginnen, sobald die EK
sie dem Rat vorgelegt hat. Damit ist allerdings erst am Ende des
luxemburgischen Vorsitzes zu rechnen, sodass die Hauptarbeit wohl erst unter
britischer Präsidentschaft anfallen wird und aller Voraussicht nach unter
österreichischer Präsidentschaft abzuschließen sein wird.
· Hafendienste: LUX und UK
wollen Fortschritte auf diesem Gebiet erzielen. Die EK wünscht eine rasche
Behandlung unter luxemburgischer Präsidentschaft, da diese keine
Eigeninteressen in dieser Frage hat. Allerdings ist mit heftigem Widerstand der
MS zu rechnen.
· Zu den Themen ISM-Codes
und Seefahrerzertifikate wird v.a. LUX die Arbeiten der niederländischen
Präsidentschaft aufgreifen und versuchen, eine politische Einigung mit dem EP
herbeizuführen.
4) Horizontaler Verkehr
· Marco Polo II: Für die Vorsitze stellt dieses Dossier eine weitere
Priorität dar, um gemäß den Vorstellungen des Weißbuches der zukünftigen
gemeinschaftlichen Verkehrspolitik eine Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere
Verkehrsträger zu ermöglichen. Demzufolge werden die Verhandlungen mit dem Ziel
aufgenommen, spätestens beim Juni-Rat, und somit unter luxemburgischem Vorsitz,
ein politisches Einvernehmen hergestellt zu haben.
-
GALILEO befindet sich zurzeit in der Entwicklungs- und
Bewertungsphase. Diese umfasst die Konzeption, Entwicklung und die Erprobung
der verschiedenen Bestandteile der Systemarchitektur. Im Rahmen der
Entwicklungs- und Bewertungsphase werden zwei Testsatelliten gebaut, diese
werden voraussichtlich Ende 2005/Anfang 2006 ins All geschickt. Primäre
Missionsziele sind die Sicherung der für den Galileo-Betrieb reservierten
Frequenzbänder und Tests der einzelnen Komponenten.
-
Die Vorsitze werden auch dem Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten
besondere Aufmerksamkeit widmen. Solche wurden bereits mit USA, China und
Israel abgeschlossen. Derzeit laufen Verhandlungen mit mehreren anderen Staaten
(z.B. Indien, Marokko, Russland und Ukraine). Auch Länder wie Brasilien und
Mexiko haben ihr Interesse an einer Teilnahme an GALILEO bekundet.
-
Im Jahr 2005 soll die Konzessionsvergabe für die Errichtung und den
Betrieb von GALILEO erfolgen. Das Evaluierungsergebnis der eingelangten
Angebote wird voraussichtlich im März vorliegen. Die Auswahl des Konzessionärs
und die entsprechenden Vertragsverhandlungen sollen bis Ende 2005 abgeschlossen
sein.
5. Technische Harmonisierung von Kraftfahrzeugen („inherrited
agenda, keine Priorität von LUX und UK und damit auch nicht im
Arbeitsprogramm!)
Folgende Themen werden voraussichtlich vor allem unter
luxemburgischem Vorsitz behandelt werden:
· Richtlinie über die
Genehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie für Systeme,
Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
· RL
über die Wiederverwendbarkeit / -verwertbarkeit von KFZ-Teilen
· Richtlinie über die
Verwendung von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen: Dieser Vorschlag enthält
harmonisierte technische Anforderungen für die Typengenehmigung von
Kraftfahrzeugen im Hinblick auf Frontschutzbügel, die zur Originalausstattung
des Fahrzeugs gehören, sowie für die Typengenehmigung von Frontschutzbügeln,
die als selbständige technische Einheit im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG
gehandelt werden. Eine harmonisierte Regelung ist notwendig, um zu vermeiden,
dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen gelten und um das
reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten. Rechtsgrundlage
des Vorschlags ist Artikel 95 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft.
·
Kompressionsentzündungsmotoren
6.
Elektronische Kommunikation und Informationsgesellschaft – Universaldienst
2005
ist die Vorlage einer Mitteilung der Kommission über das Ergebnis der
öffentlichen Konsultation über den Umfang des Universaldienstes vorgesehen.
Inhaltlich wird damit eine Diskussion über den Umfang des Universaldienstes
ausgelöst werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Zeitplan.
7.
Elektronische Kommunikation und Informationsgesellschaft – Regulierungsrahmen
Behandelt
wird von beiden Präsidentschaften die wirksame Umsetzung des
Regulierungsrahmens für Netz- und Kommunikationsdienstleistungen.
8.
Elektronische Kommunikation und Informationsgesellschaft – WSIS
Der für
November 2005 geplante Weltgipfel über die Informationsgesellschaft wird
vorbereitet, wobei insbesondere das Thema der Internet Governance zu behandeln
sein wird.
Unter
luxemburgischer und britischer Präsidentschaft werden im Jahr 2005 in den
Bereichen Forschung und Innovation nachfolgende Themenschwerpunkte, welche
unter der Federführung des BMVIT stehen, behandelt werden:
Europäisches Raumfahrtprogramm
·
Vor dem Hintergrund des Art III-254 des Vertrages über eine Verfassung
für Europa und unter Berücksichtung des Rahmenabkommens zwischen der EU und der
ESA und des Weißbuchs zum Weltraum werden die Anstrengungen der Vorsitze darauf
gerichtet sein, eine umfassende Europäische Raumfahrtpolitik auszuarbeiten.
·
Unter der luxemburgischen Präsidentschaft ist eine Verschiebung des
ursprünglichen Zeitplans hinsichtlich der Abhaltung eines Weltraumrates
eingetreten (von April auf Juni).
·
Der britische Vorsitz plant, die Frage der Industriepolitik zu lösen.
Schwerpunktsetzungen im 7. Rahmenprogramm
Wettbewerbsfähigkeitsrat:
7./8.3., 18.4., 6./7.6., 11.10., 28./29.11.
Verkehrsministerrat:
21.4., 27./28.6., 6./7.10., 1./2.12.
Ministerkonferenz
zur Straßenverkehrssicherheit in Verona („Verona III): 4./5.11.
Weltgipfel
über die Informationsgesellschaft in Tunis 16/18.11